Wer haftet, wenn meine Mitarbeiter Schäden verursachen?

Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerbehaftpflicht

Ein Patient stürzt, weil Sie den Boden frisch gewischt haben? Ein Restaurant muss schließen, weil Sie eine Wasserleitung angebohrt haben? Im Zweifel haften Unternehmer/innen persönlich – und sollten sich richtig gegen Fehler absichern.

Was im Privaten die Privathaftpflichtversicherung ist, ist im unternehmerischen Alltag die Betriebshaftpflichtversicherung: eine Pflichtversicherung. In manchen Branchen ist die Gewerbehaftpflicht tatsächlich Vorschrift, in allen Branchen sollte sie als absoluter Grundstandard gesehen werden.

Die Haftpflichtversicherung für Unternehmen deckt berechtigte Personenschäden, Sachschäden, Umweltschäden und Vermögensfolgeschäden, die durch Mitarbeiter eines Unternehmens direkt oder indirekt verursacht werden. Auch ein passiver Rechtsschutz, also die Prüfung von Haftungsansprüchen, ist meist mitversichert – und das oft für geringe monatliche Beiträge.

Pauschallösungen sind hingegen nicht ratsam: Wie bei so vielen Versicherungen macht die Betriebs- und Risikoanalyse vor dem Abschluss den Unterschied. Wer als Malerbetrieb auch Trockenbauarbeiten ausführt oder als Werbeagentur auch Events veranstaltet, hat andere Schadensrisiken – und braucht möglicherweise weitere Bausteine für einen echten Versicherungsschutz.

Gerne berate ich Sie zur richtigen Absicherung Ihres Unternehmens!