Vom Blitz getroffen: Wie Überspannungs-Schäden reguliert werden

Versicherung und Absicherung gegen Überspannungsschäden

Gewitter verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – und zwar auch ohne direkten Blitzeinschlag. Welche Versicherung greift, wenn Fernseher, Wärmepumpen oder Gebäudetechnik wegen Überspannung ausfallen?

Rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden zählt die GDV, der Gesamtverband der deutschen Versicherer, für 2024 – und eine ausgezahlte Schadensumme von 350 Millionen Euro, so hoch wie seit mehr als 20 Jahren nicht. Doch ein Großteil der Schäden entsteht gar nicht durch einen direkten Blitzeinschlag.

Bereits ein Einschlag in der Nachbarschaft oder in eine Stromleitung kann ausreichen, um Überspannungen im Stromnetz auszulösen. Gerade weil moderne Haushalte genauso wie energieeffiziente Gebäude auf immer mehr (Elektro-)Technik bauen, steigt auch die Schadenhöhe kontinuierlich an.

Die gute Nachricht: Überspannungsschäden können versichert werden. Bei Defekten an beweglichen Gegenständen, zum Beispiel Laptops, Fernsehern oder Kühlschränken, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen, etwa an Heizungssteuerungen, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder elektrischen Installationen, fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Die schlechte Nachricht: Überspannungsschäden sind nicht automatisch mitversichert. Während moderne Tarife entsprechende Risiken häufig einschließen, finden sich in älteren Policen oft Einschränkungen. Wer in den vergangenen Jahren in Photovoltaik, Wärmepumpen, Smart-Home-Systeme oder andere technische Anlagen investiert hat, sollte deshalb prüfen, ob der Versicherungsschutz noch zur tatsächlichen Ausstattung des Hauses passt.

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Von Hitze getroffen: Wenn Kühlung und Technik ausfallen

Betriebsunterbrechungsversicherung

Hitzewellen werden häufiger und dauern länger an – und bringen für Unternehmen manches Risiko: Kühlketten reißen, Server überhitzen und technische Anlagen fallen aus. Können hitzebedingte Schäden versichert werden?

Nicht nur für Menschen, sondern auch für Technik gilt: Arbeit und Hitze gehen nicht immer gut zusammen. Steigen die Temperaturen über längere Zeit deutlich an, können Klima- und Kühlanlagen genauso wie Server, IT und andere technische Infrastruktur an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

Fallen sie aus, kommt nicht nur der Mensch ins Schwitzen: Verdorbene Waren im Handel und in der Gastronomie, unterbrochene Kühlketten bei Medikamenten oder das Not-Aus von Servern und IT können die Folge sein – und für Betriebsausfälle und Umsatzeinbußen sorgen.

Hitzebedingte Schäden sind grundsätzlich versicherbar, allerdings je nach Art des Schadens unterschiedlich:

  • Defekte Technik kann über eine Elektronikversicherung abgedeckt sein.
  • Finanzielle Folgen eines Betriebsausfalls können oft über eine Betriebsunterbrechungsversicherung reguliert werden.
  • Die Kosten für Kühlgut oder verderbliche Waren, die entsorgt und ersetzt werden müssen, können über spezielle Inhalts- oder Sachversicherungen versichert werden.

Wichtig außerdem: Unternehmen sind in der Beweispflicht, dass ein Schaden von einem versicherten Ereignis ausgeht. Schäden durch mangelnde Wartung oder technischen Verschleiß sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Prävention ist also entscheidend: Sowohl, was die Versicherung möglicher Risiken angeht, als auch was die Dokumentation angeht – zum Beispiel durch automatische Temperaturprotokolle, Wartungsverträge und Kontrollen.

Mit steigenden Temperaturen verändern sich auch die Risiken für Unternehmen. Wer auf Kühlung, IT oder empfindliche Technik angewiesen ist, sollte deshalb prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz zur tatsächlichen Risikosituation passt.

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Reiserücktritt & Reiseabbruch: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Reiseabbruchversicherung

Gründe, eine Reise nicht anzutreten, gibt es viele – genauso wie Möglichkeiten, Reiseversicherungen schnell online abzuschließen. Trotzdem ist nicht jede abgesagte Reise automatisch versichert. Worauf Reisende achten sollten.

Ob Pauschalreise oder Flugticket: Die Mehrheit der Deutschen bucht Reisen mittlerweile online. Mit wenigen Klicks und für vermeintlich wenig Geld können oftmals Reiseversicherungen dazugebucht werden – allerdings nicht immer mit dem Schutz, den Reisende erwarten.

Der größte Irrtum ist: Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung leistet immer dann, wenn eine Reise nicht angetreten wird oder abgebrochen werden muss. Das ist grundsätzlich zwar richtig, greift in der Versicherungspraxis aber zu kurz.

Versichert ist nicht der Wunsch, eine Reise nicht anzutreten oder fortzuführen, sondern ein konkretes Ereignis.

Ein solches Ereignis kann zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung sein, ein schwerer Unfall, bestimmte Schwangerschaftskomplikationen oder Todesfälle im engen Familienumfeld. Das kranke Kind, der Streik am Flughafen oder die Angst vor Unruhen im Urlaubsland hingegen mögen nachvollziehbare Gründe sein, Abstand von einer geplanten Reise zu nehmen – aber sie stellen nur dann einen Schaden dar, wenn die Police sie ausdrücklich als Schadensereignis einschließt.

Entscheidend sind deshalb immer die konkreten Bedingungen der Police. Gerade bei teuren Fernreisen, Familienurlauben oder langfristig geplanten Reisen sollte das Häkchen bei der Onlinebuchung mit Vorsicht gesetzt werden. Entscheidend ist nämlich, ob der Versicherungsschutz tatsächlich zum eigenen Reiseverhalten passt – und zu den eigenen Erwartungen an eine Reiseversicherung.

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Cybercrime: Warum längst nicht mehr nur Konzerne betroffen sind

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Cyberangriffe verursachen inzwischen Schäden in Milliardenhöhe allein in Deutschland. Betroffen sind längst nicht mehr nur große Unternehmen, sondern immer öfter der Mittelstand. Warum kleinere Betriebe Risiken oft unterschätzen.

Konjunkturkrise, Bürokratie, Fachkräftemangel: Die Risiken, die Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sehen, sind vielfältig. Kaum genannt wird Cyberkriminalität – dabei gehört sie inzwischen zu den größten wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen.

Laut Branchenverband Bitkom entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden von 202,4 Milliarden Euro 4,5 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts – durch Datendiebstahl, Betriebsausfälle oder digitale Erpressung. 2024, ein Jahr zuvor, war die Schadenhöhe über 13 Prozent geringer, lag aber immer noch bei gigantischen 178,6 Milliarden Euro.

Betroffen sind dabei längst nicht mehr nur Konzerne oder große IT-Unternehmen. Gerade kleinere und mittlere Betriebe geraten zunehmend ins Visier von Angreifern, weil sie technisch oft schlechter aufgestellt sind oder Risiken unterschätzen.

Das Problem: Viele der Risiken sind alltäglich, zum Beispiel eine täuschend echte Phishing-Mail oder ein unachtsamer Klick im Arbeitsalltag. Die Folgen reichen von verschlüsselten Systemen und gestohlenen Kundendaten bis hin zu tagelangen Betriebs- und Produktionsausfällen.

Immense Folgekosten entstehen dann nicht nur für die Wiederherstellung der IT, sondern auch durch Verdienstausfälle, Kosten für IT-Forensik, die Krisenkommunikation oder mögliche Haftungsansprüche, etwa bei Datenschutzverletzungen.

Genau hier setzen Cyber-Versicherungen an. Sie übernehmen – je nach Tarif – nicht nur Kosten für Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechungen, sondern häufig auch Assistance-Leistungen im Ernstfall, etwa durch spezialisierte IT-Dienstleister oder Krisenberater. Ob und in welchem Umfang eine solche Versicherung notwendig ist, hängt von der tatsächlichen digitalen Abhängigkeit eines Unternehmens im Alltag ab.

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Medizintechnik: Was bei Defekt oder Ausfall passiert

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Vom Röntgengerät bis zum Intraoralscanner, von CAD-/CAM-Systemen bis zur Praxis-IT: Digitale Technik ist aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. Was passiert, wenn Geräte durch Defekt, Überspannung oder Bedienfehler plötzlich ausfallen?

Moderne Praxen setzen auf leistungsfähige Medizintechnik – und zugleich empfindliche. Auch wenn die Geräte für den täglichen Einsatz und hohe Anforderungen ausgelegt sind, können sie – wie jedes andere technische Gerät – ausfallen: durch Bedienfehler, Überspannung, Sturzschäden oder technische Defekte.

Die Ausfälle ziehen nicht nur Reparaturkosten oder Investitionen für eine Neuanschaffung nach sich, sondern führen auch zu Unterbrechungen und Verdienstausfällen im Praxisbetrieb – gerade in der Apparatemedizin.

Und: Viele Praxen sind für derartige Schäden und ihre Folgen nicht umfassend abgesichert. Versicherungen wie die Gebäude- oder Inhaltsversicherung greifen in der Regel nur bei Schäden durch klar definierte Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl.

Spezielle Elektronikversicherungen für Praxen setzen genau hier an. Sie decken – je nach Tarif – auch unvorhergesehene Schäden ab und können zusätzlich die Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Datenwiederherstellung übernehmen. Ergänzend können Betriebsunterbrechungsversicherungen oder entsprechende Bausteine mögliche Verdienstausfälle absichern.

Entscheidend ist dabei, welche Geräte genau abgesichert sind und welche Risiken im Alltag tatsächlich bestehen: Gerade bei hochwertiger Medizintechnik kann ein Ausfall schnell wirtschaftliche Auswirkungen haben, die über den reinen Sachschaden hinausgehen.

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Hausrat: Warum viele Haushalte unterversichert sind

Beitragsentlastungs-Tarif für die Private Krankenversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert – vorausgesetzt, die Versicherungssumme stimmt. Wie schnell eine Unterversicherung entsteht und welche Folgen sie haben kann.

Möbel, Kleidung, Elektronik, Schmuck: Wenn persönliche Gegenstände oder Hausrat beschädigt oder entwendet werden, springt die Hausratversicherung ein. Sie ersetzt im Schadenfall nicht den ursprünglichen Kaufpreis, sondern die (meist höheren) Kosten der Wiederbeschaffung.

Die Versicherung zum Neuwert setzt allerdings voraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme realistisch ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor – und diese stellen Versicherte oft erst im Schadenfall fest.

In der Praxis führt das regelmäßig zu Problemen: Bei einer Unterversicherung wird die Versicherungsleistung anteilig gekürzt. Ein Beispiel: Ist der Hausrat tatsächlich 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung im Schadenfall auch nur 50 % des Schadens – unabhängig von der Schadenshöhe.

Gerade bei Einbruch, Leitungswasser oder Brand summieren sich Schäden schnell. Gleichzeitig wird der tatsächliche Wert des Hausrats oft unterschätzt: Über Jahre verteilte Anschaffungen, Preissteigerungen oder wertvolle Erbstücke führen dazu, dass eine ursprünglich realistische Versicherungssumme nicht mehr stimmt.

Wichtig ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme. Pauschale Quadratmeter-Berechnungen sowie Klauseln zum Unterversicherungsverzicht sind mögliche Lösungsansätze, ersetzen aber nicht die individuelle Bewertung des Vermögens.

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Rechtsschutz für Unternehmen: Was kostet ein Streit vor Gericht?

Private Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten gehören für viele Unternehmen zum leidigen Alltag und bergen ein oft unberechenbares Kostenrisiko. Was ein Streitfall wirklich kosten kann – und in welchen Fällen ein gewerblicher Rechtsschutz (nicht) hilft.

Eine als ungerecht empfundene Kündigung, eine offene Rechnung, ein Streit über Vertragsleistungen oder eine mangelhafte Lieferung: Rechtsstreitigkeiten entstehen im unternehmerischen Alltag schneller als im privaten Umfeld.

Besonders häufig wird im Kontext des Arbeitsrechts geklagt, am häufigsten im Bereich des Kündigungsschutzes. Eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Kosten orientieren sich dabei am Streitwert, der sich im Arbeitsrecht häufig am Gehalt bemisst. Bei Kündigungsschutzklagen wird in der Praxis oft ein Wert von bis zu drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. Bereits daraus ergeben sich schnell Anwaltskosten von mehreren tausend Euro – selbst bei kurzen Verfahren.

Außerhalb des Arbeitsrechts entstehen Risiken, die noch deutlich höhere Kosten nach sich ziehen können: etwa bei offenen Forderungen, mangelhaften Leistungen oder Streit über Vertragsinhalte. Neben Anwalts- und Gerichtskosten können hier zusätzliche Ausgaben für Gutachten oder Sachverständige anfallen – und zwar nicht erst bei komplexen Großverfahren.

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abfedern: Sie trägt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Verfahren, je nach Police auch für Gutachten, Mediationen oder das Forderungsmanagement. Wichtig ist eine konkrete Risikobewertung und die Ausgestaltung der Police, also z.B. welche Rechtsbereiche abgedeckt sein sollen.

Zu beachten ist außerdem: Versichert sind grundsätzlich zukünftige Rechtsstreitigkeiten. In bestimmten Fällen können auch sogenannte „vorvertragliche Risiken“ eingeschlossen sein – nicht jedoch Streitigkeiten, deren Ursache oder Eintritt bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.

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GKV & Eigenanteile: Lohnen sich Zusatzversicherungen?

Ambulante Zusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt viele medizinisch notwendige Leistungen ab, aber bei weitem nicht alle. Warum Versicherte jedes Jahr Milliarden Euro selbst zahlen – und ab wann sich Zusatzversicherungen lohnen.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland trägt die medizinische Grundversorgung für Millionen – unter dem Maßstab, dass Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Das ist im „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 SGB V) per Gesetz definiert.

Im Alltag wird das vor allem in Eigenanteilen sichtbar: Versicherte tragen jährlich vier bis fünf Milliarden Euro an gesetzlich geregelten Zuzahlungen, etwa für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte.

Noch höher sind die privat getragenen Kosten für Leistungen, die gar nicht oder nur teilweise übernommen werden: Wer sich für eine über die Grundversorgung hinausgehende Behandlung entscheidet – für höherwertigen Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus, für Sehhilfen, bestimmte Therapien oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus – trägt die Kosten selbst. In Summe sind das über 60 Milliarden Euro an privaten Gesundheitsausgaben.

Die Versorgungslücken, die regelmäßig im normalen Behandlungsalltag entstehen, können Zusatzversicherungen gezielt schließen: für Zahnersatz, stationäre Leistungen oder die freie Wahl von Heil- oder Hilfsmitteln.

Entscheidend ist dabei das Verhältnis zwischen Beitrag und Kosten: Eine Zusatzversicherung lohnt sich in der Regel dann, wenn regelmäßig Leistungen genutzt werden, die über die Grundversorgung hinausgehen oder höhere Einmalbelastungen vermieden werden sollen.

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Geschäftsreise & Montage: Wie sind Mitarbeitende unterwegs versichert?

Werkverkehrsversicherung

Geschäftliche Reisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag: im Vertrieb oder zwischen Standorten, auf Montage oder für Kundenprojekte. Doch welche Versicherungen greifen, wenn unterwegs etwas passiert?

Eine wichtige Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften (BG): Sie greift grundsätzlich bei Arbeitsunfällen, also bei Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stehen – einschließlich der dienstlich veranlassten Wege.

Aber: Mitarbeitende sind auf Dienstreisen und bei Montageeinsätzen nicht „automatisch rundum versichert“ – auch wenn viele das annehmen. Denn der Schutz der BG ist kein „Rundumschutz“. So sind rein private Tätigkeiten während einer Reise oder eines Einsatzes in der Regel nicht erfasst. Gerade bei mehrtägigen Reisen und Montageeinsätzen verschwimmen in der Praxis aber schnell die Grenzen zwischen „dienstlich“ und „privat“ – und genau das wird im Schadenfall relevant.

Hinzu kommt: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle, nicht aber automatisch Themen wie Erkrankungen im Ausland, private Arzt- und Krankenhauskosten oder organisatorische Leistungen, die im Ernstfall teuer werden können – etwa ein medizinisch notwendiger Rücktransport, Assistance-Leistungen oder Unterstützung bei Notfällen vor Ort.

Für Unternehmen kann deshalb eine Geschäftsreiseversicherung bzw. eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Mitarbeitende sinnvoll sein – je nach Reiseziel, Reisedauer und Tätigkeit. Typische Bausteine sind dabei medizinische Kosten im Ausland, Rücktransport/Assistance sowie – je nach Bedarf – zusätzliche Absicherungen für Reiseabbruch, Notfallorganisation oder besondere Risiken im Einsatzland.

Wer Mitarbeitende regelmäßig reisen lässt oder auf Montage schickt, sollte sich deshalb bewusst Gedanken über den Versicherungsschutz machen: Was übernimmt die BG – und wo sind zusätzliche Absicherungen notwendig, um der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nachzukommen?

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Reiseschutz via Kreditkarte: Gebucht – und automatisch versichert?

Reiseabbruchversicherung

Reiseschutz wird immer häufiger als Inklusivprodukt vermarktet: Neue Kontomodelle von Banken oder Kreditkarten mit „Premium-Funktionen“ werben mit Absicherung. Stimmt das – und unter welchen Voraussetzungen?

Reiseversicherungen über Kreditkarten sind weit verbreitet – und nicht per se schlecht. Enthalten sein können Leistungen wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung oder Gepäckschutz. Über die Qualität der Absicherung entscheidet allerdings – wie bei jeder Versicherung – die konkrete Police.

In vielen Fällen greift der inkludierte Reiseschutz nur, wenn die Reise vollständig (oder zumindest überwiegend) mit genau dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Wer einzelne Reisebausteine separat bucht oder eine andere Zahlungsart nutzt, riskiert, dass der Versicherungsschutz entfällt.

Auch Deckungssummen und Selbstbeteiligungen können sich deutlich von klassischen Einzelpolicen unterscheiden. Während eigenständige Versicherungen oft höhere Erstattungsgrenzen vorsehen, sind Kreditkartenlösungen teilweise begrenzt oder enthalten spürbare Selbstbeteiligungen. Relevant – und teuer! – kann das zum Beispiel bei Fernreisen oder internationalen Flügen werden.

Unbedingt prüfen sollten Reisende, die sich auf ihre Kreditkarten-Versicherung verlassen, auch den versicherten Personenkreis. Je nach Kartenmodell sind nur Karteninhaber und Ehepartner, teils auch im selben Haushalt lebende Angehörige eingeschlossen. Mitreisende oder volljährige Kinder sind nicht immer automatisch mitversichert.

Wer sich auf die Leistungen seiner Kreditkarte verlässt, sollte daher genau prüfen: Stimmen die Voraussetzungen – und passen sie zum eigenen Reiseverhalten?

Gerne prüfe ich Ihren Reiseschutz und berate Sie zur passenden Absicherung.