
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert – vorausgesetzt, die Versicherungssumme stimmt. Wie schnell eine Unterversicherung entsteht und welche Folgen sie haben kann.
Möbel, Kleidung, Elektronik, Schmuck: Wenn persönliche Gegenstände oder Hausrat beschädigt oder entwendet werden, springt die Hausratversicherung ein. Sie ersetzt im Schadenfall nicht den ursprünglichen Kaufpreis, sondern die (meist höheren) Kosten der Wiederbeschaffung.
Die Versicherung zum Neuwert setzt allerdings voraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme realistisch ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor – und diese stellen Versicherte oft erst im Schadenfall fest.
In der Praxis führt das regelmäßig zu Problemen: Bei einer Unterversicherung wird die Versicherungsleistung anteilig gekürzt. Ein Beispiel: Ist der Hausrat tatsächlich 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung im Schadenfall auch nur 50 % des Schadens – unabhängig von der Schadenshöhe.
Gerade bei Einbruch, Leitungswasser oder Brand summieren sich Schäden schnell. Gleichzeitig wird der tatsächliche Wert des Hausrats oft unterschätzt: Über Jahre verteilte Anschaffungen, Preissteigerungen oder wertvolle Erbstücke führen dazu, dass eine ursprünglich realistische Versicherungssumme nicht mehr stimmt.
Wichtig ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme. Pauschale Quadratmeter-Berechnungen sowie Klauseln zum Unterversicherungsverzicht sind mögliche Lösungsansätze, ersetzen aber nicht die individuelle Bewertung des Vermögens.
Gerne prüfe ich, ob Ihre Versicherung noch zur Wohn- und Lebenssituation passt!