Heute Rechtsschutz abschließen, morgen zum Anwalt?

Private Rechtsschutzversicherung

Ärger mit der Vermieterin, eine unerwartete Kündigung oder Streit um einen Vertrag: Wird eine Auseinandersetzung kompliziert, ist der Weg zum Anwalt oft kurz. Doch wer sich für Rechtsstreit erst versichert, wenn es knallt, ist häufig zu spät dran.

Der private Rechtsschutz wird in Deutschland immer beliebter: Rund 60 % der Haushalte schützen sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten, je nach Tarif werden sogar Kosten für Sachverständige oder eine Mediation übernommen.

Wer den Schutz allerdings erst abschließt, wenn sich ein Streit bereits ankündigt, hat meist schlechte Karten. Die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine Wartezeit vor, häufig sind es drei Monate. Das heißt: Die Kosten für einen bestehenden oder konkret absehbaren Konflikt lassen sich grundsätzlich nicht nachträglich versichern.

Und selbst nach Ablauf der Wartezeit kann entscheidend sein, ob die Ursache zeitlich vor dem Versicherungsbeginn liegt. Entdeckt zum Beispiel der Eigentümer einer Immobilie Jahre nach dem Kauf einen Mangel, kann ein daraus entstehender Rechtsstreit auf Vorgänge zurückgehen, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung lagen.

An diesem Punkt kommt die „Vorvertraglichkeit“ ins Spiel: Gute Tarife verzichten auf die „Einrede der Vorvertraglichkeit“ und versichern, oft unter bestimmten und engen Voraussetzungen, auch ein Rechtsstreit, dessen Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung liegt. Häufig greift diese Regelung allerdings erst, wenn der entsprechende Rechtsschutz bereits seit mehreren Jahren besteht.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit sind also zwei verschiedene Dinge: Die Wartezeit betrifft den Schutz für neue Rechtsstreitigkeiten nach Vertragsabschluss. Die Regelung zur Vorvertraglichkeit kann dagegen relevant werden, wenn die Ursache eines späteren Streits weiter in der Vergangenheit liegt als der Versicherungsabschluss.

Den Rechtsschutz sollten Sie deshalb nicht erst zum Thema machen, wenn der Gang zum Anwalt bereits absehbar ist, sondern mit Blick auf persönliche Risiken, Wartezeiten und Police-Bedingungen wohlüberlegt abschließen.

Gerne prüfe ich, welcher Rechtsschutz zu Ihrer persönlichen Situation passt.