Auslandskrankenversicherung: Mit dem richtigen Schutz richtig entspannen!

Bild eines startenden FlugzeugsDie Auslands­kranken­versicherung ist ein wichtiger Begleiter im Urlaub. Sie schützt davor, bei Krankheit oder Unfall im Ausland auf Behand­lungs­kosten sitzen zu bleiben. Ein Arzt­besuch im Ausland kann teuer werden, denn die gesetzliche Krankenkasse über­nimmt nicht alle Kosten. Sie zahlt nur für ambulante und stationäre Behand­lungen inner­halb der EU und in Staaten, mit denen ein Sozial­versicherungs­abkommen besteht. Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reise­landes über­steigen, werden nicht über­nommen. Das gilt ebenso für Rechnungen von Privatärzten und -kliniken. Bei Reisen außer­halb Europas kommt die Kasse gar nicht auf. Auch einen Rück­trans­port müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen, egal von wo er erfolgt. Privatversicherte müssen ebenfalls aufpassen, denn nicht jeder Vertrag sichert alle Krank­heits- oder Rück­trans­port­kosten ab, die auf einer Reise anfallen können. Mit einer zusätzlichen Ausland­kranken­versicherung sind Urlauber deshalb gut beraten.

Vorsicht: Schutz über Kreditkarte oft nicht ausreichend

Kreditkarten bieten eine Auslands­kranken­versicherung häufig als Zusatz­angebot. Doch diese schützen nicht immer zuver­lässig. Die Versicherungs­bedingungen werden manchmal nicht an aktuelle Stan­dards angepasst. Probleme kann es bereiten, wenn es Ober­grenzen für die Erstattung gibt oder die Versicherung als Teil der Kreditkarte zum (zur) Selbst­beteiligung verpflichtet.

Sprechen Sie mich auch zu diesem Thema an. Gerne überprüfe ich Ihren Versicherungsschutz vor der großen Reise.

Elementarversicherung: Eine Zusatzversicherung in Zeiten des Klimawandels


Extremwetterlagen sind selten vorhersehbar und treten leider in Deutschland immer häufiger auf. Bereits im ersten Halbjahr 2018 wüteten so viele und so heftige Unwetter, dass sich die Sachschäden, allein durch den Tornado im nordrhein-westfälischen Viersen und dem Sturm Friederike im Januar, nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auf neue Rekordsummen belaufen.

Zwar bietet die Hausratversicherung der meisten Anbieter im Grundschutz eine Absicherung gegen Schäden etwa durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel. Aber erst mit der zusätzlichen Elementarversicherung ist der gesamte Hausrat gegen extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutsch abgesichert.

Ganz ähnlich ist es bei der Wohngebäudeversicherung: Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, wenn Blitzeinschlag, Feuer oder Hagelunwetter Schäden verursachen oder wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung eingefroren ist und platzt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau dagegen decken nur Elementarversicherungen ab. Sprechen Sie mich an, gerne zeige ich Ihnen Ihren individuellen Versicherungsschutz auf!