Haften Unternehmen für ihre Mitarbeiter?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Fehler passieren, Unfälle auch! Unternehmer haben ihren Mitarbeitenden gegenüber nicht nur eine Sorgfaltspflicht, sondern haften auch für Schäden, die während oder durch die Arbeit passieren. Das Risiko lässt sich aber minimieren.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für Selbstständige und Unternehmen. Sie ist die wichtigste Gewerbeversicherung für Firmen, in manchen Branchen ist ein Abschluss sogar verpflichtend. Die Betriebshaftplicht schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen durch direkt oder indirekt verursachte Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensfolgeschäden.

Aber aufgepasst: Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen, Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht.

Für einen Handwerksbetrieb bestehen andere Schadensrisiken als für eine Werbeagentur, für einen Freelancer andere als für ein Großunternehmen. Die Betriebshaftpflicht sollte individuell auf die Risiken von Branche, Unternehmen und Team zugeschnitten sein.

Besonders wichtig: Die Police sollte den passiven Rechtsschutz beinhalten, der Versicherer also neben den Leistungen für Schadensersatz und die Schadensregulierung auch für die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche aufkommen.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Firma beraten!

Haften Eltern für ihre Kinder?

Familienhaftpflichtversicherung

Kinder entdecken ihre Welt jeden Tag neu – und brauchen dabei Schutz, damit aus einem Abenteuer kein Albtraum wird. Familien tun also gut daran, ihren Versicherungsschutz auf „Familientauglichkeit“ zu prüfen.

Die Fensterscheibe des Nachbarn im Weg, die Kräfte falsch eingeschätzt, eine leichtsinnige Mutprobe: Bruch passiert – in jedem Alter! Neben Verständnis für die kindliche Neugier bzw. den jugendlichen Übermut hat sich für derartige Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung bzw. eine Haftpflichtversicherung bewährt, die Kinder einschließt.

Bis zu ihrem 7. Geburtstag sind Kinder prinzipiell nicht für Schäden haftbar zu machen, da davon ausgegangen wird, dass sie die Tragweite ihre Handlungen noch nicht einschätzen können. Im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze mit zehn Jahren sogar noch höher.

Alles gut also? Mitnichten: Schließlich ist ein Schaden ist entstanden – und der muss im Zweifel von den Eltern getragen werden. Zwar gilt die Weisheit „Eltern haften für ihre Kinder“ nicht pauschal, aber immer dann, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Gerade bei älteren Kindern ist eine durchgehende Beaufsichtigung allerdings nicht realistisch.

Eine Haftpflichtversicherung, die „deliktunfähige Kinder“ einschließt, berücksichtigt die genannten Altersgrenzen und reguliert Schäden auch dann, wenn keine Eltern zugegen waren. Heißt: Kinder sind dann gut abgesichert, wenn ihre Eltern es sind – so wie in vielen Lebensbereichen.

Lassen Sie sich zur Absicherung Ihrer Familie beraten!

Jünger spart: Warum Sie die BU-Versicherung nicht aufschieben sollten

Betriebliche Berufsunfähigkeits-Versicherung

Jeder vierte Erwerbstätige beendet seine oder ihre Arbeitstätigkeit vorzeitig – aufgrund einer Berufsunfähigkeit. Nur die Wenigsten sind für diesen Fall allerdings versichert. Das ist ein großes Risiko, persönlich wie finanziell. [weiterlesen]

Krebs, Burnout, Depressionen: Die Gründe für eine (temporäre) Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Ohne eine entsprechende Zusatzabsicherung erhalten Betroffene lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die oftmals nur ein Drittel des vorherigen Bruttogehalts ausmacht und erst ab einer Berufsunfähigkeit von um die 90 % ausgezahlt wird. Je nach Lebensstandard und finanziellen Verpflichtungen kann so eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro im Monat bestehen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke durch monatlich festgelegte Rentenzahlungen – und leisten je nach Police schon dann, wenn Versicherte durch einen Unfall oder eine Erkrankung zu 50 % berufsunfähig werden.

Beim Abschluss gilt: Je früher sie abgeschlossen wird, desto besser. Versicherer nehmen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikokalkulation vor. Diese bezieht sich wiederum auf Vorerkrankungen und den aktuellen Gesundheitszustand.

Junge Menschen werden als insgesamt weniger risikoreich eingestuft und zahlen günstigere Beiträge – während der gesamten Laufzeit. Zusätzlich ist ein Versicherungsabschluss in jungen Jahren sinnvoll, daerst nach fünf Berufsjahren ein Anspruch auf eine Erwerbminderungsrente besteht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit unabdingbar und kann unabhängig vom Beruf abgeschlossen werden. Erwerbstätige in risikoreicheren Berufen, wie beispielweise im Handwerk, müssen deshalb oftmals deutlich höhere Beiträge zahlen. Hier kann es sich lohnen, statt einer Berufsunfähigkeits- eine günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese haftet jedoch erst dann, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können – also auch nicht in einem anderen Beruf als ihrem eigenen.

Lassen Sie sich zu Ihren Optionen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten!

Nachhaltig siegt: Was eine Umwelthaftpflicht absichert

Umweltschadenhaftpflichtversicherung

Ökonomisches Wirtschaften, faire Arbeitsbedingungen, Ressourcen sparen: Nachhaltigkeit ist längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Umweltschäden sind für Unternehmen deshalb ein besonderes Risiko – aber versicherbar. [weiterlesen]

Das Risiko eines Umweltschadens ist in fast jedem Betrieb gegeben. So können Montage- oder Reparaturarbeiten sowie Lagerung von Produkten und Stoffen bei Kunden schnell zu Umwelthaftpflichtschäden führen: Der Austritt von gefährlichen Gasen oder umweltschädlicher Flüssigkeit, durch die sowohl der Boden als auch die Pflanzen von Nachbarn kontaminiert wurden und ausgewechselt werden müssen, ist dabei nur ein Beispiel von vielen.

Eine Umwelthaftpflichtversicherung schützt Unternehmen wie eine reguläre Haftpflichtversicherung. Sie leistet bei Umweltschäden und -störungen auf oder an fremdem Eigentum.

Die Kosten einer Umwelthaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es wird zum Beispiel die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigt, welche Gefahrstoffe im Betrieb vorhanden sind sowie deren Absicherung.

Neben der Umwelthaftpflicht- bietet auch die Umweltschadenversicherung einen relevanten Schutz, der mit Verabschiedung des Umweltschadensgesetz an Relevanz gewonnen hat. Nach dem Umweltschadensgesetz ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, für Umweltschäden an eigenen und gemieteten Grundstücken aufzukommen. Die Umweltschadenversicherung deckt dieses Risiko ab – auch in Kombination mit einer Umwelthaftpflichtversicherung.

Lassen Sie sich zur Versicherung möglicher Umweltschäden beraten!

Schäden an Hausrat und Gebäude – lohnt sich ein Kombi-Paket?

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, während die Hausratversicherung für Schäden an den Gegenständen aufkommt, die sich im Haus bzw. in der Wohnung befinden. Viele Schäden betreffen jedoch Hausrat und Gebäude gleichermaßen – lohnt ein Kombi-Paket?

Gerade Brände oder austretendes Leitungswasser hinterlassen Schäden oftmals sowohl am Gebäude als auch am darin befindlichen Inventar. Tritt beispielsweise aus einem Leck Leitungswasser aus, können durchfeuchtete Wände ebenso die Folge sein wie ruinierte Schränke, Teppiche oder defekte technische Geräte.

Erst das Zusammenspiel der Wohngebäude- und der Hausratversicherung bietet in solchen Fällen umfassenden Schutz für die eigenen vier Wände und die darin befindlichen Gegenstände.

Daher bieten nicht wenige Versicherer Kombi-Produkte an. Doch enthalten diese Pakete auch alle wichtigen Leistungen der Einzelpolicen und bieten so den gewünschten Rundum-Schutz? Und ist der Abschluss in Kombination tatsächlich günstiger?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Es gilt, den eigenen Bedarf sorgfältig zu ermitteln und die konkreten Versicherungsleistungen, -bausteine und -summen passgenau darauf abzustimmen.

Gerne berate ich Sie zum Versicherungsschutz für Ihr Gebäude, Hab und Gut.

Wann und wie sich der Wechsel der KFZ-Versicherung lohnt

KFZ-Versicherung

Alle Jahre wieder kann zum 30. November die KFZ-Versicherung gewechelt werden. Ob ein Versicherungswechsel zum Folgejahr sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Denn neben dem Preis spielen auch Leistungs- und Service-Aspekte eine grundlegende Rolle.

Nicht immer ist die mittels Tarifrechner im Internet ermittelte günstigste Variante auch die im Schadensfall tatsächlich preiswerteste – Ausschlussklauseln oder schlechtere Rückstufung etwa können schnell zum Boomerang werden.

Jede Versicherung kalkuliert ihre Tarife und Beitragshöhen individuell. Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sollten Sie daher besonderes Augenmerk auf die Leistungsbausteine legen und diese daraufhin abklopfen, ob sie zu Ihrem Auto, den Fahrenden und deren Fahrgewohnheiten passen.

Wichtige Kriterien sind etwa:

  • eine ausreichend hohe Deckungssumme
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • eingeschlossener Rabattschutz
  • Zusatzleistungen wie Pannenhilfe

Immer wichtiger werden auch spezielle Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Haben Sie sich für ein E-Auto entschieden, sollte der Versicherungsschutz auch spezielle Leistungen für „Ihren“ Antrieb beinhalten – insbesondere Schäden am Akku sollten umfassend gedeckt sein. Einige Versicherer schließen den Schutz für E-Autos im Kasko-Tarif bereits ein, bei anderen ist die Hinzunahme eines gesonderten Bausteins notwendig.

Sie haben im vergangenen Jahr ein neues Auto gekauft? Ihre Fahrleistung hat sich signifikant geändert? Sie wollen einen Fahranfänger mitversichern? Ihr Auto ist mittlerweile so in die Jahre gekommen, dass Ihnen statt einer Vollkasko- eine Teilkaskoversicherung reichen könnte?

All das kann für einen Versicherungswechsel sprechen. Ein Vergleich ist immer sinnvoll, ein unpassender Vertrag oft zu teuer oder risikobehaftet – in der Regel unterscheiden sich die Policen aber eher im Detail.

Sprechen Sie meine Kollegin Sina Haverney an, sie berät Sie gerne rund um die Versicherung Ihres Wagens!

Nach dem Sturm geht’s weiter: Extremwetter und die Folgen

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gesperrte Straßen, überflutete Ortsteile, Evakuierungen: Die Hochwasser in diesem Jahr haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Natur enorme, manchmal zerstörerische Kraft entfalten kann – immer öfter auch in Deutschland.

Forderungen nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung werden deshalb immer lauter. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daran allerdings keinen Gedanken verschwenden: Für sie ist die Versicherung gegen extreme Naturgefahren existenziell!

 Eine gewerbliche Gebäudeversicherung greift in der Regel nämlich nicht bei Elementargefahren wie

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Starkregen
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Erdbeben

Schnell gehen Schäden aus Naturkatastrophen mit hohen Schadenssummen einher und können den gesamten Betrieb lahmlegen. Im Fall der Fälle kommt eine Elementarschadenversicherung sowohl für die Feststellung des Schadens auf als auch für die Wiederherstellung – bis hin zum Neuaufbau des Gebäudes.

Die Kosten einer zusätzlichen Gebäude-Absicherung gegen elementare Naturgefahren hängen unter anderem vom Standort, der Standortgröße, dem Gebäudealter und der Gefährdungsklasse ab, außerdem vom Leistungsspektrum: Betriebsausfälle, Maschinen und Ausfälle während der Schadensbeseitigung können versichert werden.

Gerne berate ich Sie zur gewerblichen Versicherung für Extremwetter!

Nach mir geht’s weiter: Hinterbliebenenschutz

Risikolebensversicherung

Den Gedanken an den eigenen Tod oder den von Angehörigen schieben wir alle am liebsten beiseite. Im Fall der Fälle wollen wir unsere Liebsten dennoch gut versorgt wissen. Hinterbliebenenschutz ist daher ein unumgängliches Thema.

Wer seine Familie oder ihm nahestehende Personen für den Todesfall finanziell richtig absichern möchte, sollte sich frühzeitig informieren und vorsorgen. Denn die staatliche Unterstützung in Form der Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich Witwen- und Waisenrente, ist begrenzt und reicht häufig nicht aus, allen Verbindlichkeiten nachzukommen und den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die wohl bekannteste Variante des Hinterbliebenenschutzes ist die Risikolebensversicherung. Verstirbt die versicherte Person, erhalten die Begünstigten – das können Ehe- und Lebenspartner, Kinder, aber auch Geschäftspartner oder eine juristische Person sein – eine einmalige Kapitalauszahlung.

Eine Sterbegeldversicherung soll insbesondere die Bestattungskosten nach dem Tod der versicherten Person abdecken. Diese können schnell in die Tausende gehen und müssen voll privat finanziert werden. Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall ein vertraglich festgelegtes Sterbegeld an die Angehörigen, um sie so finanziell zu entlasten.

Einen gewissen, meist aber nicht ausreichenden Hinterbliebenenschutz bieten auch viele Produkte der privaten Altersvorsorge.  Wichtig ist, das Leistungsspektrum der Verträge genau zu prüfen.

Gerne berate ich Sie zur individuellen Absicherung Ihrer Familie!

Brauche ich eine spezielle Wohnmobil- oder Wohnwagen-Versicherung?

Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen

Die Freiheit ruft, und zwar immer mehr Deutsche: Der Bestand an Wohnmobilen hat sich seit 2017 verdoppelt, rund eine Million sind mittlerweile in Deutschland zugelassen. Fast so viele Wohnwagen kommen noch dazu. Wie werden die oft teuren Reisemobile und -anhänger versichert?

Ein Wohnmobil kann mehr als ein Auto, ein Wohnwagen mehr als ein Anhänger – und entsprechend umfangreicher als bei klassischen Fahrzeugen fallen auch die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes aus. Die einzige Pflichtversicherung für Wohnmobil und Wohnwagen ist die Haftpflicht-Versicherung, die – wie beim gewöhnlichen Auto oder Anhänger – im Falle eines Unfalls Schadensansprüche Dritter reguliert.

 Je nach Ausstattung, Anschaffungskosten und Urlaubsarten des rollenden Zuhauses sind aber durchaus folgende Versicherungsarten zusätzlich sinnvoll:

  • Teilkasko: schützt bei Schäden durch Unwetter und Hagel, bei Brand- oder Glasschäden und oft auch bei Diebstahl des Wohnwagens oder -anhängers.
  • Vollkasko: schützt wie die Teilkasko, übernimmt aber auch Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen, bei Vandalismus etc.
  • Inhaltsversicherung: versichert fest eingebautes Inventar (Küche etc.) sowie mitgeführten Hausrat bei Diebstahl, Unfall etc. Tipp: unbedingt Vorzelte, Dachboxen etc. berücksichtigen!

Je nach Urlaubsart, z.B. Dauercamping oder Saisonurlaub, Kurzstrecken oder Europa-Tour, sind Pannenhilfe, Campingplatz-Versicherungen etc. ebenfalls teils notwendige, teils sinnvolle Investitionen, damit die Freiheit im Falle des Falls nicht auf der Strecke bleibt.

Gerne berate ich Sie zur Versicherung Ihres Reisemobils!

Wie versichere ich Mitarbeiter auf Dienstreisen im Ausland?

Versicherung von Mitarbeitern auf Dienstreisen im Ausland

Kundenbeziehungen pflegen, Projekte begleiten, neue Märkte erobern: 75 Millionen Geschäftsreisen haben Mitarbeiter deutscher Unternehmen 2022 unternommen, vor der Pandemie waren es sogar dreimal so viele. Neben arbeitsrechtlichen Aspekten sollten Unternehmen dabei unbedingt die versicherungsrechtlichen Besonderheiten einer Dienstreise kennen.

Die Besonderheiten starten schon bei einer Dienstreise im Inland: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Unternehmen in Deutschland sind zwar unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen über einen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Unfallkassen) gesetzlich abgesichert, auch bei Dienstreisen im Inland – private Tätigkeiten, z.B. ein Spaziergang am Abend, umfasst der Schutz allerdings nicht.

Mit dem Grenzübertritt werden die Rahmenbedingungen dann erst recht komplex: In Europa sind Dienstreisende zwar über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert, aber nur bei Arbeitsunfällen. Im sonstigen Krankheitsfall haftet das Unternehmen für anfallende Behandlungskosten – und bekommt von den gesetzlichen Kassen nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland angefallen wären. Schon bei wenigen Tagen in einem Krankenhaus in London, New York oder Tokyo können auf Arbeitgeber horrende Forderungen zukommen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb absolute Pflicht für Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Spezielle Dienstreise-Versicherungen sind je nach Umfang der Reisetätigkeit ebenfalls eine Möglichkeit, sie umfassen z.B. auch Gepäckverlust, Umbuchungen etc.

Außerdem sollten Unternehmen die

  • Privathaftpflicht im Ausland,
  • Betriebshaftpflicht im Ausland,
  • Firmenrechtsschutz im Ausland und
  • Maschinenversicherung im Ausland

im Blick haben – unter anderem im Hinblick auf Gültigkeit im entsprechenden Land, Deckungssummen, Selbstbeteiligung und besondere Bedingungen. Eine sorgfältige Vorbereitung des Auslandsaufenthalts und der damit verbundenen Risiken sollte deshalb vor jeder Reise stehen.

Gerne berate ich Sie zur Absicherung Ihres Teams im Ausland!