Fremdes Eigentum beschädigt, Betriebshaftpflicht zahlt?

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die teure Vase des Kunden umgestoßen, beim Einbau das Waschbecken beschädigt oder eine Maschine „kaputtrepariert“: Wer mit und an fremdem Eigentum arbeitet, ist für solche Schäden doch beruflich haftpflichtversichert. Oder?

Jein. Die Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen, wenn durch ihre betriebliche Tätigkeit andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Sie prüft, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind, und übernimmt versicherte Schäden. Warum also Jein? Weil fremdes Eigentum nicht gleich fremdes Eigentum ist.

Stößt ein Handwerker beim Kunden versehentlich eine teure Vase um, handelt es sich um einen klassischen Sachschaden. Anders sieht es aus, wenn genau die Sache beschädigt wird, an der gearbeitet wird: Zerkratzt eine Installateurin beispielsweise beim Einbau einer Armatur das Waschbecken, handelt es sich um einen Tätigkeitsschaden.

Wieder anders sieht es im dritten Beispiel aus, der Sache, die der Kunde dem Unternehmen zur Reparatur oder Bearbeitung überlassen hat. Wird etwa eine Kundenmaschine bei der Reparatur zusätzlich beschädigt, entsteht ein Obhutsschaden.

Unternehmen kann diese Unterscheidung bares Geld sparen: Denn während klassische Sachschäden zum Kern einer Betriebshaftpflicht gehören, kommt es bei Tätigkeits- und Obhutsschäden auf den vereinbarten Versicherungsschutz an. Und weil nicht jede Schadensart für jede Branche überhaupt relevant ist, sollte die Betriebshaftpflicht-Versicherung regelmäßig auf die tatsächlichen Tätigkeiten und Risiken hin geprüft werden.

Gerne prüfe ich, wie Schäden in Ihrer Betriebshaftpflicht abgesichert sind.

Heute Rechtsschutz abschließen, morgen zum Anwalt?

Private Rechtsschutzversicherung

Ärger mit der Vermieterin, eine unerwartete Kündigung oder Streit um einen Vertrag: Wird eine Auseinandersetzung kompliziert, ist der Weg zum Anwalt oft kurz. Doch wer sich für Rechtsstreit erst versichert, wenn es knallt, ist häufig zu spät dran.

Der private Rechtsschutz wird in Deutschland immer beliebter: Rund 60 % der Haushalte schützen sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten, je nach Tarif werden sogar Kosten für Sachverständige oder eine Mediation übernommen.

Wer den Schutz allerdings erst abschließt, wenn sich ein Streit bereits ankündigt, hat meist schlechte Karten. Die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine Wartezeit vor, häufig sind es drei Monate. Das heißt: Die Kosten für einen bestehenden oder konkret absehbaren Konflikt lassen sich grundsätzlich nicht nachträglich versichern.

Und selbst nach Ablauf der Wartezeit kann entscheidend sein, ob die Ursache zeitlich vor dem Versicherungsbeginn liegt. Entdeckt zum Beispiel der Eigentümer einer Immobilie Jahre nach dem Kauf einen Mangel, kann ein daraus entstehender Rechtsstreit auf Vorgänge zurückgehen, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung lagen.

An diesem Punkt kommt die „Vorvertraglichkeit“ ins Spiel: Gute Tarife verzichten auf die „Einrede der Vorvertraglichkeit“ und versichern, oft unter bestimmten und engen Voraussetzungen, auch ein Rechtsstreit, dessen Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung liegt. Häufig greift diese Regelung allerdings erst, wenn der entsprechende Rechtsschutz bereits seit mehreren Jahren besteht.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit sind also zwei verschiedene Dinge: Die Wartezeit betrifft den Schutz für neue Rechtsstreitigkeiten nach Vertragsabschluss. Die Regelung zur Vorvertraglichkeit kann dagegen relevant werden, wenn die Ursache eines späteren Streits weiter in der Vergangenheit liegt als der Versicherungsabschluss.

Den Rechtsschutz sollten Sie deshalb nicht erst zum Thema machen, wenn der Gang zum Anwalt bereits absehbar ist, sondern mit Blick auf persönliche Risiken, Wartezeiten und Police-Bedingungen wohlüberlegt abschließen.

Gerne prüfe ich, welcher Rechtsschutz zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Wenn Schlüsselpersonen ausfallen: Wie können Unternehmen vorsorgen?

Ob Praxisinhaberin, IT-Spezialist oder Vertriebsmitarbeiterin: In vielen Unternehmen hängen entscheidendes Wissen und wirtschaftlicher Erfolg an wenigen Personen. Fallen sie aus, können Unternehmen weit mehr als ein Personalproblem haben.

Wer in Unternehmen unersetzbar ist, hängt stark von der Branche ab: Fällt eine Praxisärztin aus, können ihre Patienten nicht einfach vom Team behandelt werden. In zulassungspflichtigen Handwerken sieht es ähnlich aus: Ist der Meister auch als Betriebsleitung tätig und fällt längerfristig aus, muss für eine entsprechend qualifizierte Vertretung gesorgt werden. Aber auch Vertriebsleiter mit wichtigen Kundenkontakten oder Entwickler mit Spezialwissen können Schlüsselpersonen eines Unternehmens sein.

Die wirtschaftlichen Folgen können immens sein: Aufträge bleiben liegen, Umsätze brechen ein oder qualifizierter Ersatz muss teuer finanziert werden, während laufende Kosten wie Mieten, Gehälter oder Darlehen bestehen bleiben.

Wie sich dieses Risiko versichern lässt, hängt vor allem davon ab, wer ausfällt und warum. Für den vorübergehenden krankheits- oder unfallbedingten Ausfall eines Inhabers kommen beispielsweise spezielle Inhaber-Ausfallversicherungen infrage.

Für den Todesfall werden häufig sogenannte Keyman- oder Schlüsselkraftversicherungen eingesetzt: Das Unternehmen versichert eine für den Betrieb wichtige Person und erhält im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung. Und auch die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung einer Schlüsselperson können abgesichert werden.

Das Geld ersetzt selbstredend weder die Schlüsselperson noch ihr Know-how, verschafft dem Unternehmen aber die notwendige Liquidität, um Umsatzausfälle aufzufangen, laufende Kosten zu tragen oder qualifizierten Ersatz zu finanzieren.

Vor dem Abschluss einer Versicherung steht deshalb immer die Frage: An wem hängt Ihr Unternehmen fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich, und wie ließe sich ein Ausfall kompensieren? Aus der Risikoanalyse ergibt sich, welche Absicherung sinnvoll ist.

Gerne prüfe ich, wie Sie Ihr Unternehmen gegen Ausfallrisiken absichern können.

Wenn das Kind auszieht: Welche Versicherungen ziehen mit?

Ausbildungen für erste eigene Wohnung für Studium oder Ausbildung

Ob Studium oder Ausbildung: Wenn Kinder in ihre erste eigene Wohnung ziehen, ändert sich einiges, auch beim Versicherungsschutz. Welche Versicherungen der Eltern weiterhin greifen und wann der Nachwuchs selbst tätig werden muss.

Eigener Mietvertrag, eigene Wohnung, eigener Haushalt: Mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung ändert sich für Eltern wie Kinder einiges – doch nicht zwangsläufig bei den Versicherungen. In einigen Familienversicherungen können volljährige Kinder auch während Ausbildung oder Studium weiterhin versichert sein.

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die Privathaftpflichtversicherung, ist ein solches Beispiel: Kinder sind während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums in den meisten Fällen weiterhin über die Eltern mitversichert.

Ähnlich kann es auch bei der Hausratversicherung sein: Manche Versicherungen bewerten WG-Zimmer oder die Unterkunft im Studentenwohnheim nicht als dauerhaften eigenen Hausstand und versichern den Nachwuchs weiterhin über den elterlichen Vertrag.

Bei der Krankenversicherung kommt es hingegen auf den Bildungsweg und die elterliche Versicherung an: Studierende können in der GKV grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert bleiben, sofern unter anderem die geltenden Einkommensgrenzen eingehalten werden. In der PKV gelten andere Regeln; hier kann während des Studiums beispielsweise ein spezieller Studententarif infrage kommen. Auszubildende sind mit Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung grundsätzlich selbst versicherungspflichtig.

Der Auszug ist deshalb ein guter Anlass, gemeinsam auf den Versicherungsschutz zu schauen: Jeder Tarif und jede Police sind anders – die einen ziehen mit, bei den anderen endet der Schutz.

Gerne prüfe ich, wie Ihre Kinder in Ausbildung oder Studium abgesichert sind.

Wenn’s beim Nachbarn brennt: Wer zahlt Schäden am eigenen Haus?

Hausrat- & Wohngebäude-Versicherung

Nicht jeder Brandschaden entsteht durch ein Feuer auf dem eigenen Grundstück: Brennt’s beim Nachbarn, können Rauch, Ruß und Löschwasser auch erhebliche Schäden am oder im eigenen Haus verursachen. Wer zahlt?

Die häufige Grundannahme: Der Verursacher bzw. seine Versicherung sind zuständig – in unserem Beispiel also der Nachbar oder dessen Versicherungen. Tatsächlich reguliert bei bestehendem Versicherungsschutzin vielen Fällen zunächst die eigene Versicherung den Schaden. Schäden am Gebäude übernimmt dabei die Wohngebäudeversicherung, beschädigter Hausrat fällt im Rahmen der vereinbarten Leistungen in den Bereich der Hausratversicherung.

Erst im Anschluss wird geprüft, ob und wer den Brand schuldhaft verursacht hat. Besteht ein entsprechender Schadenersatzanspruch, kann die eigene Versicherung den Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung in Regress nehmen. Das geschieht im Hintergrund zwischen den Versicherungen, sodass Betroffene sich mit der Haftungsfrage nicht beschäftigen müssen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Dann müssen mögliche Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Ob dieser dann tatsächlich haftet, hängt vom Einzelfall und insbesondere von einem nachweisbaren Verschulden ab.

Unabhängig davon gilt: Schäden sollten möglichst zeitnah dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Mit größeren Aufräum- oder Sanierungsarbeiten sollte möglichst erst nach Rücksprache begonnen werden, damit Ursache und Umfang des Schadens nachvollziehbar bleiben.

Gerne prüfe ich, wie Sie bei Brand- und Folgeschäden abgesichert sind.

Wenn Fehler teuer werden: Wer zahlt bei Vermögensschäden?

Vermögensschadenhaftplficht

Wenn Unternehmen an Schäden denken, haben sie oft Personen oder Gegenstände vor Augen. Ein unterschätztes Risiko sind aber finanzielle Schäden: eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist oder ein Bearbeitungsfehler. Wer zahlt?

Im Berufsalltag können kleine Fehler erhebliche finanzielle Folgen haben: Muss ein Projekt neu geplant werden, verzögert sich eine Fertigstellung oder entsteht einem Kunden durch einen Beratungs- oder Bearbeitungsfehler ein finanzieller Nachteil, können hohe Folgekosten und Schadenersatzforderungen drohen.

Diese reinen Vermögensschäden gehören in vielen Branchen zu den größten Haftungsrisiken. Besonders betroffen sind beratende Berufe, IT-Dienstleister, Planer oder Freiberufler. Aber auch Handwerksbetriebe stehen beispielsweise durch fehlerhafte Aufmaße, Planungsfehler oder Terminversäumnisse vor erheblichen finanziellen Risiken, wenn sie Folgeschäden bei Kunden verursachen.

Während Betriebshaftpflichtversicherungen Personen- und Sachschäden einschließlich daraus entstehender Vermögensschäden abdecken, sind reine Vermögensschäden häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Je nach Branche ist es deshalb wichtig, sich mit speziellen Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen auseinanderzusetzen.

Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt dabei maßgeblich von der Tätigkeit und dem individuellen Haftungsrisiko ab. Denn: Wo beraten, geplant oder dokumentiert wird, können kleine Fehler schnell große finanzielle Folgen haben.

Gerne prüfe ich, wie Ihr Unternehmen gegen Vermögensschäden abgesichert ist.

Vom Blitz getroffen: Wie Überspannungs-Schäden reguliert werden

Versicherung und Absicherung gegen Überspannungsschäden

Gewitter verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – und zwar auch ohne direkten Blitzeinschlag. Welche Versicherung greift, wenn Fernseher, Wärmepumpen oder Gebäudetechnik wegen Überspannung ausfallen?

Rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden zählt die GDV, der Gesamtverband der deutschen Versicherer, für 2024 – und eine ausgezahlte Schadensumme von 350 Millionen Euro, so hoch wie seit mehr als 20 Jahren nicht. Doch ein Großteil der Schäden entsteht gar nicht durch einen direkten Blitzeinschlag.

Bereits ein Einschlag in der Nachbarschaft oder in eine Stromleitung kann ausreichen, um Überspannungen im Stromnetz auszulösen. Gerade weil moderne Haushalte genauso wie energieeffiziente Gebäude auf immer mehr (Elektro-)Technik bauen, steigt auch die Schadenhöhe kontinuierlich an.

Die gute Nachricht: Überspannungsschäden können versichert werden. Bei Defekten an beweglichen Gegenständen, zum Beispiel Laptops, Fernsehern oder Kühlschränken, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen, etwa an Heizungssteuerungen, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder elektrischen Installationen, fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Die schlechte Nachricht: Überspannungsschäden sind nicht automatisch mitversichert. Während moderne Tarife entsprechende Risiken häufig einschließen, finden sich in älteren Policen oft Einschränkungen. Wer in den vergangenen Jahren in Photovoltaik, Wärmepumpen, Smart-Home-Systeme oder andere technische Anlagen investiert hat, sollte deshalb prüfen, ob der Versicherungsschutz noch zur tatsächlichen Ausstattung des Hauses passt.

Gerne prüfe ich, wie Überspannungsschäden in Ihren Versicherungen gedeckt sind.

Von Hitze getroffen: Wenn Kühlung und Technik ausfallen

Betriebsunterbrechungsversicherung

Hitzewellen werden häufiger und dauern länger an – und bringen für Unternehmen manches Risiko: Kühlketten reißen, Server überhitzen und technische Anlagen fallen aus. Können hitzebedingte Schäden versichert werden?

Nicht nur für Menschen, sondern auch für Technik gilt: Arbeit und Hitze gehen nicht immer gut zusammen. Steigen die Temperaturen über längere Zeit deutlich an, können Klima- und Kühlanlagen genauso wie Server, IT und andere technische Infrastruktur an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

Fallen sie aus, kommt nicht nur der Mensch ins Schwitzen: Verdorbene Waren im Handel und in der Gastronomie, unterbrochene Kühlketten bei Medikamenten oder das Not-Aus von Servern und IT können die Folge sein – und für Betriebsausfälle und Umsatzeinbußen sorgen.

Hitzebedingte Schäden sind grundsätzlich versicherbar, allerdings je nach Art des Schadens unterschiedlich:

  • Defekte Technik kann über eine Elektronikversicherung abgedeckt sein.
  • Finanzielle Folgen eines Betriebsausfalls können oft über eine Betriebsunterbrechungsversicherung reguliert werden.
  • Die Kosten für Kühlgut oder verderbliche Waren, die entsorgt und ersetzt werden müssen, können über spezielle Inhalts- oder Sachversicherungen versichert werden.

Wichtig außerdem: Unternehmen sind in der Beweispflicht, dass ein Schaden von einem versicherten Ereignis ausgeht. Schäden durch mangelnde Wartung oder technischen Verschleiß sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Prävention ist also entscheidend: Sowohl, was die Versicherung möglicher Risiken angeht, als auch was die Dokumentation angeht – zum Beispiel durch automatische Temperaturprotokolle, Wartungsverträge und Kontrollen.

Mit steigenden Temperaturen verändern sich auch die Risiken für Unternehmen. Wer auf Kühlung, IT oder empfindliche Technik angewiesen ist, sollte deshalb prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz zur tatsächlichen Risikosituation passt.

Gerne prüfe ich, wie Ihr Unternehmen bei hitzebedingten Schäden versichert ist.

Reiserücktritt & Reiseabbruch: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Reiseabbruchversicherung

Gründe, eine Reise nicht anzutreten, gibt es viele – genauso wie Möglichkeiten, Reiseversicherungen schnell online abzuschließen. Trotzdem ist nicht jede abgesagte Reise automatisch versichert. Worauf Reisende achten sollten.

Ob Pauschalreise oder Flugticket: Die Mehrheit der Deutschen bucht Reisen mittlerweile online. Mit wenigen Klicks und für vermeintlich wenig Geld können oftmals Reiseversicherungen dazugebucht werden – allerdings nicht immer mit dem Schutz, den Reisende erwarten.

Der größte Irrtum ist: Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung leistet immer dann, wenn eine Reise nicht angetreten wird oder abgebrochen werden muss. Das ist grundsätzlich zwar richtig, greift in der Versicherungspraxis aber zu kurz.

Versichert ist nicht der Wunsch, eine Reise nicht anzutreten oder fortzuführen, sondern ein konkretes Ereignis.

Ein solches Ereignis kann zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung sein, ein schwerer Unfall, bestimmte Schwangerschaftskomplikationen oder Todesfälle im engen Familienumfeld. Das kranke Kind, der Streik am Flughafen oder die Angst vor Unruhen im Urlaubsland hingegen mögen nachvollziehbare Gründe sein, Abstand von einer geplanten Reise zu nehmen – aber sie stellen nur dann einen Schaden dar, wenn die Police sie ausdrücklich als Schadensereignis einschließt.

Entscheidend sind deshalb immer die konkreten Bedingungen der Police. Gerade bei teuren Fernreisen, Familienurlauben oder langfristig geplanten Reisen sollte das Häkchen bei der Onlinebuchung mit Vorsicht gesetzt werden. Entscheidend ist nämlich, ob der Versicherungsschutz tatsächlich zum eigenen Reiseverhalten passt – und zu den eigenen Erwartungen an eine Reiseversicherung.

Gerne prüfe ich, welche Reiseabsicherung für Ihre Urlaubsplanung sinnvoll ist.

Cybercrime: Warum längst nicht mehr nur Konzerne betroffen sind

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Cyberangriffe verursachen inzwischen Schäden in Milliardenhöhe allein in Deutschland. Betroffen sind längst nicht mehr nur große Unternehmen, sondern immer öfter der Mittelstand. Warum kleinere Betriebe Risiken oft unterschätzen.

Konjunkturkrise, Bürokratie, Fachkräftemangel: Die Risiken, die Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sehen, sind vielfältig. Kaum genannt wird Cyberkriminalität – dabei gehört sie inzwischen zu den größten wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen.

Laut Branchenverband Bitkom entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden von 202,4 Milliarden Euro – 4,5 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts – durch Datendiebstahl, Betriebsausfälle oder digitale Erpressung. 2024, ein Jahr zuvor, war die Schadenhöhe über 13 Prozent geringer, lag aber immer noch bei gigantischen 178,6 Milliarden Euro.

Betroffen sind dabei längst nicht mehr nur Konzerne oder große IT-Unternehmen. Gerade kleinere und mittlere Betriebe geraten zunehmend ins Visier von Angreifern, weil sie technisch oft schlechter aufgestellt sind oder Risiken unterschätzen.

Das Problem: Viele der Risiken sind alltäglich, zum Beispiel eine täuschend echte Phishing-Mail oder ein unachtsamer Klick im Arbeitsalltag. Die Folgen reichen von verschlüsselten Systemen und gestohlenen Kundendaten bis hin zu tagelangen Betriebs- und Produktionsausfällen.

Immense Folgekosten entstehen dann nicht nur für die Wiederherstellung der IT, sondern auch durch Verdienstausfälle, Kosten für IT-Forensik, die Krisenkommunikation oder mögliche Haftungsansprüche, etwa bei Datenschutzverletzungen.

Genau hier setzen Cyber-Versicherungen an. Sie übernehmen – je nach Tarif – nicht nur Kosten für Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechungen, sondern häufig auch Assistance-Leistungen im Ernstfall, etwa durch spezialisierte IT-Dienstleister oder Krisenberater. Ob und in welchem Umfang eine solche Versicherung notwendig ist, hängt von der tatsächlichen digitalen Abhängigkeit eines Unternehmens im Alltag ab.

Gerne prüfe ich, wie Ihr Unternehmen gegen Cyberrisiken abgesichert ist.