Unfallversicherung: Das Muss für Skifahrer

In jeder Skisaison verletzten sich über 40.000 Deutsche. Die meisten Unfälle gehen glücklicherweise eher glimpflich aus, aber es kommt auch immer wieder vor, dass nach einem Unfall auf der Piste dauerhafte Schäden zurückbleiben. In solchen Fällen sichert eine private Unfallversicherung Sie finanziell ab – aber nicht nur dann: Auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten deckt die Unfallversicherung auf Wunsch ab. Gerade Hubschraubereinsätze sind mit erheblichen Kosten verbunden, mit einer Unfallversicherung ist man hier auf der sicheren Seite.

Ergänzend besteht die Möglichkeit, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Diese erstattet Mehrkosten, die im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Urlaubs entstehen, etwa für die Rückreise oder bereits gebuchte Leistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Bitte achten Sie hier genau auf das Leistungsspektrum – die Bedingungen für einen versicherten Reiseabbruch variieren je nach Anbieter!

Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne! 

Kurz notiert: Krankenversicherungen 2018

Wer sich als Arbeitnehmer privat krankenversichern möchte, muss ein bestimmtes Einkommen vorweisen. 2017 lag diese Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro, ab dem 1. Januar 2018 steigt sie auf 59.400 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig mindestens 4.950 Euro im Monat verdienen müssen, um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern zu können. Zum Jahreswechsel 2017/2018 werden viele private – aber auch gesetzliche – Krankenversicherer außerdem ihre Beiträge erhöhen. Wem das nicht passt, dem steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber: Vorab sollten Sie vergleichen und sich informieren, welche Leistungen bei einem Wechsel entfallen – und ob mögliche Ersparnisse bei einem Wechsel nachhaltig sind.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den passenden Anbieter und Tarif zu finden!

Altersvorsorge: Was Sie zu Rentenfaktoren noch nicht wussten

Dass die staatliche Rente allein nicht mehr für ein sorgloses Leben im Alter reicht, ist längst eine Binsenweisheit. Die Möglichkeiten zur privaten und betrieblichen Vorsorge sind entsprechend vielfältig, die Mechanismen aber oft ähnlich: Staatlich geförderte Sparmodelle wie die Rürup-Rente genauso wie private Anbieter setzen vielfach auf eine fondsgebundene Altersvorsorge. Dahinter steht ein Fondssparplan, der bei guten Börsenkursen hohe Rendite verspricht, in wirtschaftlich schlechten Zeiten aber auch das Risiko großer Verluste birgt – bei langfristigen Anlagen über mehrere Jahrzehnte relativiert sich der Verlust in aller Regel.

Dennoch garantieren die meisten Anbieter keine Rentenhöhe, sondern bloß einen Rentenfaktor. Dieser Faktor beschreibt das Verhältnis von Guthaben zur Rentenhöhe und wird in den allermeisten Fällen pro 10.000 Euro Einlage berechnet. Beispiel: Bei einem beworbenen Rentenfaktor von 50 und einem Fondsguthaben von 100.000 € beträgt die monatliche Rente 500 €, bei einem Faktor von 30 nur 300 €.

Als Berechnungsgrundlage fürs Alter taugen die Rentenfaktoren aber nur eingeschränkt: Einige Versicherungen schwächen oder stärken den Rentenfaktor durch persönliche Lebensumstände des Versicherten, zum Beispiel bei chronisch Kranken. Und auch wenn der Begriff es suggeriert, ist selbst ein „garantierter Rentenfaktor“ nicht unumstößlich, sondern kann zum Beispiel an gestiegene Lebenserwartungen angepasst werden – in welchem Rahmen, sollte vor Abschluss klar definiert sein! Vor diesem Hintergrund gilt: Niedrige Rentenfaktoren sollten also zwangsläufig ein Ausschlusskriterium eines Anbieters sein – genauso wie besonders hohe Rentenfaktoren im Nachhinein nicht immer mehr einbringen. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt immer!

Gerne berate ich Sie zur fondsgebundenen Altersvorsorge im Speziellen und zum Thema „Sparen fürs Alter“ generell – melden Sie sich bei mir!

Versicherungen rund ums Auto: Mehrwert oder Abzocke?

Ob selbstverschuldet oder nicht, vor einem Autounfall ist kein noch so guter und erfahrener Autofahrer gefeit. Was folgt, ist im besten Fall ein Werkstattbesuch – und im schlimmsten Fall ein langwieriger Krankenhausaufenthalt mit langfristigen gesundheitlichen, beruflichen und finanziellen Nachteilen. Alle Mitfahrer eines Unfallwagens sind im Fall eines Falles über die gesetzlich verpflichtende KFZ-Haftpflicht umfassend abgesichert. Auf eine teure Insassen-Unfallversicherung können Autofahrer also guten Gewissens verzichten, denn die Zusatzversicherung bietet keinen Mehrwert!

Aber: Als (Mit-)Schuldiger am Lenkrad können Sie keine Leistungen aus der KFZ-Versicherung beanspruchen, auch die Insassen-Unfallversicherung hilft Autofahrern hier nicht weiter. Gerade Vielfahrer sollten deshalb über den Abschluss einer Fahrerschutz-Versicherung nachdenken, die Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Mehrkosten im Sinne von Pflege- oder Umbaumaßnahmen im Falle einer Behinderung übernimmt. Auch eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist sinnvoll, denn allzu oft herrscht Unklarheit über den Unfallverursacher. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall Anwalts- und Prozesskosten, übrigens auch bei einer gerichtlichen Niederlage. Außerdem springt sie beim Streit mit Händlern oder Werkstätten ein. Lassen Sie sich aber vorab unbedingt zum Leistungsumfang beraten und vergleichen Sie Tarife, denn als Fahrer sind Sie auch mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nicht automatisch in allen Autos abgesichert!

Mein Spartipp: Prüfen Sie außerdem, ob und in welchem Umfang Ihre KFZ-Versicherung eine Pannenhilfe einschließt, denn viele Deutsche zahlen für Mobilitätsleistungen doppelt – über ihre Versicherung und einen Schutzbrief in einem Automobilclub. Beim Neuwagenkauf garantieren auch viele Hersteller einen umfassenden Pannenservice für die ersten Jahre. Hier lassen sich Kosten sparen!

Gerne berate ich Sie zu Anbietern, Leistungen und individuellen Mehrwerten. Melden Sie sich bei mir!

30. November: KFZ-Versicherung, wechsle dich?

Außerhalb der großen Städte ist fast Jede/r auf ein Auto angewiesen, um die täglichen Wege zur Arbeit, zum Supermarkt, zu Hobbys oder zu Freunden zurücklegen zu können. Diese Notwendigkeit hat einen hohen Preis: KFZ-Steuer, regelmäßige Werkstattbesuche für Inspektionen und Reparaturen, eventuelle Leasinggebühren und Versicherungsprämien belasten deutsche Autofahrer mit rund 468 € an Unterhaltungs- und Betriebskosten – pro Monat!

Viele Autofahrer erwarten deshalb sehnsüchtig das Jahresende: Jeweils zum 30. November kann nämlich die alte KFZ-Versicherung gekündigt und zum 1. Januar des Folgejahres gewechselt werden. In den vergangenen Jahren ist der 30. November vermehrt auch in der Werbung kommuniziert worden, viele Versicherungen und große Vergleichsportale locken mit Sparpotenzialen von mehreren hundert Euro. Und es stimmt: Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann bares Geld sparen. Pauschale Aussagen zu Einsparpotenzialen aber sind nicht seriös!

Denn die Prämie einer KFZ-Versicherung hängt von deutlich mehr Faktoren ab, als viele glauben: Alter von Fahrer(n) und Halter, beruflicher Stand des Versicherungsnehmers, unfallfreie Jahre und weitere Mitfahrer, auch im begleiteten Fahren, die jährliche Laufleistung und die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadenfall, der Zulassungsort, der Autotyp und das Alter des Autos, Mobilitätspolicen und Neuwertentschädigungsklauseln, die gewünschten und die wirklich benötigten Versicherungsleistungen und so weiter und so fort … Erst der Blick auf die Details zeigt, wo gespart werden kann und wird – und welche vermeintlichen Einsparungen Versicherungsnehmer mit einem Weniger an Leistungen bezahlen. Seien Sie also gründlich und vorsichtig, wenn Sie Tarife vergleichen und Bestpreis-Versprechen hören. Besser ist eine unabhängige Beratung, die nicht nur alle Faktoren, sondern auch Anbieter im Blick hat, die auf Vergleichsportalen gar nicht gelistet werden.

Nicht nur Geld, sondern auch viel bürokratischen und organisatorischen Aufwand spart übrigens auch der Verbleib beim alten Versicherer: Als langjähriger Versicherungsnehmer steht es Ihnen durchaus zu, mit Ihrer Versicherung über Prämien zu verhandeln oder sich zu erkundigen, ob Sie unkompliziert in einen Aktions- oder Neukundentarif wechseln können. So zahlt sich auch Treue aus!

Finden Sie nicht nur die günstigste, sondern auch die beste KFZ-Versicherung. Ich berate Sie im persönlichen Gespräch zu unterschiedlichsten Angeboten – melden Sie sich bei mir!

Raus aus dem Herbst: Das Rund-Um-Reise-Paket

Bild eines startenden FlugzeugsDie Sommerbräune schwindet, die Herbstferien stehen vor der Tür: Viele Deutsche nutzen die dunklen Monate der zweiten Jahreshälfte, um nochmal Urlaub im Warmen zu machen. Egal, ob es ins All-Inclusive-Hotel nach Ägypten oder auf eigene Faust auf die Kanaren geht – die richtige Versicherung sollte auch im Urlaub immer mitreisen! Ich verrate Ihnen, welche Versicherungen in den Koffer sollten – und welche getrost zuhause bleiben können!

 

1. Reiserücktrittsversicherung

Wer einen Flug oder eine Pauschalreise nicht antritt, bekommt nur einen Bruchteil der bereits bezahlten Kosten erstattet, so zum Beispiel Flughafengebühren. Ein Großteil der Kosten aber behalten Anbieter ein. Eine Reiserücktrittversicherung ist deshalb gerade für chronisch Kranke oder besonders teure Reisen ratsam. Aber aufgepasst: Der Reiserücktritt bedarf triftiger Gründe, zum Beispiel einer Krankheit oder einem familiären Todesfall.

2. Reiseabbruchversicherung

Auch während des Urlaubs kann es wichtige Gründe für einen Reiseabbruch geben, zum Beispiel eine Krankheit oder ein Unglück zuhause. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet in diesem Fall die Kosten für nichtgenutzte Leistungen am Urlaubsort, den außerplanmäßigen Heimflug etc. Auch für den Reiseabbruch sind der Versicherung entsprechend des Leistungskatalogs Gründe vorzulegen, um eine finanzielle Erstattung zu erhalten.

3. Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor immensen Kosten im Krankheitsfall: Gerade wer Urlaub in Übersee macht, kann im Krankheitsfall keine Kostenerstattung von seiner deutschen Kasse erwarten. Und auch im europäischen Ausland ist die Zusatzversicherung sinnvoll, denn der EU-weite Versicherungsschutz für EU-Bürger deckt nur die grundlegende Behandlung, aber keine Folgekosten und -behandlungen oder den etwaigen kostenintensiven Rücktransport nach Deutschland. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein absolutes Muss und kann als Zusatzversicherung gebucht, als Baustein ergänzt oder in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.

4. Gepäckversicherung, Reisehaftpflicht, …

… Reisekomplettversicherungen oder Urlaubsrechtsschutz – es gibt für jede denkbare Situation auf Reisen eine entsprechende Versicherung. Nur wenige sind wirklich sinnvoll, die meisten an strenge Bedingungen geknüpft und teuer. Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht verunsichern und reisen Sie lieber mit kleinem Versicherungs-Gepäck!

Gerne prüfe ich Ihre Policen und berate Sie individuell und unabhängig zum besten Reiseschutz für Sie und Ihre Familie! Melden Sie sich bei mir!

Private Zusatzversicherungen: Weiter versorgt

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in Deutschland alle Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung. Leistungen, die über diese Grundversorgung hinausgehen, können individuell über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Diese übernehmen – je nach Police – entweder die Behandlungskosten oder reduzieren die Zuzahlungen. Sinnvoll ist zum Beispiel der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung: Auch wenn je nach Krankenkasse mehr Leistungen erbracht werden, als es der gesetzliche Leistungskatalog vorsieht, bleibt die Bandbreite schmal. Von der hochwertigen Füllung bis zum Zahnersatz müssen Patienten selbst für entstehende Kosten aufkommen, oftmals in beträchtlicher Höhe.

Auch wer den Rat eines Heilpraktikers, Homöopathen oder Osteopathen sucht, greift in der Regel selbst in die Tasche – alternative Heilmethoden zahlen die gesetzlichen Kassen nicht oder nur vereinzelt. Eine Heilpraktikerversicherung schafft hier Abhilfe. Zu den beliebtesten privaten Zusatzversicherungen gehören übrigens die Chefarztbehandlung und das Krankenhaus-Tagegeld, sehr umstritten sind die Brillenversicherungen. Wie bei allen Versicherungen gilt daher auch bei privaten Zusatzversicherungen: Individuelle Erwartungen und Bedarfe sollten mit den Leistungskatalogen der Anbieter abgeglichen werden. Möglicherweise kommt auch ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in Frage, um auf entsprechende Zusatzleistungen zugreifen zu können.

Gerne berate ich Sie zu Anbietern, Tarifen und individuellen Mehrwerten. Melden Sie sich bei mir!

Ausbildungsstart #1: Das kleine 3×1 für Lehrlinge

Der Start in die Ausbildung ist für die meisten jungen Menschen der erste Berührungspunkt mit der Berufswelt – und mit dem ersten selbstverdienten Geld. Schnell kommt da die Frage auf: Was lege ich beiseite, wie sorge ich vor? Aufwändige Versicherungen und Sparkonstrukte sind in dieser Lebensphase gar nicht notwendig und vom schmalen Lehrlingsgehalt auch gar nicht zu finanzieren. Relevant sind genau drei Dinge, die mein kleines 3×1 für Lehrlinge bilden.

 

1.) Wer hat die Wahl hat: Krankenversicherung und Privathaftpflicht

Jeder Auszubildende ist über seinen Ausbildungsbetrieb gesetzlich krankenversichert. Die Wahl der optimalen Krankenkasse macht sich aber in den Beiträgen und im Endeffekt auch im Nettolohn bemerkbar, außerdem unterscheiden sich die Kassen teils erheblich bei Zusatzleistungen. Wer sich hier informiert, kann das Beste für sich herausholen!

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Privathaftplicht. Viele Lehrlinge sind hier noch über ihre Eltern mitversichert, das sollte man sich mit Beginn der Volljährigkeit aber vom Versicherer bestätigen lassen! Und wer eh gerade die Police prüft: Unbedingt auf die Versicherungsleistungen achten! Wer beruflich zum Beispiel (General-)Schlüssel des Arbeitgebers erhält, sollte deren Verlust explizit mitversichern – das kostet im Jahr nur wenige Euro, schützt aber vor den Kosten eines kompletten Schließanlagenwechsels, sollten die Büroschlüssel verloren gehen.

2.) Rentenmillionär: Frühes Sparen lohnt

Wer zur Rente Millionär sein möchte, tut gut daran, früh anzufangen. Der Zinseszinseffekt hilft dabei und macht schon aus kleinen monatlichen Anlagen einen stattlichen Betrag, der sich mit jedem weiteren Spar-Jahr rentiert!

Die Zahlen sprechen für sich:

Wer 45 Jahre lang monatlich 100 € spart, erzielt bei einem Zinssatz von 5 % fast 197.000 €.

Wer 40 Jahre lang monatlich 100 € spart, erzielt bei einem Zinssatz von 5 % fast 149.000 €.

Wer 35 Jahre lang monatlich 100 € spart, erzielt bei einem Zinssatz von 5 % gut 111.000 €.

Wer 30 Jahre lang monatlich 100 € spart, erzielt bei einem Zinssatz von 5 % gut 81.000 €

Wie sich langfristige und dennoch flexible Sparmöglichkeiten realisieren lassen, sollte Teil einer fundierten Beratung sein! Und wer meinen Zahlen nicht glaubt: Auf www.zinsrechner.de sind Erträge schnell selbst ausgerechnet.

3.) Unabhängig: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich kenne es von mir selber: Die Berufsunfähigkeit ist gerade in jungen Jahren ein leidiges Thema. Dennoch sollten sich auch junge Menschen mit einer drohenden Vorsorgelücke von mehreren hundert Euro im Monat auseinandersetzen und entsprechend vorsorgen! Im Fall der Fälle garantiert eine solche Vorsorge zumindest finanzielle Unabhängigkeit!

Beratung lohnt sich: Sprechen Sie mich gerne auf Möglichkeiten der Absicherung und Vorsorge an!

Ausbildungsstart #2: Was Beamtenanwärter wissen sollten

Die Arbeit im Staatsdienst, ob bei der Polizei oder in der Justiz, in einer Verwaltung oder im Finanzamt, bietet interessante berufliche Perspektiven – und bringt einige Herausforderungen mit sich. Denn Beamtenanwärter sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn bestimmte Fürsorgeleistungen. Im öffentlichen Dienst gibt es beispielsweise Beihilfetarife, bei denen 50 Prozent der Kosten für eine Krankenversicherung vom Dienstherrn übernommen werden. Berufsgruppen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, können auch die Möglichkeit der Heilfürsorge in Anspruch nehmen: Ein geringer Prozentsatz des Bruttogehalts wird dabei für Versicherungsleistungen aufgewendet. Heilfürsorge können beispielsweise Polizei- oder Feuerwehranwärter in Anspruch nehmen, für Soldaten gibt es weitere Sonderregelungen.

Darüber hinaus sollten Beamtenanwärter genau wie andere Berufsstarter auch über einen Berufsunfähigkeitsschutz nachdenken, denn: Bei Dienstunfähigkeit vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder als Beamter auf Probe ist die Arbeit im Staatsdienst unmöglich, ein Ruhegehalt gibt es dann nicht!

Gerne berate ich Sie persönlich und individuell zu den berufsspezifischen Fürsorgeleistungen bei Beamtenanwärtern. Melden Sie sich bei mir!

 

Elementarschadenversicherung: Hilfe bei Überschwemmung, Erdrutsch & Co.

Schäden durch Unwetter, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche oder andere Naturereignisse werden schnell teuer: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat in seinem „Naturgefahrenreport“ berechnet, dass allein die Hagelstürme Andreas und Bernd 2013 einen durchschnittlichen Schaden von 5.200 € pro Geschädigtem verursacht haben – die Elbe-Flut im Jahr 2002 hinterließ gar durchschnittliche Schäden in Höhe von 13.500 €. Problematisch ist das vor allem für diejenigen, die sich nicht entsprechend abgesichert haben, und das sind bei Elementarschäden fast zwei Drittel der deutschen Haushalte. Eine Beratung lohnt in jedem Fall: Einige Elementarschäden werden zum Beispiel in der Wohngebäudeversicherung, von der Hausratsversicherung oder der KFZ-Teil- bzw. Vollkasko abgedeckt, für andere Gefahren müssen eigenständige Policen abgeschlossen werden. Je nachdem, ob Versicherungsnehmer in Gefährdungsgebieten wohnen (zum Beispiel Überflutungszonen), lohnt auch ein Preis- und Leistungsvergleich – denn Elementarschäden werden von unterschiedlichen Versicherungs-gesellschaften unterschiedlich definiert.

Ich informiere Sie gerne zu verschiedenen Versicherungsarten – bringen Sie Ihre bestehenden Policen am besten gleich mit!