Entlastung für Betriebsrentner: Weniger Krankenkassenbeiträge


Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen.

Entscheidende Neuerung: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag. Ein Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 169 Euro bezieht, muss lediglich auf die 10 Euro über dem Freibetrag Beiträge entrichten. Bislang lag die Freigrenze bei 155 Euro. Wer mehr Betriebsrente bezog, musste den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Wichtig zu wissen: Der neue Freibetrag gilt bereits ab Januar 2020. Die technische Umsetzung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Abläufe bei den Krankenkassen und auch den Versicherern müssen erst noch umgestellt werden. Betriebsrentner sollten sich also darauf einstellen, dass die Entlastung erst mit Verzögerung greift, dann aber natürlich auch rückwirkend.