Fahrradfahrer gefährdet oder Rettungsgasse blockiert: Bei mehreren Vergehen werden Autofahrer ab dem neuen Jahr stärker zur Kasse gebeten. Wer zum Beispiel unzulässig in zweiter Reihe hält und einen Radfahrer gefährdet, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg (zuvor: 20 Euro). Wird ein Radfahrer durch ein geparktes Auto auf dem Radweg behindert, kostet das Bußgeld jetzt 70 Euro und einen Punkt (zuvor: 30 Euro).
Die Missachtung von Rettungsgassen wird ab dem neuen Jahr ebenfalls stärker bestraft. Wer unerlaubt eine Rettungsgasse mit seinem Auto nutzt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen sowie einem Monat Fahrverbot. Auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann nun mit einem Fahrverbot geahndet werden.