Welche Versicherungen haften bei Silvesterunfällen?

Versicherungen für Unfälle zu Silvester und Neujahr

Verletzungen oder Verbrennungen, ein Schaden am Auto oder am Haus sind in der Silvesternacht leider nicht ungewöhnlich. Erfahren Sie, mit welchen Versicherungen Sie unbesorgt ins neue Jahr starten können– und welche Versicherung in welchem Fall haftet.

Unbesorgt in den Silvesterabend – genauso wie in jeden anderen Tag und Abend des Jahres – starten Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Ob Sie mit einer Wunderkerze oder Knallerbse versehentlich ein Loch in die Kleidung eines Freundes brennen oder ein Sektglas fallen lassen: Die Kosten werden bei unbeabsichtigten Schäden an Dritten von Ihrer privaten Haftpflicht übernommen. Verletzen Sie sich selbst, greift die private Unfallversicherung.

Wird in der Silvesternacht ihr Auto, beispielsweise durch eine Rakete beschädigt, haftet Ihre Vollkaskoversicherung. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind, der/die Verursacher/in jedoch nicht ausfindig gemacht werden kann. Je nach Police kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Für einen Schaden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch fest montierte Objekte, wie ein Briefkasten, und Zäune sind darüber abgesichert. Gegenstände, die sich im Haus befinden, werden hingegen über eine zusätzliche Police versichert – die Hausratversicherung. Die Police umfasst alle Gegenstände, vom Elektrogerät über Möbel bis hin zur Kleidung.

Grundsätzlich gilt: Um Unfälle zu vermeiden – und damit Ihre Versicherung im Schadensfall haftet –, beachten Sie bei Feuerwerk und Böllern unbedingt die angegebenen Sicherheitsvorschriften. Kommen Sie gut ins neue Jahr!

Gerne berate ich Sie zu Ihren verschiedenen Versicherungspolicen!

Schäden durch Mitarbeiter/innen: Wer haftet?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Als Unternehmensleitung sind Sie oftmals für viele verschiedene Mitarbeiter/innen verantwortlich – und haften im Falle eines Unfalls oder Sachschadens durch Ihr Team. Die passende Absicherung ist deshalb besonders wichtig.

Wie im privaten gibt es auch im unternehmerischen Bereich eine Haftpflichtversicherung, die Sie bei Schäden an Dritten schützt: Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus kommt die Betriebshaftpflichtversicherung teilweise auch für die Kosten bei Vermögensschäden auf. Letztere sind allerdings ausschließlich bei sogenannten „unechten“ Vermögensschäden gedeckt. Das kann ein Personenschaden sein, beispielsweise ein gebrochener Arm, der zu Arbeitsausfällen und einem „unechten“ Vermögensschaden führt.

Für „echte“ Vermögensschäden, die als rein finanzielle Schäden definiert sind, kommt die Berufshaftpflicht- bzw. eine gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf. Je nach Branche sind auch Umweltschäden über eine eigene Police versicherbar.

Vor Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Risikoanalyse durchzuführen. Je nach Branche unterscheidet sich das Schadensrisiko schon durch das Tätigkeitsfeld. Für Schausteller/innen, Entsorgungsbetriebe und einige andere Betriebsformen ist die Betriebshaftpflichtversicherung deshalb sogar verpflichtend.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung!

Sind Lebensversicherungen noch eine sinnvolle Altersvorsorge?

Lebensversicherung als Altersvorsorge heute noch sinnvoll

Die Lebensversicherung war lange Zeit DAS Instrument zur Altersvorsorge: 86,9 Millionen Verträge in der Lebensversicherung zählt der GDV – mehr als Menschen in Deutschland leben. Doch wie funktioniert die Vorsorge über eine Lebensversicherung – und ist sie heute noch sinnvoll?

Das Grundprinzip von Lebensversicherungen ist grundsätzlich einfach: Sie dienen dazu, sich selbst und Hinterbliebene finanziell abzusichern. Unterschieden wird zwischen der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. Während letztere vor allem für einen Todesfall oder Invalidität vorsorgen, liegt der spezielle Fokus der Altersvorsorge bei der Kapitallebensversicherung. Hierbei gilt: Wenn der/die Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Versicherungssumme. Erreicht die/der Versicherte hingegen ein bestimmtes Alter, wird das eingezahlte Kapital als Rente ausgezahlt.

Die Kapitallebensversicherungen waren lange Zeit vor allem durch ihren Garantiezins attraktiv. Im Zuge günstiger Zinsen sank der Garantiezins mit durchschnittlich 0,25 % fast gegen Null, bei Neuabschluss sind heute wieder etwas bessere Konditionen möglich. Aber: Der immer noch niedrige Garantiezins beeinflusst die Rendite der Versicherten negativ.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung rentiert sich derzeit in den meisten Fällen also nicht. Die Alternativen: Je nach Vorsorgewunsch bieten sich alternativ Risikolebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen an.

Haben Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen, gilt genau zu prüfen, ob eine Kündigung oder der Erhalt sinnvoller ist. War der Garantiezins bei Vertragsabschluss höher, kann Ihre Kapitallebensversicherung auch weiterhin eine gute Möglichkeit der Vorsorge sein.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer Altersvorsorge!

Sollte ich mich als Selbstständige/r privat oder gesetzlich krankenversichern?

Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige und Unternehmer

Sind Sie selbstständig oder planen Sie eine Selbstständigkeit? Dann kommt früher oder später die Frage auf, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoller ist. Ein kurzer Überblick zur Orientierung.

Hauptberuflich Selbstständige haben in Deutschland keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Die private Vorsorge ist da umso wichtiger – und führt bei der Wahl des Krankenkassen-Systems zu einer Grundsatzentscheidung zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenkasse (PKV).

Vorab: Beide Möglichkeiten haben ihr Für und Wider, eine individuelle Beratung sollte immer der erste Schritt vor einer Entscheidung sein. So können z.B. individuelle Faktoren wie Vorerkrankungen die Wahl beeinflussen: Während die Beitragshöhe in der GKV vom Gehalt abhängig ist, entscheiden Faktoren wie Alter oder eben Vorerkrankungen über die Beitragshöhe in der PKV. Wo die flexiblen Tarife der PKV für Gesunde ein großer Vorteil sein können, so können sie bei Vorerkrankungen nachteilig sein.

In Sachen Leistungsumfang schneiden die privaten Kassen regelmäßig besser ab – und sind dabei in jungen Jahren sogar günstiger. Zum Pflichtangebot der GKV bieten sie häufig ein großes Spektrum weiterer Leistungen, z.B. die Kostenübernahme zusätzlicher Behandlungen, Medikamente etc. Gängige Vorurteile, z.B. hohe Kosten der PKV im Alter, lassen sich mit Instrumenten wie dem Beitragsentlastungstarif relativieren.

Gerne berate ich Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung!

Lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel?

KFZ-Versicherung

Auch in diesem Jahr ändern sich bis zum Ende des Jahres die Kfz-Versicherungsbeiträge. Fahrzeughalter/innen haben deshalb bis zum Stichtag am 30. November die Möglichkeit, ihren Vertrag zu kündigen und die Versicherung zu wechseln. Lesen Sie, ob sich der Wechsel lohnt!

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Policen aller Versicherungen regelmäßig zu prüfen:  Passen die Rahmenbedingungen noch immer zu meinen Wohn- und Lebensbedingungen? Müssen Sachwerte und Versicherungshöhen angepasst werden? Bieten andere Versicherer weitere Leistungen oder leistungsstärkere Tarife? Ob ein Versicherungswechsel letztendlich sinnvoll ist, hängt von den individuellen Leistungsdaten ab.

Im Fall der Kfz-Versicherung heißt das: Als Fahrzeughalter/in sollten Sie Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung, die jährliche Fahrleistung und Zusatzleistungen ins Auge fassen. Allgemein gilt: Wenn Sie im Laufe des Jahres einen Schaden melden mussten, Ihre Kfz-Versicherung regelmäßig wechseln oder Sie bereits günstig versichert sind, ist ein Wechsel nicht notwendig, da Einsparmöglichkeiten in diesem Fall nicht gegeben sind.

Wenn ein Kfz-Versicherungswechsel schon einige Zeit zurückliegt oder sich Ihre Lebenssituation etwa durch Kinder, einen Umzug oder den Kauf eines neuen Autos verändert hat, kann ein Versicherungs- oder Tarifwechsel hingegen lohnend sein. Beachten Sie auf jeden Fall, dass Versicherungen zum Stichtag häufig mit besonders günstigen Angeboten werben – hier sollten Sie die Konditionen vor einem Wechsel genau prüfen und darauf achten, ob die Police in Zukunft teurer wird.

Sprechen Sie meine Kollegin Sina Haverney an, Sie berät Sie gerne rund um die Versicherung Ihres Wagens!

Was gibt es bei der Versicherung meiner Kfz-Flotte zu beachten?

Flotten- und Fuhrparkversicherung

Für Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge versichern wollen, lohnt sich bereits ab drei zu versichernden Wagen eine Flottenversicherung. Der Vorteil: Die Flottenversicherung sichert den gesamten Fuhrpark sowie alle Fahrer/innen über eine Police ab. Auf einige Punkte sollten Sie aber achten!

Viele einzelne Versicherungen bedeuten organisatorischen Aufwand – der sich durch eine Flottenversicherung deutlich verringert, übrigens auch für die Versicherer. Den Vorteil geben viele Versicherungen gerne weiter: Flottentarife sind in der Regel günstiger als Einzelverträge. Dabei gilt: Je mehr Fahrzeuge in eine Flottenversicherung aufgenommen werden, desto größer ist die Kostenersparnis. Möchten Sie nur wenige Fahrzeuge versichern und erfüllen ausschließlich die Mindestanzahl von drei Wagen, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Flottenvertrag tatsächlich die günstigste Alternative ist.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich ein Schadensfall innerhalb einer Flottenversicherung nicht auf ein einzelnes, sondern auf alle Fahrzeuge auswirkt. Ihr Vorteil ist, dass dem einzelnen Schaden ein geringerer Stellenwert zugeschrieben wird und er nicht zwangsläufig zu Beitragserhöhungen führt. Kommt es zu mehreren Schäden, kann sich der Preisvorteil allerdings langfristig relativieren. Hier gilt es abzuwägen, mit wie vielen Wagen, mit welcher Laufleistung und welchem Fahrerkreis Sie eine Police abschließen.

Auch bei den Flottenversicherungen ist ein Versicherungswechsel bis zum 30. November möglich.

Gerne berät Sie meine Kollegin Sina Haverney, ob ein Wechsel für Sie vorteilhaft wäre.

Kann ich mich für den Fall eines Identitätsdiebstahls absichern?

Cyber-Sicherheit

Vom Millionenerbe bis zur Bestätigung des Bankaccounts: Wahrscheinlich haben auch Sie regelmäßig Phishing-Mails im Posteingang. Geben Sie Daten preis, ist die Chance groß, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls werden. So schützen Sie sich!

Während die Nachricht vom plötzlichen Millionenerbe von den meisten als Spam wahrgenommen wird, wirken andere Phishing-Mails heute täuschend echt: Abstellgenehmigungen eines Paketdienstleisters oder neue AGB der Bank zum Beispiel, nebst professionell gemachter Website.

Meist sollen Nutzer/innen zur vermeintlichen Identifikation persönliche Daten preisgeben, die hauptsächlich dazu genutzt werden, materiellen bzw. finanziellen Nutzen zu erzielen. Unter falscher Identität bestellen die Betrüger Waren oder schließen Verträge ab.

Der beste Schutz ist es, keine persönlichen Daten im Internet preiszugeben! Im Fall der Fälle helfen Cyber-Versicherungen, die gegen Cyberangriffe, Netzkriminalität und -diebstahl absichern. Im gewerblichen Bereich sind sie seit Jahren etabliert, im Privatbereich zum Beispiel durch Cyber-Bausteine in bestehenden Policen abzuschließen.

Im Rahmen von Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung kann zum Beispiel die Deckung um Schäden durch Daten- und Identitätsdiebstahl erweitert werden. Auch Schäden, die beim fahrlässigen Umgang mit Online-Banking oder beim Online-Shopping selbst verursacht werden, können versichert werden.

Gerne prüfe ich Ihre bestehenden Policen und berate Sie zu Möglichkeiten der Versicherung vor Cyber-Gefahren!

Worauf ist bei der Versicherung von Firmen- und Leasingfahrzeugen zu achten?

KFZ-Versicherung von Firmenwagen und Leasingwagen

Wussten Sie, dass alleine im ersten Quartal 2023 67,4 % aller PKW-Neuzulassungen in Deutschland auf den gewerblichen Bereich entfielen? Je nachdem, ob Fahrzeuge gekauft oder geleast werden, gibt es Unterschiede in der optimalen Absicherung.

Im Normalfall sind Sie mit der Bereitstellung eines Firmen- oder Leasingfahrzeugs als Fahrzeughalter/in auch für die Versicherung verantwortlich. Neben der allgemein verpflichtenden KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung ratsam. Zwar haftet die Teilkasko für Schäden durch äußere Einflüsse, kommt aber nicht für selbstverschuldete Schäden bei einem Unfall auf.

Erwerben Sie mehrere Fahrzeuge, ist eine Vollkasko-Versicherung in den meisten Fällen verpflichtend, sodass Ihnen die Entscheidung abgenommen wird. Je nachdem, wie viele Fahrzeuge zu Ihrem Unternehmen gehören, kann auch eine Flottenversicherung sinnvoll sein. Auch bei Leasing-Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung verpflichtend.

In beiden Fällen ist außerdem ein zusätzlicher GAP-Schutz sinnvoll, der bei einem PKW-Totalschaden die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert trägt. Gerade bei geleasten Fahrzeugen können so hohe Kosten vermieden werden.

Denn während die Vollkasko-Versicherung für den Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs aufkommt, haften Sie selbst für den Leasingrestwert. Noch ausstehende Leasingraten und die Ablösesumme bleiben ohne GAP-Schutz an Ihnen und Ihrem Unternehmen hängen.

Gerne berate ich Sie zur optimalen Versicherung Ihrer Firmenfahrzeuge!

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Berufshaftpflicht vs. Vermögensschadenhaftpflicht

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland übernimmt auch die Kosten für den Zahnarzt – oder? Ja, dennoch raten viele Zahnärzte mittlerweile zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Wie sinnvoll ist die Versicherung?

Obwohl sich gesetzliche Krankenversicherungen neben der Kostenübernahme von prophylaktischen Untersuchungen oftmals auch an zusätzlichen Behandlungen beteiligen, ist eine Zahnzusatzversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Denn insbesondere Zahnersatz und aufwändige Untersuchungen sind kostspielig und führen trotz finanzieller Beteiligung regelmäßig zu einem hohen Eigenanteil.

Außerdem ist zu beachten, dass gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel nur die kostengünstigste Alternative übernehmen! So werden bei einer notwendigen Zahnfüllung z. B. ausschließlich die Kosten für eine Amalgamfüllung erstattet, die viele Zahnärtz/innen aufgrund des Quecksilbergehalts heute nicht mehr empfehlen. Entscheidet sich ein/e Patient/in für eine andere und somit teurere Füllung, muss die Differenz als Eigenanteil selbst getragen werden.

Je nach Police können mit einer Zahnzusatzversicherung hohe zusätzlichje Kosten vermieden oder verringert werden. Bestenfalls sollte die Zahnzusatzversicherung vor einem diagnostizierten Behandlungsbedarf und in jungen Jahren abgeschlossen werden. Auf diese Weise werden mögliche Risiken, wie die Ablehnung des Versicherungsschutzes oder steigende Versicherungskosten, vermieden.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer persönlichen Zahnzusatzversicherung!

Berufshaftpflicht vs. Vermögensschadenhaftpflicht: Welche Versicherung für welche Betriebsart?

Berufshaftpflicht vs. Vermögensschadenhaftpflicht

Sie beschädigen versehentlich das Handy Ihres Kunden? Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um den Schaden. Wozu braucht es da noch eine Berufshaftpflicht- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflicht und die Betriebshaftpflichtversicherung unterscheiden sich kaum voneinander: Beide schützen Sie sowohl vor Personen- und Sachschäden im beruflichen Umfeld, wobei in der Berufshaftpflichtversicherung ein zusätzlicher Fokus auf sogenannte unechte Vermögensschäden gelegt wird.

Von unechten Vermögensschäden ist dann die Rede, wenn ein finanzieller Schaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht. Beispiel: Ein gebrochenes Bein führt zu einem längeren Arbeitsausfall, also einem Vermögensschaden. Eine Betriebshaftpflicht- sowie die Berufshaftpflichtversicherung sind also für jedes Unternehmen unverzichtbar.

Im Unterschied dazu wird ein echter Vermögensschaden als reiner finanzieller Nachteil bzw. Schaden für einen Dritten verstanden, der z. B. durch eine fehlerhafte Beratung in einer Anwaltskanzlei entstanden ist. In einem solchen Fall greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und ist für Ihr Unternehmen vor allem dann relevant, wenn Sie vorwiegend beratende Dienstleistungen anbieten.

Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Haftpflichtversicherung Ihres Unternehmens!