Schulabschluss in der Tasche! Ausbildung begonnen! Versicherungen: Check?

Endlich geht´s los! Mit dem Ausbildungsstart beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören leider auch ein paar „Erwachsenen-Fragen“, mit denen sich viele zum ersten Mal beschäftigen müssen: Wie war das noch gleich mit der Absicherung, jetzt, wenn ich im Berufsleben bin?  

Hier ein kleiner Überblick!

 

1. Krankenversicherung suchen

Wenn die Ausbildung beginnt, bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert. Deshalb ist es sinnvoll, wenn du dich noch vor dem Arbeitsbeginn für eine Krankenkasse deiner Wahl entscheidest. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für dich festlegen. Fast immer sind Lehrlinge in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

2. Haftpflicht: Versicherungsschutz klären

Wer einen Schaden verursacht, sei es an Gegenständen oder anderen Personen, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch für Auszubildende. Vor Schadenersatzansprüchen schützt da eine private Haftpflichtversicherung, die für jeden ein Muss ist. Während der Ausbildung bist du häufig über deine Eltern mit versichert – unter folgenden drei Voraussetzungen:

  1. Deine Eltern haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die die Kinder miteinschließt.
  2. Es ist deine erste Berufsausbildung.
  3. Du bist noch nicht verheiratet.

3. Arbeitskraft versichern: Je jünger, desto weniger Beitrag

Leider kannst du dich nicht auf eine staatliche Unterstützung verlassen, falls du mal nicht mehr arbeiten kannst. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, so lange du nicht mehr arbeiten kannst. Maximal wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Ein großer Vorteil, warum du so früh wie möglich beginnen solltest: Junge Menschen bezahlen in der Regel weniger an monatlichen Beiträgen als ältere Arbeitnehmer.

4. Eigene Wohnung: An Hausratversicherung denken

In vielen Fällen bist du weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt; denn hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Die Police greift, wenn das eigene Hab und Gut durch Einbrecher gestohlen wird oder wenn zum Beispiel Sturm, Feuer oder Leitungswasser den Besitz zerstören. Einzige Ausnahme: Du verlässt für deine Ausbildung dein altes Jugendzimmer bei den Eltern und richtest dich neu ein („eigener Hausstand“), dann benötigst du eine eigene Hausratversicherung.

5. Noch Fragen? Dann melde dich gerne!

Du hast noch weitere Fragen zu meinen vier Punkten, dann melde dich gerne bei mir. Ich freue mich auf deinen Anruf, deine Mail oder deinen Besuch!