Elementarschadenversicherung: Hilfe bei Überschwemmung, Erdrutsch & Co.

Schäden durch Unwetter, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche oder andere Naturereignisse werden schnell teuer: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat in seinem „Naturgefahrenreport“ berechnet, dass allein die Hagelstürme Andreas und Bernd 2013 einen durchschnittlichen Schaden von 5.200 € pro Geschädigtem verursacht haben – die Elbe-Flut im Jahr 2002 hinterließ gar durchschnittliche Schäden in Höhe von 13.500 €. Problematisch ist das vor allem für diejenigen, die sich nicht entsprechend abgesichert haben, und das sind bei Elementarschäden fast zwei Drittel der deutschen Haushalte. Eine Beratung lohnt in jedem Fall: Einige Elementarschäden werden zum Beispiel in der Wohngebäudeversicherung, von der Hausratsversicherung oder der KFZ-Teil- bzw. Vollkasko abgedeckt, für andere Gefahren müssen eigenständige Policen abgeschlossen werden. Je nachdem, ob Versicherungsnehmer in Gefährdungsgebieten wohnen (zum Beispiel Überflutungszonen), lohnt auch ein Preis- und Leistungsvergleich – denn Elementarschäden werden von unterschiedlichen Versicherungs-gesellschaften unterschiedlich definiert.

Ich informiere Sie gerne zu verschiedenen Versicherungsarten – bringen Sie Ihre bestehenden Policen am besten gleich mit!

Als Gesellschafter-Geschäftsführer/in fürs Alter vorsorgen

Unternehmer, gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, sind eine wichtige Stütze der Wirtschaft, in Sachen gesetzlicher Versorgung aber deutlich schlechter gestellt als Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Neben der Vorsorge für den Krankheits- und BU-Fall ist deshalb eine Absicherung fürs Alter unerlässlich, die auch als betriebliche Altersvorsorge angelegt sein kann. Eine der einfachsten und auch eine der kostengünstigeren Varianten ist die Direktversicherung. Beiträge bis zum Höchstsatz von 4 Prozent können in Form einer Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Der Höchstbetrag kann zusätzlich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig um weitere 1.800 € pro Jahr aufgestockt werden. Ein zweiter Weg ist die Unterstützungskasse. Beitragszahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Das ist vor allem für hohe Einkommen attraktiv, weil eine entsprechend hohe Versorgung angespart werden kann. Aber: Die Unterstützungskasse bedarf einer anderen Einrichtung, außerdem sind seitens der GGF bestimmte Fristen und Probezeiten einzuhalten.

Gerne erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch weitere Unterschiede und Vorteile der Vorsorgearten! Sprechen Sie mich doch einfach an.