Verkehrsrechtsschutz-Versicherung: wichtig für alle Vielfahrer

Nach einem Unfall übernimmt Ihre KFZ-Versicherung meist Gerichts- und Anwaltskosten, sofern Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abzuwehren sind. Bei Ihren eigenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, kommt dagegen die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ins Spiel. Sie hilft Ihnen, Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn selbst wenn der Unfallverursacher sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, müssen Sie als Kläger das erstmal vorstrecken – und das kann ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.

Deshalb gilt: Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem Auto zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben. Die Absicherung gelingt auch mit einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Wer in anderen Lebensbereichen keinen rechtlichen Ärger befürchtet, kann sich mit der kleinen Variante Verkehrsrechtsschutz zufriedengeben.

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Fahrerschutzversicherung: die Vollkasko für den Fahrer

Wer einen Unfall verursacht und sich dabei selbst verletzt, kann nicht auf Schadenersatz von der KFZ-Haftpflicht hoffen. Diese Versorgungslücke schließt der Fahrerschutz. Doch lohnt sich das überhaupt?

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein Baustein der Insassen-Unfall-Versicherung und ein Zusatz zur KFZ-Versicherung. Sie gilt für alle berechtigen Fahrer des Fahrzeugs – das kann je nach Vertrag nur der Versicherungsnehmer sein oder aber auch Ehepartner, Kinder oder sogar jedermann. Manche Versicherungen akzeptieren allerdings nur Fahrer ab einem bestimmten Alter – häufig erst ab 23 Jahren. Über den Fahrerschutz lässt sich folgendes abrechnen:

  • Schmerzensgeld
  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Die genaue Ausgestaltung des Leistungsumfangs ist wie so oft wieder von der jeweiligen Versicherung abhängig. Das Gute: Der Fahrerschutz greift auch ein, wenn es keinen Unfallgegner gibt, man sich beispielsweise bei einem Wildunfall verletzt.

Prinzipiell lohnt sich deshalb eine Fahrerschutz-Versicherung immer, zumal die fälligen Gebühren üblicherweise den Geldbeutel nicht sonderlich belasten. Vor allem Personen, die keine sonstige Absicherung haben, sollten ernsthaft über die Fahrerschutz-Versicherung nachdenken. Wer dagegen schon eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen und sich eingehend beraten lassen, ob eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung überhaupt noch weitere Vorteile bringt.

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KFZ-Versicherung: bis zum 30. November wechseln

Jeweils zum 30. November kann die alte KFZ-Versicherung gekündigt und zum 1. Januar des Folgejahres gewechselt werden. In den vergangenen Jahren ist der 30. November vermehrt auch in der Werbung kommuniziert worden, viele Versicherungen und große Vergleichsportale locken mit Sparpotenzialen von mehreren hundert Euro. Und es stimmt: Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann bares Geld sparen. Und es lohnt sich wirklich jedes Jahr erneut die Angebote zu vergleichen. Die Preise ändern sich ständig. Ein Tarif, der bisher günstig war, kann nun deutlich teurer sein. Manchmal müssen Bestandskunden mehr zahlen als Neukunden.

Dennoch sind pauschale Aussagen zu Einsparpotenzialen alles andere als seriös! Deshalb: Setzen Sie auf die Bequemlichkeit und sprechen mich an. Ich biete Ihnen einen unabhängigen KFZ-Versicherungsvergleich an und ermitteln Ihnen die Policen, die genau passen und mit denen Sie am meisten sparen.

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