
Ob Studium oder Ausbildung: Wenn Kinder in ihre erste eigene Wohnung ziehen, ändert sich einiges, auch beim Versicherungsschutz. Welche Versicherungen der Eltern weiterhin greifen und wann der Nachwuchs selbst tätig werden muss.
Eigener Mietvertrag, eigene Wohnung, eigener Haushalt: Mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung ändert sich für Eltern wie Kinder einiges – doch nicht zwangsläufig bei den Versicherungen. In einigen Familienversicherungen können volljährige Kinder auch während Ausbildung oder Studium weiterhin versichert sein.
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die Privathaftpflichtversicherung, ist ein solches Beispiel: Kinder sind während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums in den meisten Fällen weiterhin über die Eltern mitversichert.
Ähnlich kann es auch bei der Hausratversicherung sein: Manche Versicherungen bewerten WG-Zimmer oder die Unterkunft im Studentenwohnheim nicht als dauerhaften eigenen Hausstand und versichern den Nachwuchs weiterhin über den elterlichen Vertrag.
Bei der Krankenversicherung kommt es hingegen auf den Bildungsweg und die elterliche Versicherung an: Studierende können in der GKV grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert bleiben, sofern unter anderem die geltenden Einkommensgrenzen eingehalten werden. In der PKV gelten andere Regeln; hier kann während des Studiums beispielsweise ein spezieller Studententarif infrage kommen. Auszubildende sind mit Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung grundsätzlich selbst versicherungspflichtig.
Der Auszug ist deshalb ein guter Anlass, gemeinsam auf den Versicherungsschutz zu schauen: Jeder Tarif und jede Police sind anders – die einen ziehen mit, bei den anderen endet der Schutz.
Gerne prüfe ich, wie Ihre Kinder in Ausbildung oder Studium abgesichert sind.