Haften Eltern für ihre Kinder?

Familienhaftpflichtversicherung

Kinder entdecken ihre Welt jeden Tag neu – und brauchen dabei Schutz, damit aus einem Abenteuer kein Albtraum wird. Familien tun also gut daran, ihren Versicherungsschutz auf „Familientauglichkeit“ zu prüfen.

Die Fensterscheibe des Nachbarn im Weg, die Kräfte falsch eingeschätzt, eine leichtsinnige Mutprobe: Bruch passiert – in jedem Alter! Neben Verständnis für die kindliche Neugier bzw. den jugendlichen Übermut hat sich für derartige Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung bzw. eine Haftpflichtversicherung bewährt, die Kinder einschließt.

Bis zu ihrem 7. Geburtstag sind Kinder prinzipiell nicht für Schäden haftbar zu machen, da davon ausgegangen wird, dass sie die Tragweite ihre Handlungen noch nicht einschätzen können. Im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze mit zehn Jahren sogar noch höher.

Alles gut also? Mitnichten: Schließlich ist ein Schaden ist entstanden – und der muss im Zweifel von den Eltern getragen werden. Zwar gilt die Weisheit „Eltern haften für ihre Kinder“ nicht pauschal, aber immer dann, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Gerade bei älteren Kindern ist eine durchgehende Beaufsichtigung allerdings nicht realistisch.

Eine Haftpflichtversicherung, die „deliktunfähige Kinder“ einschließt, berücksichtigt die genannten Altersgrenzen und reguliert Schäden auch dann, wenn keine Eltern zugegen waren. Heißt: Kinder sind dann gut abgesichert, wenn ihre Eltern es sind – so wie in vielen Lebensbereichen.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Familie beraten!