Was tun, wenn sensible Daten geklaut werden?

Private Cyber-Versicherung und Versicherung gegen Phishing

„Ihr Konto wurde gesperrt“, „Reaktivieren Sie Ihren Account“, „Vervollständigen Sie Ihre Daten“: Phishing wird zunehmend professioneller. Lohnt es, sich gegen den Diebstahl von Passwörtern, Login- oder Konto-Daten zu versichern?

Phishing hat viele Gesichter, das Ziel ist immer das gleiche: Kriminelle versuchen, über eine vermeintlich seriöse E-Mail, einen scheinbar harmlosen Link per SMS („Smishing“) oder bis ins letzte Detail nachgebaute Fake-Shops an persönliche Daten zu gelangen.

Die Folgen sind gravierend, sie reichen vom Identitätsdiebstahl bis zum Finanzbetrug. Leiten Privatpersonen Phishing-E-Mails weiter, die in der Folge Dritte schädigen, können sie im Zweifel sogar selbst haftbar gemacht werden.

Immer wichtiger ist es deshalb, Phishing-Versuche zu erkennen und entsprechend zu handeln. Im unternehmerischen Kontext ist außerdem die Cyberversicherung sinnvoll – und wird täglich relevanter. Gibt es solche Versicherungen auch für Private?

Ja: Private Haftpflichtversicherungen ebenso wie Hausratversicherungen bieten mittlerweile Cyber-Bausteine an, die Datendiebstahl, Schäden beim Online-Banking oder beim Online-Shopping und selbst verursachte Schäden regulieren.

Etliche Risiken sind bereits über gute Privathaftpflicht-Policen abgedeckt – für einen erweiterten Schutz ist deshalb nicht zwangsläufig eine neue Versicherung notwendig.

Gerne prüfe ich Ihre Policen und berate Sie zur Absicherung gegen Phishing!

Was tun, wenn Mitarbeiter im Homeoffice gehackt werden?

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Ein unbeabsichtigt falscher Klick, schon sind Geschäftsgeheimnisse im Netz, der Firmen-Server verschlüsselt oder die Bankdaten in falschen Händen. Der Trend zum Homeoffice verstärkt das Sicherheitsrisiko noch.

Nur wenige Mitarbeiter handeln dabei bösartig, vielmehr ist fehlendes Wissen über Phishing, Malware, Datenschutzverletzungen, Ransomware, Viren, Hacking und Co. das eigentliche Risiko. Neben der Stärkung der Digitalkompetenz der Mitarbeiter ist deshalb ein umfassender Cyber-Versicherungsschutz sinnvoll für Unternehmen, die digital und/oder mobil arbeiten.

Eine gute Cyber-Versicherung für Unternehmen deckt im Schadenfall eigene und fremde Kosten. Darunter können z.B. fallen:

  • Ertragsausfall durch IT-Ausfälle (Eigen- und Drittschäden)
  • Wiederherstellung von Daten und Systemen
  • Beratungskosten, zum Beispiel für IT-Forensiker
  • Krisen- und Reputationsmanagement
  • Gerichtskosten für Datenschutzverletzungen
  • Vertraulichkeits- und Vertragsstrafen

Eine Cyber-Versicherung ist immer eine Individuallösung, die je nach Branche aus verschiedenen Bausteinen besteht. Vor Abschluss einer Cyber-Police steht deshalb eine Risikoanalyse, um individuelle Bedarfe zu bestimmen.

Gerne berate ich Sie zur Cyber-Absicherung Ihres Unternehmens!

Wie werden Schäden an Photovoltaik-Anlagen reguliert?

PV-/Technikversicherung

Deutsche Immobilien werden nachhaltiger – und viele Häuser mit PV-Anlage, Stromspeicher oder Wallbox für das E-Auto nachgerüstet. Eine Versicherung für die teure Technik ist durchaus sinnvoll.

Gleich vorweg: Eine Versicherungspflicht für Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher oder Wallbox gibt es in Deutschland nicht – spezielle Anlagenversicherungen hingegen schon. Und die sind durchaus sinnvoll: Die oftmals zehntausenden Euros teure Investition in grüne Technik ist anfällig für Schäden durch Feuer, Überspannung, Naturgefahren wie Sturm und Schnee oder Leitungswasser.

Die Absicherung erfolgt über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäude-Versicherung oder über eine Anlagenversicherung. Versichert werden können neben den Modulen selbst auch die Befestigung, die Speicher, Wechselrichter etc. Selbst Material- und Ausführungsfehler, die zu den häufigsten Ursachen für Brandschäden gehören, können über eine Police abgedeckt werden.

Frost ist laut einhelliger Meinung übrigens kein Problem für eine gute PV-Anlage – im Gegenteil: Kälte kann den Wirkungsgrad sogar erhöhen. Sollte die Kälte den Modulen doch etwas anhaben, deckt eine gute PV-Versicherung den Elementarschaden trotzdem.

Gerne berate ich Sie zur besten Absicherung Ihrer Haustechnik!

Wie sind Forderungen gegen russische Unternehmen versichert?

Ausfallversicherung und Warenkreditversicherung

Viele Unternehmen, auch in der Region, haben ihr Russland-Geschäft im Zuge des Kriegs gegen die Ukraine eingestellt – haben aber noch offene Forderungen. Die Kriegslage ist eine Herausforderung für Ausfallversicherungen.

Unternehmen können sich mit einer Warenkreditversicherung, auch bekannt als Forderungsausfallversicherung, vor Insolvenzen oder Zahlungsverzug von Geschäftspartnern absichern: Die Versicherung haftet für offene Forderungen von Lieferungen und Leistungen.

Außerdem sichert der Bund mit Hermes-Bürgschaften das finanzielle Risiko von Ausfuhren in Länder ab, bei denen Zahlungsausfälle drohen – auch im Kriegsfall. Die Hermes-Bürgschaften hat Deutschland vor dem Hintergrund der Sanktionen ausgesetzt, auch für nicht sanktionierte Branchen.

Zahlungsausfälle von russischen oder ukrainischen Unternehmen können in der jetzigen Situation wohl nur noch über die Warenkreditversicherung gedeckt werden, wenn

  • „politisches Risiko“ in der Police mitversichert ist,
  • „kriegerisches Risiko“ nicht ausgeschlossen ist und
  • die betreffenden Länder explizit im Vertrag aufgeführt sind.

Die Bedingungen und mögliche Ansprüche sind also policenindividuell zu prüfen, auch vor dem Hintergrund der weiteren politischen Entwicklung.

Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen beratend zur Seite!

Wer zahlt bei Schnee- und Frostschäden am Haus?

Wohngebäudeversicherung

Geplatzte Rohre, aufgedrückte Fenster, umgefallene Bäume: Schnee, Frost und Sturm können in der kalten Jahreszeit beträchtliche Schäden anrichten. Hausbesitzer können und sollten vorsorgen. Was ist wie versicherbar?

Schnee: Eingestürzte Dächer, beschädigte Einrichtung

Durch Schneewehen oder die Kombination aus Schnee und Regen entsteht eine hohe Schneelast, unter der Dächer regelmäßig nachgeben. Die Folge: Große Schäden am Haus und an der Inneneinrichtung.

Frost: Geplatzte Rohre, überschwemmte Räume

Frost kann Wasserleitungen platzen lassen, denn das Volumen von Eis ist um bis zu 10 % größer als von Wasser. Die Folge: Wasserschäden in Innenräumen, an der Bausubstanz und an Gegenständen.

Sturm: Umgefallene Bäume, zerstörte Autos

Die Sturmphasen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Folge: Regelmäßig werden Dächer beschädigt oder durch Sturm abgedeckt; durch gelöste Gebäudeteile Autos beschädigt oder im schlimmsten Fall Personen verletzt.

Vor den finanziellen Schäden dieser und anderer Wetterextreme schützen eine Wohngebäudeversicherung, die auch Elementargefahren abdeckt, und eine gute Hausratversicherung. Schäden am Auto reguliert die Teilkasko. Fällt der Baum aufs Nachbarauto oder werden Personen verletzt, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.

Dabei gilt: Der Hauseigentümer muss seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein. Dazu zählt z.B., Räume nicht auskühlen zu lassen, Bäume fachgerecht zu pflegen, das Wasser im Außenbereich bei Frost abzustellen oder Fenster bei Sturm ordnungsgemäß zu schließen. Im Zweifel ist man mit einer Klausel zur Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit immer auf der sichereren Seite.

Gerne berate ich Sie zur individuellen Absicherung Ihres Eigentums!

Wer haftet für Winterschäden in Produktion und Handwerk?

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Frostschäden an Maschinen, Schneeschäden an Immobilien: Der Winter kann gerade im produzierenden Gewerbe und im Handwerk für empfindliche Ertragsausfälle sorgen.Wie können Unternehmen vorsorgen?

Zwei Versicherungen schützen Unternehmen, die über Gewerberäume und Maschinen verfügen, vor unangenehmen Winterschäden: Die Elementarschadenversicherung deckt die finanziellen Folgen von Schäden an Immobilien durch Überschwemmungen, witterungsbedingtem Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Hochwasser oder Erdbeben, die gewerbliche Inhaltsversicherung reguliert Schäden am Inventar.

Beide Versicherungen sollten ergänzt werden um eine gewerbliche Gebäudeversicherung, die bei Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel leistet.

In manchen Fällen sind weitere Zusatzversicherungen sinnvoll, die hohe Werte und Folgekosten absichern, zum Beispiel eine Maschinenversicherung oder eine Betriebsausfall-Versicherung. Individuelle und branchentypische Risiken werden im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt, damit es nicht nur Unterversicherung kommt.

Gerne berate ich Sie zur optimalen Absicherung Ihres Unternehmens!

Wer zahlt, wenn das Tischfeuerwerk explodiert?

Versicherung von Schäden durch Feuerwerk zu Silvester

Privates Feuerwerk ist zum Jahreswechsel 2021/2022 verboten – mit Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Wunderkerzen und Co. lässt sich das neue Jahr trotzdem gebührend begrüßen. Die Folgen: Silvester ist einer der unfallreichsten Tage des Jahres! Wer haftet, wenn der Silvesterspaß aus dem Ruder läuft?

Der Bodenkreisel beschädigt das Auto des Nachbarn, die Wunderkerze setzt die neue Winterjacke in Brand und das Tischfeuerwerk macht seinem Namen alle Ehre – und plötzlich brennt die Wohnung? Diese und andere Schäden sind in der Silvesternacht nicht ungewöhnlich – größtenteils sind sie gedeckt.

Wer durch Feuerwerk und Co. das Eigentum von Dritten beschädigt, kann die Private Haftpflichtversicherung einschalten; Gebäudeschäden deckt im Eigentum die Gebäudeversicherung, in der Mietwohnung die Versicherung des Vermieters. Für beschädigte Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.

Vandalismus am Auto, und dazu gehören auch Feuerwerks-Irrläufer, können über die Teilkasko bzw. Vollkasko abgewickelt werden. Aber Vorsicht: Schäden durch Pyrotechnik sind in der Regel auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen – die Versicherer schauen genau hin, Absicht bzw. Vorsatz sind nie versichert!

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten alle relevanten Versicherungen außerdem Schutz vor grober Fahrlässigkeit bieten und einen Unterversicherungsverzicht enthalten – ganz unabhängig von Silvester eine lohnenswerte Bedingung.

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Wer haftet bei Einbruch in Firmenwagen, Büros & Co.?

Werkverkehrversicherung

Die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel nutzen viele Unternehmen für eine kurze Pause. Betriebsferien und leere Büros locken mancherorts Kriminelle auf den Plan: Rund um die Feiertage steigt die Zahl der Einbruchdiebstähle. Unternehmen können sich entsprechend absichern.

Und das sollten sie auch: In deutschen Firmenwagen, Büros und Lagern warten teures Werkzeug, kostspielige Technik, wertvolle Musterkollektionen und mehr auf den nächsten Einsatz bzw. den nächsten Kundentermin. Werden Inventar oder Waren bei einem Einbruch beschädigt oder entwendet, sind (Folge-)Schäden in Millionenhöhe eher die Regel als die Ausnahme.

Jedes Unternehmen, das hohe Sachwerte besitzt oder verwahrt, sollte deshalb eine Risikoanalyse durchführen und die individuellen Werte erfassen!

Die Analyse ist die Basis zum Beispiel für folgende Versicherungen, die bei Einbruch, Diebstahl und Co. haften:

  • Gewerbliche Inhaltsversicherung: Die Inhaltsversicherung haftet im Falle eines Einbruchs für den Verlust von Maschinen, Waren und Einrichtung. Sie kann auch um Bausteine zur Deckung von Elementarschäden erweitert werden.
  • Werkverkehrdeckung: Die Werkverkehrversicherung ist eine gewerbliche Inhaltsversicherung, die Einbrüche in Firmenwagen, Handwerkerbullis oder LKW und den Verlust von Waren, Werkzeug etc. versichert.

In beiden Fällen ist es wichtig, Haftungsgrenzen zu definieren und die konkreten Werte genau zu benennen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Je nach Branche kann es auch sinnvoll sein, eine ergänzende Maschinenversicherung für Spezialgeräte abzuschließen.

Gerne berate ich Sie zur Absicherung Ihres Unternehmens!

Welche Auswirkungen hat die Garantiezinssenkung?

Einmalzahlung in die Rürup-Rente zum Jahresende

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen privat fürs Alter vor, meist mit Riester oder Rürup. Ein Beschluss des Bundesfinanzministeriums senkt zum 1. Januar 2022 den Garantiezins für diese Förderrenten – mit weitreichenden Folgen.

Lebensversicherer dürfen zukünftig nur noch einen Garantiezins von 0,25 % statt wie bislang rund 0,9 % auf die eingezahlten Beträge garantieren – und das bei den beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge, Riesterrenten und Rüruprenten (Basisrente). Um auf ein ähnliches Garantiezins-Niveau zu kommen, müssten zukünftig also rund 30 % höhere Beiträge eingezahlt werden.

Die gute Nachricht ist: Die tatsächliche Verzinsung kann natürlich nach wie vor über dem Garantiezins liegen – sie ist aber nicht garantiert. Und: Die Garantiezinssenkung betrifft nur Neuverträge ab 2022, Bestandsverträge sind ausdrücklich ausgenommen. Wer 2021 noch mit der privaten Altersvorsorge beginnt oder sie erweitert, kann also langfristig viel Geld sparen bzw. mit mehr Geld im Alter rechnen.

Unabhängig davon sollten Sparer zum Jahresende folgendes prüfen:

Gerne berate ich Sie zu Ihrer Altersvorsorge!

Gibt es eine Möglichkeit, meine PKV-Beiträge zu optimieren?

Beitragsentlastungs-Tarif für die Private Krankenversicherung

Privatversicherten steht eine Kostenanpassung bevor: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen Anfang 2022 im Mittel um rund 4 Prozent. Wer zum Jahreswechsel clever ist, nutzt die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen sich PKV-Beiträge langfristig optimieren lassen.

Zuerst lohnt ein Blick auf die individuelle Police: Wer beim Abschluss der privaten Krankenversicherung krank war und deshalb einen Risikozuschlag zahlt (zum Beispiel für eine chronische, mittlerweile aber überstandene Erkrankung), kann die Zuzahlung überprüfen lassen. Auch ein interner Tarifwechsel kann lohnen.

Ein weiterer Weg, Beiträge zur privaten Krankenversicherung langfristig zu optimieren, ist der Beitragsentlastungstarif. Diesen Zusatzbaustein bieten alle Versicherer an: Ein regelmäßiger monatlicher Beitrag deckelt den PKV-Beitrag im Alter – er ist als Versicherungsbeitrag bzw. Sonderausgabe steuerlich anrechenbar.

Auch mit diesen Möglichkeiten können Privatversicherte langfristig Ausgaben optimieren und Steuerpotenziale nutzen:

  • Einmalzahlung: Per Einmalzahlung lassen sich PKV-Beiträge langfristig senken – nach dem gleichen Prinzip wie beim regelmäßigen monatlichen Zusatzbeitrag. Nach Auffassung vieler Steuerberater ist diese Einmalzahlung als Sonderausgabe abziehbar.
  • Vorauszahlung: Privatversicherte können PKV-Beiträge bis zu 36 Monate im Voraus zahlen – und so je nach Tarif und Selbstbehalt Tausende Euro Einkommenssteuer sparen. Im Folgejahr könnten die Aufwendungen für die vorausbezahlten Beiträge zum Beispiel in andere Vorsorgen investiert werden.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer privaten Krankenversicherung!