Kurz notiert: Krankenversicherungen 2018

Wer sich als Arbeitnehmer privat krankenversichern möchte, muss ein bestimmtes Einkommen vorweisen. 2017 lag diese Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro, ab dem 1. Januar 2018 steigt sie auf 59.400 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig mindestens 4.950 Euro im Monat verdienen müssen, um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern zu können. Zum Jahreswechsel 2017/2018 werden viele private – aber auch gesetzliche – Krankenversicherer außerdem ihre Beiträge erhöhen. Wem das nicht passt, dem steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber: Vorab sollten Sie vergleichen und sich informieren, welche Leistungen bei einem Wechsel entfallen – und ob mögliche Ersparnisse bei einem Wechsel nachhaltig sind.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den passenden Anbieter und Tarif zu finden!