Reiserücktritt & Reiseabbruch: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Reiseabbruchversicherung

Gründe, eine Reise nicht anzutreten, gibt es viele – genauso wie Möglichkeiten, Reiseversicherungen schnell online abzuschließen. Trotzdem ist nicht jede abgesagte Reise automatisch versichert. Worauf Reisende achten sollten.

Ob Pauschalreise oder Flugticket: Die Mehrheit der Deutschen bucht Reisen mittlerweile online. Mit wenigen Klicks und für vermeintlich wenig Geld können oftmals Reiseversicherungen dazugebucht werden – allerdings nicht immer mit dem Schutz, den Reisende erwarten.

Der größte Irrtum ist: Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung leistet immer dann, wenn eine Reise nicht angetreten wird oder abgebrochen werden muss. Das ist grundsätzlich zwar richtig, greift in der Versicherungspraxis aber zu kurz.

Versichert ist nicht der Wunsch, eine Reise nicht anzutreten oder fortzuführen, sondern ein konkretes Ereignis.

Ein solches Ereignis kann zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung sein, ein schwerer Unfall, bestimmte Schwangerschaftskomplikationen oder Todesfälle im engen Familienumfeld. Das kranke Kind, der Streik am Flughafen oder die Angst vor Unruhen im Urlaubsland hingegen mögen nachvollziehbare Gründe sein, Abstand von einer geplanten Reise zu nehmen – aber sie stellen nur dann einen Schaden dar, wenn die Police sie ausdrücklich als Schadensereignis einschließt.

Entscheidend sind deshalb immer die konkreten Bedingungen der Police. Gerade bei teuren Fernreisen, Familienurlauben oder langfristig geplanten Reisen sollte das Häkchen bei der Onlinebuchung mit Vorsicht gesetzt werden. Entscheidend ist nämlich, ob der Versicherungsschutz tatsächlich zum eigenen Reiseverhalten passt – und zu den eigenen Erwartungen an eine Reiseversicherung.

Gerne prüfe ich, welche Reiseabsicherung für Ihre Urlaubsplanung sinnvoll ist.