Das Wetter wird schöner, die Tage länger: Neben Fahrrad und Motorrad holen immer mehr Menschen Ihre E-Scooter aus dem Keller, um zum Bäcker oder in die Stadt zu fahren. Zehntausendeder coolen und praktischen Flitzer sind mittlerweile schon in Deutschland unterwegs – und es werden immer mehr!
Grund genug für den Gesetzgeber, aktiv zu werden: War die Nutzung von E-Scooter lange Zeit nicht eindeutig geregelt, greift seit dem 15. Juni 2019 die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Sie gibt die Rahmenbedingungen zum Fahren mit elektrisch betriebenen Tretrollern und ähnlichen Fahrzeugen vor, zum Beispiel Segways.
Um mit einem E-Scooter legal – und im Fall eines Falles abgesichert! – am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, muss jeder E-Tretroller versichert sein. Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, notwendig ist ein spezieller Haftpflichtschutzfür Elektrokleinstfahrzeuge. Auch Teilkaskoversicherungenfür E-Scooter bieten einige Versicherer an. Da bauartbedingt kein Kennzeichen angebracht werden kann, erfolgt die Kennzeichnung über eine Versicherungsplakette.
Bitte außerdem beachten: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und müssen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts verfügen.
Gerne berate ich Sie zur optimalen Versicherung Ihres E-Scooters!