Ausbildungsstart #2: Was Beamtenanwärter wissen sollten

Die Arbeit im Staatsdienst, ob bei der Polizei oder in der Justiz, in einer Verwaltung oder im Finanzamt, bietet interessante berufliche Perspektiven – und bringt einige Herausforderungen mit sich. Denn Beamtenanwärter sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn bestimmte Fürsorgeleistungen. Im öffentlichen Dienst gibt es beispielsweise Beihilfetarife, bei denen 50 Prozent der Kosten für eine Krankenversicherung vom Dienstherrn übernommen werden. Berufsgruppen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, können auch die Möglichkeit der Heilfürsorge in Anspruch nehmen: Ein geringer Prozentsatz des Bruttogehalts wird dabei für Versicherungsleistungen aufgewendet. Heilfürsorge können beispielsweise Polizei- oder Feuerwehranwärter in Anspruch nehmen, für Soldaten gibt es weitere Sonderregelungen.

Darüber hinaus sollten Beamtenanwärter genau wie andere Berufsstarter auch über einen Berufsunfähigkeitsschutz nachdenken, denn: Bei Dienstunfähigkeit vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder als Beamter auf Probe ist die Arbeit im Staatsdienst unmöglich, ein Ruhegehalt gibt es dann nicht!

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