Winterdienst – mehr Pflicht als Kür

Der erste Schnee hat einen ganz besonderen Zauber. Das glänzende Weiß, funkelnde Eiskristalle und die schneegedämpften Geräusche scheinen die Welt für einen Moment anzuhalten. Ein nicht ganz so romantischer Nebeneffekt für Hauseigentümer ist hingegen der Winterdienst. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten – und das werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern. Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt und die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf seine Mieter überträgt, bleibt er überwachungspflichtig und damit haftbar. Auch wer aufgrund von Urlaub, Beruf oder Krankheit nicht zum Schnee schieben kommt, muss sich um eine Vertretung durch gewerbliche oder private Dritte kümmern. Immerhin: Der Winterdienst zählt zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und die entstehenden Lohnkosten lassen sich von der Steuer absetzen.

Kommt es doch zu einem Unfall auf dem eigenen Grundstück, sind die Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen. Die gute Nachricht: Eine private Haftpflichtversicherung erhalten Privatpersonen für einen Beitrag von nur wenigen Euro im Monat und diese kommt für alle Schäden rund um die selbstgenutzten Immobilie auf.

Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sowohl für Privateigentümer als auch für Vermieter ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen, besser noch zehn Millionen Euro, zu achten. Wenn bei einem Glatteisunfall zusätzlich zum Bußgeld für die versäumte Räumpflicht, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche für das Opfer hinzukommen, können schnell hohe Forderungen entstehen.

 

Schnee auf dem Dach – wird leicht zu einem schwerwiegenden Problem!

So zart das einzelne Schneeflöckchen auch ist, die geschlossene Schneedecke auf dem Dach kann ein enormes Gewicht mit sich bringen und schwere Schäden oder im schlimmsten Fall einen kompletten Einsturz verursachen. Für Schäden, die durch Schneedruck entstehen, reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus. Schnee gehört ähnlich wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und, um gegen diese Risiken abgesichert zu sein, brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung. Aufgrund der Klimaveränderungen kommt es immer häufiger zu Extremsituationen – deshalb sollten Eigentümer einer Immobilie sich der Gefahr bewusst sein und auf eine entsprechende Absicherung achten.