Unfall mit Firmenfahrzeug – wer haftet für beschädigte Ware?

Werkverkehrsversicherung

Wenn es bei einer Warenlieferung zu einem Unfall kommt, werden die Schäden am Fahrzeug von der Vollkaskoversicherung übernommen. Aber welche Versicherung reguliert eigentlich Schäden durch kaputte Ware?

Waren im Wert von Zehntausenden Euro sind im gewerblichen Transportverkehr eher die Regel als die Ausnahme: hochwertige Technik, teure Sonderanfertigungen oder spezielle Ersatzteile werden im Alltag häufig von Mitarbeitern ausgeliefert. Waren, die Sie von Firmenmitarbeiter/innen in Fahrzeugen der Firma befördern lassen, sollten Sie deshalb versichern: über die Werkverkehrsversicherung bzw. eine Fahrzeuginhaltsversicherung.

Viele Versicherer haften im Rahmen der Werkverkehrsversicherung sogar für Schadensfälle an der Ladung, die bei Fahrtpausen und dem Abstellen des Fahrzeugs entstehen können. Das beinhaltet Fälle wie Einbruchdiebstahl und Vandalismus oder Brand- und Wetterschäden, z.B. durch Lawinen oder Überschwemmungen. Auch die Be- und Entladung der Waren ist mitversichert.

Abhängig von Ihren Transportzielen können Sie den Geltungsbereich auf das Ausland erweitern oder auf besonders kritische Nachtzeiten, die teils mit besonderen Bestimmungen oder höheren Selbstbeteiligungen behaftet sind. Lassen Sie in Ihrem Unternehmen auch Waren von externen Fahrer/innen mit fremden Fahrzeugen transportieren, sollte gesondert eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Eine Risikoanalyse und ein Vergleich unterschiedlicher Policen ist deshalb sinnvoll.

Gerne berate ich Sie zur bestmöglichen Absicherung Ihrer Ware!