Unterversicherung #1: Was viele private Hausbesitzer nicht bedenken

Eine fehlende Haftpflichtversicherung und die immer wieder aufgeschobene Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit sind klassische Fälle von privater Unterversicherung. Was viele nicht wissen: Auch in bestehenden Versicherungsverhältnissen kann Unterversicherung drohen – dann nämlich, wenn die Versicherungssumme zu gering ist, um einen möglichen Schaden zu decken. Das betrifft insbesondere die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, die gerade in der Winter- und Sturmzeit von vielen Menschen in Anspruch genommen werden.

Weil bei einer Unterversicherung auch der Jahresbeitrag zu niedrig angesetzt war, kürzen viele Versicherer die sowieso zu geringe Deckungssumme und zahlen nur anteilig aus. Einer solchen Situation entgeht, wer bei seiner Hausratversicherung eine Unterversicherungsverzichtsklausel einfordert, die den Versicherer verpflichtet, die volle vereinbarte Summe auszuzahlen. Auch eine Vorsorgeversicherung, die Neuanschaffungen nach Versicherungsabschluss abdeckt, kann sinnvoll sein.

Bei Gebäuden wird Unterversicherung vermieden, wenn der Wert von Anfang an korrekt begutachtet und ermittelt wird: entweder nach der Wohnfläche oder über einen Wertermittlungsbogen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, den „gleitenden Neuwert“ einer Immobilie zu versichern – so entschädigt der Versicherer nicht den ehemaligen Wert, sondern den im Schadensfall tatsächlichen Wert, der zum Beispiel aufgrund von gestiegenen Baukosten etc. oft deutlich höher liegt.

Auch, wenn Sie die richtige Absicherung im Monat einige Euro mehr kostet: Ermitteln Sie die korrekten Werte für Ihr Eigentum und wagen Sie den Schritt aus der Unterversicherung – sonst kommt Sie der Schadensfall deutlich teurer zu stehen!

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre privaten Versicherungen zu optimieren. Verabreden Sie einfach ein persönliches Beratungsgespräch!