Kurz notiert: Krankenversicherungen 2018

Wer sich als Arbeitnehmer privat krankenversichern möchte, muss ein bestimmtes Einkommen vorweisen. 2017 lag diese Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro, ab dem 1. Januar 2018 steigt sie auf 59.400 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig mindestens 4.950 Euro im Monat verdienen müssen, um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern zu können. Zum Jahreswechsel 2017/2018 werden viele private – aber auch gesetzliche – Krankenversicherer außerdem ihre Beiträge erhöhen. Wem das nicht passt, dem steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber: Vorab sollten Sie vergleichen und sich informieren, welche Leistungen bei einem Wechsel entfallen – und ob mögliche Ersparnisse bei einem Wechsel nachhaltig sind.

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Altersvorsorge: Was Sie zu Rentenfaktoren noch nicht wussten

Dass die staatliche Rente allein nicht mehr für ein sorgloses Leben im Alter reicht, ist längst eine Binsenweisheit. Die Möglichkeiten zur privaten und betrieblichen Vorsorge sind entsprechend vielfältig, die Mechanismen aber oft ähnlich: Staatlich geförderte Sparmodelle wie die Rürup-Rente genauso wie private Anbieter setzen vielfach auf eine fondsgebundene Altersvorsorge. Dahinter steht ein Fondssparplan, der bei guten Börsenkursen hohe Rendite verspricht, in wirtschaftlich schlechten Zeiten aber auch das Risiko großer Verluste birgt – bei langfristigen Anlagen über mehrere Jahrzehnte relativiert sich der Verlust in aller Regel.

Dennoch garantieren die meisten Anbieter keine Rentenhöhe, sondern bloß einen Rentenfaktor. Dieser Faktor beschreibt das Verhältnis von Guthaben zur Rentenhöhe und wird in den allermeisten Fällen pro 10.000 Euro Einlage berechnet. Beispiel: Bei einem beworbenen Rentenfaktor von 50 und einem Fondsguthaben von 100.000 € beträgt die monatliche Rente 500 €, bei einem Faktor von 30 nur 300 €.

Als Berechnungsgrundlage fürs Alter taugen die Rentenfaktoren aber nur eingeschränkt: Einige Versicherungen schwächen oder stärken den Rentenfaktor durch persönliche Lebensumstände des Versicherten, zum Beispiel bei chronisch Kranken. Und auch wenn der Begriff es suggeriert, ist selbst ein „garantierter Rentenfaktor“ nicht unumstößlich, sondern kann zum Beispiel an gestiegene Lebenserwartungen angepasst werden – in welchem Rahmen, sollte vor Abschluss klar definiert sein! Vor diesem Hintergrund gilt: Niedrige Rentenfaktoren sollten also zwangsläufig ein Ausschlusskriterium eines Anbieters sein – genauso wie besonders hohe Rentenfaktoren im Nachhinein nicht immer mehr einbringen. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt immer!

Gerne berate ich Sie zur fondsgebundenen Altersvorsorge im Speziellen und zum Thema „Sparen fürs Alter“ generell – melden Sie sich bei mir!