Wer haftet, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?

Hundehaftpflicht-Versicherung

So schnell kann es gehen: Kurz nicht aufgepasst und schon beißt Ihr Hund beherzt in die teuren Schuhe des besten Freundes. Laut Gesetz sind Sie nun verpflichtet, den durch Ihr Tier verursachten Schaden zu ersetzen – oder eine Versicherung.

Anders als bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch einen Menschen versehentlich verursacht werden, haftet die Privathaftpflicht nicht für Ihre Haustiere. Nur in Ausnahmefällen bieten Versicherungen Policen für den gesamten Haushalt inklusive Hund an. Um gerade bei Personen- oder Vermögensschäden nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist es also sinnvoll, sich rechtzeitig um eine separate Hundehaftpflichtversicherung zu kümmern.

Sie funktioniert wie die Privathaftpflicht und greift immer dann, wenn durch Ihren Hund einem Dritten Schaden zugefügt wird. Das können die zerbissenen Schuhe sein, aber auch weiterreichende Schäden, wie beispielsweise bei einem durch Ihren Hund verursachten Verkehrsunfall oder Biss eines Menschen.

Die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung bezeugt auch die bereits bestehende Versicherungspflicht in einigen Bundesländern. So müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen alle Hunde über eine Hundehaftpflichtversicherung versichert werden, in anderen Bundesländern gilt diese Verpflichtung nur für bestimmte Kampfhunderassen. Doch egal, ob Pflicht oder nicht – eine Hundehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer persönlichen Hundehaftpflichtversicherung!