
Nicht jeder Brandschaden entsteht durch ein Feuer auf dem eigenen Grundstück: Brennt’s beim Nachbarn, können Rauch, Ruß und Löschwasser auch erhebliche Schäden am oder im eigenen Haus verursachen. Wer zahlt?
Die häufige Grundannahme: Der Verursacher bzw. seine Versicherung sind zuständig – in unserem Beispiel also der Nachbar oder dessen Versicherungen. Tatsächlich reguliert bei bestehendem Versicherungsschutzin vielen Fällen zunächst die eigene Versicherung den Schaden. Schäden am Gebäude übernimmt dabei die Wohngebäudeversicherung, beschädigter Hausrat fällt im Rahmen der vereinbarten Leistungen in den Bereich der Hausratversicherung.
Erst im Anschluss wird geprüft, ob und wer den Brand schuldhaft verursacht hat. Besteht ein entsprechender Schadenersatzanspruch, kann die eigene Versicherung den Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung in Regress nehmen. Das geschieht im Hintergrund zwischen den Versicherungen, sodass Betroffene sich mit der Haftungsfrage nicht beschäftigen müssen.
Anders sieht es allerdings aus, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Dann müssen mögliche Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Ob dieser dann tatsächlich haftet, hängt vom Einzelfall und insbesondere von einem nachweisbaren Verschulden ab.
Unabhängig davon gilt: Schäden sollten möglichst zeitnah dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Mit größeren Aufräum- oder Sanierungsarbeiten sollte möglichst erst nach Rücksprache begonnen werden, damit Ursache und Umfang des Schadens nachvollziehbar bleiben.
Gerne prüfe ich, wie Sie bei Brand- und Folgeschäden abgesichert sind.






