Reiseschutz via Kreditkarte: Gebucht – und automatisch versichert?

Reiseabbruchversicherung

Reiseschutz wird immer häufiger als Inklusivprodukt vermarktet: Neue Kontomodelle von Banken oder Kreditkarten mit „Premium-Funktionen“ werben mit Absicherung. Stimmt das – und unter welchen Voraussetzungen?

Reiseversicherungen über Kreditkarten sind weit verbreitet – und nicht per se schlecht. Enthalten sein können Leistungen wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung oder Gepäckschutz. Über die Qualität der Absicherung entscheidet allerdings – wie bei jeder Versicherung – die konkrete Police.

In vielen Fällen greift der inkludierte Reiseschutz nur, wenn die Reise vollständig (oder zumindest überwiegend) mit genau dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Wer einzelne Reisebausteine separat bucht oder eine andere Zahlungsart nutzt, riskiert, dass der Versicherungsschutz entfällt.

Auch Deckungssummen und Selbstbeteiligungen können sich deutlich von klassischen Einzelpolicen unterscheiden. Während eigenständige Versicherungen oft höhere Erstattungsgrenzen vorsehen, sind Kreditkartenlösungen teilweise begrenzt oder enthalten spürbare Selbstbeteiligungen. Relevant – und teuer! – kann das zum Beispiel bei Fernreisen oder internationalen Flügen werden.

Unbedingt prüfen sollten Reisende, die sich auf ihre Kreditkarten-Versicherung verlassen, auch den versicherten Personenkreis. Je nach Kartenmodell sind nur Karteninhaber und Ehepartner, teils auch im selben Haushalt lebende Angehörige eingeschlossen. Mitreisende oder volljährige Kinder sind nicht immer automatisch mitversichert.

Wer sich auf die Leistungen seiner Kreditkarte verlässt, sollte daher genau prüfen: Stimmen die Voraussetzungen – und passen sie zum eigenen Reiseverhalten?

Gerne prüfe ich Ihren Reiseschutz und berate Sie zur passenden Absicherung.