BU-Rente & Inflation: Reicht die Leistung im Ernstfall noch aus?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Die Höhe einer BU-Rente wird meist früh im Berufsleben festgelegt – doch Einkommen, Lebensstandard und Lebenshaltungskosten verändern sich im Laufe der Jahre häufig deutlich. Warum das kritisch sein kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die oft in jungen Jahren abgeschlossen wird – und im besten Fall nie, im Leistungsfall aber oftmals erst viel später im Leben in Anspruch genommen wird.

Eine Frage, die sich Versicherte dennoch regelmäßig stellen sollten: Stimmen die Rahmenbedingungen noch?  Die vereinbarte Höhe der BU-Rente orientiert sich vielfach an der Situation bei Abschluss der Police: Einkommen, Fixkosten und persönlicher Lebensstandard. Und die verändern sich:

  • Die Verbraucherpreise sind allein in den vergangenen fünf Jahren um rund 19 % gestiegen.
  • Die durchschnittliche Inflationsrate lag über Jahrzehnte hinweg bei fast 3 % pro Jahr.
  • Die laufenden Kosten steigen bei vielen Erwachsenen mit zunehmendem Alter, etwa durch Kinder oder ein Eigenheim.

Das Ergebnis: Eine ursprünglich sinnvoll kalkulierte BU-Rente verliert zunehmend an Kaufkraft – und reicht im Leistungsfall nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine Anpassung ist im Leistungsfall in der Regel nicht mehr möglich.

Eine Beitragsdynamik, bei der die Rente und die Einzahlungen jährlich steigen, oder eine Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung können helfen – und eine regelmäßige und realistisch Prüfung, ob die BU-Rente noch zur aktuellen Lebenssituation passt.

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Unterversicherung: Wenn alte Versicherungssummen zum Risiko werden

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Versicherungssummen für betriebliche Gebäude bleiben häufig über Jahre unverändert – obwohl sich Baukosten, Materialpreise und Löhne deutlich erhöhen. Welche Folgen hat das im Schadenfall?

Betriebliche Gebäude sind für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein erheblicher Vermögenswert. Gleichzeitig zählen sie zu den Bereichen, bei denen Versicherungssummen besonders selten angepasst werden – und das kann verheerende Folgen haben.

In den vergangenen Jahren sind Bau- und Sanierungskosten deutlich gestiegen. Wird die Versicherungssumme nicht regelmäßig überprüft und angepasst, kann schnell eine Unterversicherung entstehen. Das bedeutet: Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den Schaden nur anteilig – selbst dann, wenn die Versicherung grundsätzlich greift.

Unterversicherung wirkt sich nicht erst bei Totalschäden aus. Bereits bei kleineren Schäden kann es zu empfindlichen Kürzungen kommen, wenn der tatsächliche Gebäudewert höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die entstehende Differenz muss das Unternehmen in diesem Fall selbst tragen.

Eine regelmäßige Überprüfung der Gebäudeversicherung und der zugrunde liegenden Werte ist daher ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Risikomanagements – ebenso wie der richtige Einsatz von Versicherungsbausteinen, zum Beispiel einen Unterversicherungsverzicht. Das Ziel: Nicht mehr zu versichern, sondern realistisch zu versichern.

Gerne prüfe ich Ihre Gebäudeversicherung und berate Sie zur passenden Absicherung!

Schäden an Hausrat & Gebäude: Lohnt ein Kombi-Paket?

Hausratversicherung für Brandschäden an Weihnachten

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die Hausratversicherung schützt Ihr Inventar. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Schaden beide Bereiche betrifft?

Gerade Brände oder austretendes Leitungswasser verursachen häufig Schäden innen und außen: Das Gebäude selbst ist betroffen – etwa Mauerwerk, Boden oder die Einbauküche – und zugleich Möbel, Teppiche oder Technik. Erst die Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung bietet daher einen vollständigen Schutz für die eigenen vier Wände und alles, was sich darin befindet.

Viele Versicherer bieten deshalb Kombi-Produkte an. Doch enthalten diese Pakete tatsächlich alle wichtigen Leistungen der Einzelpolicen, und bieten sie dadurch einen spürbaren Vorteil? Und ist ein Kombi-Abschluss am Ende wirklich günstiger?

Die Antwort hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab:

Ein Kombi-Paket kann sich lohnen, wenn der Versicherer attraktive Rabatte gewährt, die Schadenabwicklung bei „Mischschäden“ einfacher wird und beide Policen ohnehin benötigt werden. In anderen Fällen können jeweils separate Verträge die besseren Leistungen oder flexiblere Anpassungsmöglichkeiten bieten – und sogar die besseren Konditionen.

Gerne berate ich sie zum Versicherungsschutz für Ihr Gebäude, Hab und Gut.

„Wir schließen“: Wie gegen Zahlungsausfälle absichern?

Ausfallversicherung und Warenkreditversicherung

Die Firmeninsolvenzen stiegen auch 2025 weiter, und zwar durch die Bank bei Unternehmen aller Größen. Eine Warenkreditversicherung schützt Sie vor Zahlungsausfällen und sichert die Liquidität.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen erreicht einen besorgniserregenden Stand: Die Creditreform spricht von einem „Zehn-Jahres-Hoch“, das Statistische Bundesamt verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 ein einen Anstieg der Insolvenzen um 12,5 %.

Die Insolvenz eines Geschäftspartners kann schnell auch Ihr eigenes Unternehmen gefährden: Wenn Rechnungen unbezahlt bleiben oder Lieferungen ausfallen, drohen erhebliche finanzielle Einbußen und Liquiditätsengpässe – die wiederum Auswirkungen auf Ihre Partner und Lieferanten haben können.

Mit einer Warenkreditversicherung schützen Sie sich gezielt: Die Versicherung springt ein, wenn Zahlungsausfälle eintreten – und geht teils weit über die reine Schadensabsicherung hinaus: Je nach Police führen Versicherungen Bonitätsprüfungen Ihrer Kunden durch und unterstützen Sie aktiv bei überfälligen Forderungen. So lassen sich viele Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Wichtig zu wissen: Eine Warenkreditversicherung ist keine Standard-Versicherung. Der Versicherungsschutz richtet sich individuell nach der Größe und Branche Ihres Unternehmens und nach dem Risiko, das mit Ihren Kundenbeziehungen verbunden ist.

Gerne berate ich Sie individuell zu einem sicheren Geschäftsbetrieb.

Steuern sparen II: Lohnt eine PKV-Vorauszahlung?

Beitragsentlastungs-Tarif für die Private Krankenversicherung

Krankenversicherungen werden teurer, gesetzliche genauso wie private. Der Grund: Die Lebenserwartung steigt, die medizinischen Standards werden besser, die Lohn- und Betriebskosten steigen. Privatversicherte können vorsorgen.

 Mit einer einmaligen Zusatz- oder Vorauszahlung lassen sich PKV-Beiträge langfristig senken. Ähnlich wie beim Beitragsentlastungstarif, den viele Versicherer als Baustein anbieten, kann eine solche Zahlung den Beitrag im Alter deckeln – und gilt nach Einschätzung vieler Steuerberater als Sonderausgabe.

Dreifach sparen durch eine PKV-Vorauszahlung:

  • Steuervorteil: Vorauszahlungen von bis zu drei Jahresbeiträgen können Sie im Zahlungsjahr in Höhe des steuerlich begünstigten Basisanteils vollständig als Sonderausgaben absetzen.
  • Flexibilität in den Folgejahren: Da die PKV-Beiträge für die nächsten Jahre bereits beglichen sind, können Sie die freiwerdenden Mittel in andere Vorsorgeformen investieren.
  • Rabatte: Je nach Anbieter können Vorauszahler einen individuellen Beitragsnachlass erhalten.

Planen Sie eine Vorauszahlung, sollten Sie zeitnah aktiv werden: Damit der Steuervorteil noch im laufenden Jahr berücksichtigt wird, setzen viele Versicherer den 15. Dezember als Frist für den Zahlungseingang.

Auch unabhängig davon lohnt sich für privat Krankenversicherte zum Jahresende ein Blick in die Police: Zuzahlungen und Selbstbehalte sollten regelmäßig überprüft werden – und auch ein interner Tarifwechsel kann zusätzliches Sparpotenzial haben.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer privaten Krankenversicherung!

Steuern sparen I: Lohnt eine Rürup-Einmalzahlung?

Einmalzahlung in die Rürup-Rente zum Jahresende

Die Rürup-Rente — auch bekannt als Basisrente — ist ein bewährtes Instrument der privaten Altersvorsorge und bietet gleichzeitig attraktive steuerliche Vorteile. Besonders zum Jahresende kann eine Einmalzahlung interessant sein.

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge und funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Während der Ansparphase zahlen Sie Beiträge ein – regelmäßig oder als flexible Einmalzahlung. Diese Beiträge sind steuerlich begünstigt und vollständig als Sonderausgaben absetzbar.

Warum sich eine Einmalzahlung jetzt lohnt:

  • 100 % Sonderausgabenabzug: Einzahlungen können bis zur Höchstgrenze komplett steuerlich geltend gemacht werden.
  • Neue Höchstbeträge 2025:344 € für Alleinstehende bzw. 58.688 € für zusammen Veranlagte.

Damit die Einmalzahlung steuerlich berücksichtigt wird, muss sie noch im gewünschten Steuerjahr eingehen – also spätestens bis Ende Dezember. Ideal, um Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen doppelt sinnvoll zu nutzen: für eine geringere Steuerlast und eine bessere Altersvorsorge.

Nutzen Sie alle Vorteile der Rürup-Rente – ich berate Sie gerne.

Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiseabbruchversicherung

Ein Krankheitsfall kann nicht nur während der Urlaubsreise, sondern auch schon vor der Abreise eintreten – genauso wie familiäre oder berufliche Gründe dazu führen können, dass Sie eine geplante Reise absagen müssen. Bei der Urlaubsbuchung wird oft eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Aber brauchen Sie die wirklich?

 Die Empfehlung lautet fast immer: Insbesondere für teure Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, außerdem immer dann, wenn Sie ggfs. anfallende Stornierungskosten finanziell nicht oder nur sehr schwer selbst tragen können oder wollen – oder wenn eine Reise lange im Voraus geplant wird.

Selbst wenn Sie die Kosten für eine nicht angetretene Reise finanziell verschmerzen können, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, denn: Gute Policen schließen den Reiseabbruch mit ein. Diese Versicherung kommt bei einer begründeten früheren Abreise für nicht genutzte Leistungen auf.

Wie bei jeder Versicherung sollten die Vertragsbedingungen zu Ihren Risiken passen: Häufig zählen Erkrankungen und Todesfälle von Angehörigen dazu. Es gibt auch Versicherungen, die im Falle eines Schadens am Haus oder beim Jobverlust für Stornierungskosten aufkommen, unterschiedliche Konditionen gibt es z.B. bei chronischen Vorerkrankungen.

Vorsicht ist bei „Rund-um-sorglos“-Paketen und unrealistisch günstigen Versicherungen geboten, die im Rahmen mancher Online-Buchung als Option angeboten werden: Die Policen schließen oftmals zahlreiche Risikofaktoren aus – im Schadensfall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Reise beraten!

Warum steigt das Risiko einer Unterversicherung?

Werkverkehrversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert Ihr vollständiges betriebliches Inventar und somit Ihre Existenz – von Büromöbeln über Fahrzeuge und Maschinen bis hin zu Lagerbeständen. In den vergangenen Jahren ist das Risiko einer Unterversicherung gestiegen. Warum – und was müssen Sie tun?

Entscheidend bei der Inhaltsversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme, damit im Schadensfall der vollständige Wert für Einrichtung und Waren erstattet wird. Durch die inflationären Preissteigerungen entsteht im Rahmen der Inhaltsversicherung automatisch das Risiko einer Unterversicherung. Denn: In den meisten Versicherungspolicen gilt der Neuwert des versicherten Inventars als Maßstab – und der ist heute wahrscheinlich höher als zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses.

Als Schutz vor einer solchen Unterversicherung gibt es im Bereich der Gebäude und Einrichtungen Anpassungsfaktoren, die durch die höheren Preise nun deutlich ansteigen. Diese Erhöhungen gilt es genau zu überprüfen und im Zweifel anzupassen! Denn auch wenn eine Schadensumme geringer ist als die Versicherungssumme, zahlen Versicherungen im Falle einer Unterversicherung die Kosten nur anteilig.

Ebenso sind die Preise für Rohstoffe und Verpackungen im Zuge der Inflation deutlich gestiegen. In diesem Bereich gibt es keine allgemeingültigen Anpassungsfaktoren, heißt: Auch hier könnte es Anpassungsbedarf geben.

Lassen Sie sich zur Risikoeinschätzung beraten!

Haften Unternehmen für ihre Mitarbeiter?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Fehler passieren, Unfälle auch! Unternehmer haben ihren Mitarbeitenden gegenüber nicht nur eine Sorgfaltspflicht, sondern haften auch für Schäden, die während oder durch die Arbeit passieren. Das Risiko lässt sich aber minimieren.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für Selbstständige und Unternehmen. Sie ist die wichtigste Gewerbeversicherung für Firmen, in manchen Branchen ist ein Abschluss sogar verpflichtend. Die Betriebshaftplicht schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen durch direkt oder indirekt verursachte Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensfolgeschäden.

Aber aufgepasst: Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen, Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht.

Für einen Handwerksbetrieb bestehen andere Schadensrisiken als für eine Werbeagentur, für einen Freelancer andere als für ein Großunternehmen. Die Betriebshaftpflicht sollte individuell auf die Risiken von Branche, Unternehmen und Team zugeschnitten sein.

Besonders wichtig: Die Police sollte den passiven Rechtsschutz beinhalten, der Versicherer also neben den Leistungen für Schadensersatz und die Schadensregulierung auch für die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche aufkommen.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Firma beraten!

Haften Eltern für ihre Kinder?

Familienhaftpflichtversicherung

Kinder entdecken ihre Welt jeden Tag neu – und brauchen dabei Schutz, damit aus einem Abenteuer kein Albtraum wird. Familien tun also gut daran, ihren Versicherungsschutz auf „Familientauglichkeit“ zu prüfen.

Die Fensterscheibe des Nachbarn im Weg, die Kräfte falsch eingeschätzt, eine leichtsinnige Mutprobe: Bruch passiert – in jedem Alter! Neben Verständnis für die kindliche Neugier bzw. den jugendlichen Übermut hat sich für derartige Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung bzw. eine Haftpflichtversicherung bewährt, die Kinder einschließt.

Bis zu ihrem 7. Geburtstag sind Kinder prinzipiell nicht für Schäden haftbar zu machen, da davon ausgegangen wird, dass sie die Tragweite ihre Handlungen noch nicht einschätzen können. Im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze mit zehn Jahren sogar noch höher.

Alles gut also? Mitnichten: Schließlich ist ein Schaden ist entstanden – und der muss im Zweifel von den Eltern getragen werden. Zwar gilt die Weisheit „Eltern haften für ihre Kinder“ nicht pauschal, aber immer dann, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Gerade bei älteren Kindern ist eine durchgehende Beaufsichtigung allerdings nicht realistisch.

Eine Haftpflichtversicherung, die „deliktunfähige Kinder“ einschließt, berücksichtigt die genannten Altersgrenzen und reguliert Schäden auch dann, wenn keine Eltern zugegen waren. Heißt: Kinder sind dann gut abgesichert, wenn ihre Eltern es sind – so wie in vielen Lebensbereichen.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Familie beraten!