Die Auslandskrankenversicherung ist ein wichtiger Begleiter im Urlaub. Sie schützt davor, bei Krankheit oder Unfall im Ausland auf Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Ein Arztbesuch im Ausland kann teuer werden, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten. Sie zahlt nur für ambulante und stationäre Behandlungen innerhalb der EU und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reiselandes übersteigen, werden nicht übernommen. Das gilt ebenso für Rechnungen von Privatärzten und -kliniken. Bei Reisen außerhalb Europas kommt die Kasse gar nicht auf. Auch einen Rücktransport müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen, egal von wo er erfolgt. Privatversicherte müssen ebenfalls aufpassen, denn nicht jeder Vertrag sichert alle Krankheits- oder Rücktransportkosten ab, die auf einer Reise anfallen können. Mit einer zusätzlichen Auslandkrankenversicherung sind Urlauber deshalb gut beraten.
Vorsicht: Schutz über Kreditkarte oft nicht ausreichend
Kreditkarten bieten eine Auslandskrankenversicherung häufig als Zusatzangebot. Doch diese schützen nicht immer zuverlässig. Die Versicherungsbedingungen werden manchmal nicht an aktuelle Standards angepasst. Probleme kann es bereiten, wenn es Obergrenzen für die Erstattung gibt oder die Versicherung als Teil der Kreditkarte zum (zur) Selbstbeteiligung verpflichtet.
Sprechen Sie mich auch zu diesem Thema an. Gerne überprüfe ich Ihren Versicherungsschutz vor der großen Reise.