Beginnen wir sofort mit den Fakten: Im Lauf eines Lebens werden zwei von drei Frauen pflegebedürftig. Bei den Männern ist es sogar jeder zweite. Die Pflegedauer beträgt sechs bis sieben Jahren. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Falle eines Falles nur einen Teil der Kosten für die Unterstützung durch ehrenamtlich Pflegende wie Familienmitglieder oder auch Pflegefachkräfte.
Hier die drei wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
Beitragssatz.
Jeder der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der gesetzlich festgelegte monatliche Beitrag liegt bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für gesetzlich Versicherte mit Kindern und 3,3 Prozent für Kinderlose (Stand 2019). Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Beiträge.
Leistung auf Antrag.
Jeder, der länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Notwendig ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse für gesetzlich Versicherte oder der Krankenversicherung für privat Versicherte.
Pflegegrade.
Im Pflegegutachten wird festgelegt, wie viel Hilfebedarf ein Mensch hat und wird in einen Pflegegrad eingestuft. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistung in welcher Höhe er erhält.