Verletzungen oder Verbrennungen, ein Schaden am Auto oder am Haus sind in der Silvesternacht leider nicht ungewöhnlich. Erfahren Sie, mit welchen Versicherungen Sie unbesorgt ins neue Jahr starten können– und welche Versicherung in welchem Fall haftet.
Unbesorgt in den Silvesterabend – genauso wie in jeden anderen Tag und Abend des Jahres – starten Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Ob Sie mit einer Wunderkerze oder Knallerbse versehentlich ein Loch in die Kleidung eines Freundes brennen oder ein Sektglas fallen lassen: Die Kosten werden bei unbeabsichtigten Schäden an Dritten von Ihrer privaten Haftpflicht übernommen. Verletzen Sie sich selbst, greift die private Unfallversicherung.
Wird in der Silvesternacht ihr Auto, beispielsweise durch eine Rakete beschädigt, haftet Ihre Vollkaskoversicherung. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind, der/die Verursacher/in jedoch nicht ausfindig gemacht werden kann. Je nach Police kann eine Selbstbeteiligung anfallen.
Für einen Schaden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch fest montierte Objekte, wie ein Briefkasten, und Zäune sind darüber abgesichert. Gegenstände, die sich im Haus befinden, werden hingegen über eine zusätzliche Police versichert – die Hausratversicherung. Die Police umfasst alle Gegenstände, vom Elektrogerät über Möbel bis hin zur Kleidung.
Grundsätzlich gilt: Um Unfälle zu vermeiden – und damit Ihre Versicherung im Schadensfall haftet –, beachten Sie bei Feuerwerk und Böllern unbedingt die angegebenen Sicherheitsvorschriften. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Gerne berate ich Sie zu Ihren verschiedenen Versicherungspolicen!