Medizintechnik: Was bei Defekt oder Ausfall passiert

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Vom Röntgengerät bis zum Intraoralscanner, von CAD-/CAM-Systemen bis zur Praxis-IT: Digitale Technik ist aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. Was passiert, wenn Geräte durch Defekt, Überspannung oder Bedienfehler plötzlich ausfallen?

Moderne Praxen setzen auf leistungsfähige Medizintechnik – und zugleich empfindliche. Auch wenn die Geräte für den täglichen Einsatz und hohe Anforderungen ausgelegt sind, können sie – wie jedes andere technische Gerät – ausfallen: durch Bedienfehler, Überspannung, Sturzschäden oder technische Defekte.

Die Ausfälle ziehen nicht nur Reparaturkosten oder Investitionen für eine Neuanschaffung nach sich, sondern führen auch zu Unterbrechungen und Verdienstausfällen im Praxisbetrieb – gerade in der Apparatemedizin.

Und: Viele Praxen sind für derartige Schäden und ihre Folgen nicht umfassend abgesichert. Versicherungen wie die Gebäude- oder Inhaltsversicherung greifen in der Regel nur bei Schäden durch klar definierte Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl.

Spezielle Elektronikversicherungen für Praxen setzen genau hier an. Sie decken – je nach Tarif – auch unvorhergesehene Schäden ab und können zusätzlich die Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Datenwiederherstellung übernehmen. Ergänzend können Betriebsunterbrechungsversicherungen oder entsprechende Bausteine mögliche Verdienstausfälle absichern.

Entscheidend ist dabei, welche Geräte genau abgesichert sind und welche Risiken im Alltag tatsächlich bestehen: Gerade bei hochwertiger Medizintechnik kann ein Ausfall schnell wirtschaftliche Auswirkungen haben, die über den reinen Sachschaden hinausgehen.

Gerne berate ich Sie, wie Sie Ihre Praxis und Medizintechnik bestmöglich absichern!

Hausrat: Warum viele Haushalte unterversichert sind

Beitragsentlastungs-Tarif für die Private Krankenversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert – vorausgesetzt, die Versicherungssumme stimmt. Wie schnell eine Unterversicherung entsteht und welche Folgen sie haben kann.

Möbel, Kleidung, Elektronik, Schmuck: Wenn persönliche Gegenstände oder Hausrat beschädigt oder entwendet werden, springt die Hausratversicherung ein. Sie ersetzt im Schadenfall nicht den ursprünglichen Kaufpreis, sondern die (meist höheren) Kosten der Wiederbeschaffung.

Die Versicherung zum Neuwert setzt allerdings voraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme realistisch ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor – und diese stellen Versicherte oft erst im Schadenfall fest.

In der Praxis führt das regelmäßig zu Problemen: Bei einer Unterversicherung wird die Versicherungsleistung anteilig gekürzt. Ein Beispiel: Ist der Hausrat tatsächlich 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung im Schadenfall auch nur 50 % des Schadens – unabhängig von der Schadenshöhe.

Gerade bei Einbruch, Leitungswasser oder Brand summieren sich Schäden schnell. Gleichzeitig wird der tatsächliche Wert des Hausrats oft unterschätzt: Über Jahre verteilte Anschaffungen, Preissteigerungen oder wertvolle Erbstücke führen dazu, dass eine ursprünglich realistische Versicherungssumme nicht mehr stimmt.

Wichtig ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme. Pauschale Quadratmeter-Berechnungen sowie Klauseln zum Unterversicherungsverzicht sind mögliche Lösungsansätze, ersetzen aber nicht die individuelle Bewertung des Vermögens.

Gerne prüfe ich, ob Ihre Versicherung noch zur Wohn- und Lebenssituation passt!

Rechtsschutz für Unternehmen: Was kostet ein Streit vor Gericht?

Private Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten gehören für viele Unternehmen zum leidigen Alltag und bergen ein oft unberechenbares Kostenrisiko. Was ein Streitfall wirklich kosten kann – und in welchen Fällen ein gewerblicher Rechtsschutz (nicht) hilft.

Eine als ungerecht empfundene Kündigung, eine offene Rechnung, ein Streit über Vertragsleistungen oder eine mangelhafte Lieferung: Rechtsstreitigkeiten entstehen im unternehmerischen Alltag schneller als im privaten Umfeld.

Besonders häufig wird im Kontext des Arbeitsrechts geklagt, am häufigsten im Bereich des Kündigungsschutzes. Eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Kosten orientieren sich dabei am Streitwert, der sich im Arbeitsrecht häufig am Gehalt bemisst. Bei Kündigungsschutzklagen wird in der Praxis oft ein Wert von bis zu drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. Bereits daraus ergeben sich schnell Anwaltskosten von mehreren tausend Euro – selbst bei kurzen Verfahren.

Außerhalb des Arbeitsrechts entstehen Risiken, die noch deutlich höhere Kosten nach sich ziehen können: etwa bei offenen Forderungen, mangelhaften Leistungen oder Streit über Vertragsinhalte. Neben Anwalts- und Gerichtskosten können hier zusätzliche Ausgaben für Gutachten oder Sachverständige anfallen – und zwar nicht erst bei komplexen Großverfahren.

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abfedern: Sie trägt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Verfahren, je nach Police auch für Gutachten, Mediationen oder das Forderungsmanagement. Wichtig ist eine konkrete Risikobewertung und die Ausgestaltung der Police, also z.B. welche Rechtsbereiche abgedeckt sein sollen.

Zu beachten ist außerdem: Versichert sind grundsätzlich zukünftige Rechtsstreitigkeiten. In bestimmten Fällen können auch sogenannte „vorvertragliche Risiken“ eingeschlossen sein – nicht jedoch Streitigkeiten, deren Ursache oder Eintritt bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.

Gerne prüfe ich, wie Ihr Unternehmen im Streitfall abgesichert ist!

GKV & Eigenanteile: Lohnen sich Zusatzversicherungen?

Ambulante Zusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt viele medizinisch notwendige Leistungen ab, aber bei weitem nicht alle. Warum Versicherte jedes Jahr Milliarden Euro selbst zahlen – und ab wann sich Zusatzversicherungen lohnen.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland trägt die medizinische Grundversorgung für Millionen – unter dem Maßstab, dass Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Das ist im „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 SGB V) per Gesetz definiert.

Im Alltag wird das vor allem in Eigenanteilen sichtbar: Versicherte tragen jährlich vier bis fünf Milliarden Euro an gesetzlich geregelten Zuzahlungen, etwa für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte.

Noch höher sind die privat getragenen Kosten für Leistungen, die gar nicht oder nur teilweise übernommen werden: Wer sich für eine über die Grundversorgung hinausgehende Behandlung entscheidet – für höherwertigen Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus, für Sehhilfen, bestimmte Therapien oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus – trägt die Kosten selbst. In Summe sind das über 60 Milliarden Euro an privaten Gesundheitsausgaben.

Die Versorgungslücken, die regelmäßig im normalen Behandlungsalltag entstehen, können Zusatzversicherungen gezielt schließen: für Zahnersatz, stationäre Leistungen oder die freie Wahl von Heil- oder Hilfsmitteln.

Entscheidend ist dabei das Verhältnis zwischen Beitrag und Kosten: Eine Zusatzversicherung lohnt sich in der Regel dann, wenn regelmäßig Leistungen genutzt werden, die über die Grundversorgung hinausgehen oder höhere Einmalbelastungen vermieden werden sollen.

Gerne berate ich Sie zur individuellen gesundheitlichen Absicherung!

Geschäftsreise & Montage: Wie sind Mitarbeitende unterwegs versichert?

Werkverkehrsversicherung

Geschäftliche Reisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag: im Vertrieb oder zwischen Standorten, auf Montage oder für Kundenprojekte. Doch welche Versicherungen greifen, wenn unterwegs etwas passiert?

Eine wichtige Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften (BG): Sie greift grundsätzlich bei Arbeitsunfällen, also bei Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stehen – einschließlich der dienstlich veranlassten Wege.

Aber: Mitarbeitende sind auf Dienstreisen und bei Montageeinsätzen nicht „automatisch rundum versichert“ – auch wenn viele das annehmen. Denn der Schutz der BG ist kein „Rundumschutz“. So sind rein private Tätigkeiten während einer Reise oder eines Einsatzes in der Regel nicht erfasst. Gerade bei mehrtägigen Reisen und Montageeinsätzen verschwimmen in der Praxis aber schnell die Grenzen zwischen „dienstlich“ und „privat“ – und genau das wird im Schadenfall relevant.

Hinzu kommt: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle, nicht aber automatisch Themen wie Erkrankungen im Ausland, private Arzt- und Krankenhauskosten oder organisatorische Leistungen, die im Ernstfall teuer werden können – etwa ein medizinisch notwendiger Rücktransport, Assistance-Leistungen oder Unterstützung bei Notfällen vor Ort.

Für Unternehmen kann deshalb eine Geschäftsreiseversicherung bzw. eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Mitarbeitende sinnvoll sein – je nach Reiseziel, Reisedauer und Tätigkeit. Typische Bausteine sind dabei medizinische Kosten im Ausland, Rücktransport/Assistance sowie – je nach Bedarf – zusätzliche Absicherungen für Reiseabbruch, Notfallorganisation oder besondere Risiken im Einsatzland.

Wer Mitarbeitende regelmäßig reisen lässt oder auf Montage schickt, sollte sich deshalb bewusst Gedanken über den Versicherungsschutz machen: Was übernimmt die BG – und wo sind zusätzliche Absicherungen notwendig, um der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nachzukommen?

Gerne prüfe ich, wie Ihr Team auf Reisen oder Montage abgesichert ist!

Reiseschutz via Kreditkarte: Gebucht – und automatisch versichert?

Reiseabbruchversicherung

Reiseschutz wird immer häufiger als Inklusivprodukt vermarktet: Neue Kontomodelle von Banken oder Kreditkarten mit „Premium-Funktionen“ werben mit Absicherung. Stimmt das – und unter welchen Voraussetzungen?

Reiseversicherungen über Kreditkarten sind weit verbreitet – und nicht per se schlecht. Enthalten sein können Leistungen wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung oder Gepäckschutz. Über die Qualität der Absicherung entscheidet allerdings – wie bei jeder Versicherung – die konkrete Police.

In vielen Fällen greift der inkludierte Reiseschutz nur, wenn die Reise vollständig (oder zumindest überwiegend) mit genau dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Wer einzelne Reisebausteine separat bucht oder eine andere Zahlungsart nutzt, riskiert, dass der Versicherungsschutz entfällt.

Auch Deckungssummen und Selbstbeteiligungen können sich deutlich von klassischen Einzelpolicen unterscheiden. Während eigenständige Versicherungen oft höhere Erstattungsgrenzen vorsehen, sind Kreditkartenlösungen teilweise begrenzt oder enthalten spürbare Selbstbeteiligungen. Relevant – und teuer! – kann das zum Beispiel bei Fernreisen oder internationalen Flügen werden.

Unbedingt prüfen sollten Reisende, die sich auf ihre Kreditkarten-Versicherung verlassen, auch den versicherten Personenkreis. Je nach Kartenmodell sind nur Karteninhaber und Ehepartner, teils auch im selben Haushalt lebende Angehörige eingeschlossen. Mitreisende oder volljährige Kinder sind nicht immer automatisch mitversichert.

Wer sich auf die Leistungen seiner Kreditkarte verlässt, sollte daher genau prüfen: Stimmen die Voraussetzungen – und passen sie zum eigenen Reiseverhalten?

Gerne prüfe ich Ihren Reiseschutz und berate Sie zur passenden Absicherung.

BU-Rente & Inflation: Reicht die Leistung im Ernstfall noch aus?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Die Höhe einer BU-Rente wird meist früh im Berufsleben festgelegt – doch Einkommen, Lebensstandard und Lebenshaltungskosten verändern sich im Laufe der Jahre häufig deutlich. Warum das kritisch sein kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die oft in jungen Jahren abgeschlossen wird – und im besten Fall nie, im Leistungsfall aber oftmals erst viel später im Leben in Anspruch genommen wird.

Eine Frage, die sich Versicherte dennoch regelmäßig stellen sollten: Stimmen die Rahmenbedingungen noch?  Die vereinbarte Höhe der BU-Rente orientiert sich vielfach an der Situation bei Abschluss der Police: Einkommen, Fixkosten und persönlicher Lebensstandard. Und die verändern sich:

  • Die Verbraucherpreise sind allein in den vergangenen fünf Jahren um rund 19 % gestiegen.
  • Die durchschnittliche Inflationsrate lag über Jahrzehnte hinweg bei fast 3 % pro Jahr.
  • Die laufenden Kosten steigen bei vielen Erwachsenen mit zunehmendem Alter, etwa durch Kinder oder ein Eigenheim.

Das Ergebnis: Eine ursprünglich sinnvoll kalkulierte BU-Rente verliert zunehmend an Kaufkraft – und reicht im Leistungsfall nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine Anpassung ist im Leistungsfall in der Regel nicht mehr möglich.

Eine Beitragsdynamik, bei der die Rente und die Einzahlungen jährlich steigen, oder eine Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung können helfen – und eine regelmäßige und realistisch Prüfung, ob die BU-Rente noch zur aktuellen Lebenssituation passt.

Gerne prüfe ich Ihre bestehende BU-Police und berate Sie zur passenden Absicherung.

Unterversicherung: Wenn alte Versicherungssummen zum Risiko werden

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Versicherungssummen für betriebliche Gebäude bleiben häufig über Jahre unverändert – obwohl sich Baukosten, Materialpreise und Löhne deutlich erhöhen. Welche Folgen hat das im Schadenfall?

Betriebliche Gebäude sind für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein erheblicher Vermögenswert. Gleichzeitig zählen sie zu den Bereichen, bei denen Versicherungssummen besonders selten angepasst werden – und das kann verheerende Folgen haben.

In den vergangenen Jahren sind Bau- und Sanierungskosten deutlich gestiegen. Wird die Versicherungssumme nicht regelmäßig überprüft und angepasst, kann schnell eine Unterversicherung entstehen. Das bedeutet: Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den Schaden nur anteilig – selbst dann, wenn die Versicherung grundsätzlich greift.

Unterversicherung wirkt sich nicht erst bei Totalschäden aus. Bereits bei kleineren Schäden kann es zu empfindlichen Kürzungen kommen, wenn der tatsächliche Gebäudewert höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die entstehende Differenz muss das Unternehmen in diesem Fall selbst tragen.

Eine regelmäßige Überprüfung der Gebäudeversicherung und der zugrunde liegenden Werte ist daher ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Risikomanagements – ebenso wie der richtige Einsatz von Versicherungsbausteinen, zum Beispiel einen Unterversicherungsverzicht. Das Ziel: Nicht mehr zu versichern, sondern realistisch zu versichern.

Gerne prüfe ich Ihre Gebäudeversicherung und berate Sie zur passenden Absicherung!

Schäden an Hausrat & Gebäude: Lohnt ein Kombi-Paket?

Hausratversicherung für Brandschäden an Weihnachten

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die Hausratversicherung schützt Ihr Inventar. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Schaden beide Bereiche betrifft?

Gerade Brände oder austretendes Leitungswasser verursachen häufig Schäden innen und außen: Das Gebäude selbst ist betroffen – etwa Mauerwerk, Boden oder die Einbauküche – und zugleich Möbel, Teppiche oder Technik. Erst die Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung bietet daher einen vollständigen Schutz für die eigenen vier Wände und alles, was sich darin befindet.

Viele Versicherer bieten deshalb Kombi-Produkte an. Doch enthalten diese Pakete tatsächlich alle wichtigen Leistungen der Einzelpolicen, und bieten sie dadurch einen spürbaren Vorteil? Und ist ein Kombi-Abschluss am Ende wirklich günstiger?

Die Antwort hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab:

Ein Kombi-Paket kann sich lohnen, wenn der Versicherer attraktive Rabatte gewährt, die Schadenabwicklung bei „Mischschäden“ einfacher wird und beide Policen ohnehin benötigt werden. In anderen Fällen können jeweils separate Verträge die besseren Leistungen oder flexiblere Anpassungsmöglichkeiten bieten – und sogar die besseren Konditionen.

Gerne berate ich sie zum Versicherungsschutz für Ihr Gebäude, Hab und Gut.

„Wir schließen“: Wie gegen Zahlungsausfälle absichern?

Ausfallversicherung und Warenkreditversicherung

Die Firmeninsolvenzen stiegen auch 2025 weiter, und zwar durch die Bank bei Unternehmen aller Größen. Eine Warenkreditversicherung schützt Sie vor Zahlungsausfällen und sichert die Liquidität.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen erreicht einen besorgniserregenden Stand: Die Creditreform spricht von einem „Zehn-Jahres-Hoch“, das Statistische Bundesamt verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 ein einen Anstieg der Insolvenzen um 12,5 %.

Die Insolvenz eines Geschäftspartners kann schnell auch Ihr eigenes Unternehmen gefährden: Wenn Rechnungen unbezahlt bleiben oder Lieferungen ausfallen, drohen erhebliche finanzielle Einbußen und Liquiditätsengpässe – die wiederum Auswirkungen auf Ihre Partner und Lieferanten haben können.

Mit einer Warenkreditversicherung schützen Sie sich gezielt: Die Versicherung springt ein, wenn Zahlungsausfälle eintreten – und geht teils weit über die reine Schadensabsicherung hinaus: Je nach Police führen Versicherungen Bonitätsprüfungen Ihrer Kunden durch und unterstützen Sie aktiv bei überfälligen Forderungen. So lassen sich viele Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Wichtig zu wissen: Eine Warenkreditversicherung ist keine Standard-Versicherung. Der Versicherungsschutz richtet sich individuell nach der Größe und Branche Ihres Unternehmens und nach dem Risiko, das mit Ihren Kundenbeziehungen verbunden ist.

Gerne berate ich Sie individuell zu einem sicheren Geschäftsbetrieb.