
Rechtsstreitigkeiten gehören für viele Unternehmen zum leidigen Alltag und bergen ein oft unberechenbares Kostenrisiko. Was ein Streitfall wirklich kosten kann – und in welchen Fällen ein gewerblicher Rechtsschutz (nicht) hilft.
Eine als ungerecht empfundene Kündigung, eine offene Rechnung, ein Streit über Vertragsleistungen oder eine mangelhafte Lieferung: Rechtsstreitigkeiten entstehen im unternehmerischen Alltag schneller als im privaten Umfeld.
Besonders häufig wird im Kontext des Arbeitsrechts geklagt, am häufigsten im Bereich des Kündigungsschutzes. Eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Kosten orientieren sich dabei am Streitwert, der sich im Arbeitsrecht häufig am Gehalt bemisst. Bei Kündigungsschutzklagen wird in der Praxis oft ein Wert von bis zu drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. Bereits daraus ergeben sich schnell Anwaltskosten von mehreren tausend Euro – selbst bei kurzen Verfahren.
Außerhalb des Arbeitsrechts entstehen Risiken, die noch deutlich höhere Kosten nach sich ziehen können: etwa bei offenen Forderungen, mangelhaften Leistungen oder Streit über Vertragsinhalte. Neben Anwalts- und Gerichtskosten können hier zusätzliche Ausgaben für Gutachten oder Sachverständige anfallen – und zwar nicht erst bei komplexen Großverfahren.
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abfedern: Sie trägt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Verfahren, je nach Police auch für Gutachten, Mediationen oder das Forderungsmanagement. Wichtig ist eine konkrete Risikobewertung und die Ausgestaltung der Police, also z.B. welche Rechtsbereiche abgedeckt sein sollen.
Zu beachten ist außerdem: Versichert sind grundsätzlich zukünftige Rechtsstreitigkeiten. In bestimmten Fällen können auch sogenannte „vorvertragliche Risiken“ eingeschlossen sein – nicht jedoch Streitigkeiten, deren Ursache oder Eintritt bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.
Gerne prüfe ich, wie Ihr Unternehmen im Streitfall abgesichert ist!