Wie vermeide ich als UnternehmerIn Sozialversicherungsnachzahlungen?

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Das deutsche Sozialversicherungssystem gehört zu den besten der Welt – stößt im Einzelfall aber an Grenzen: Der Sozialversicherungsstatus von mitarbeitenden Familienangehörigen ist oft unklar. Um Nachzahlungen und Rechtsbrüche zu vermeiden, sollten Familienunternehmen deshalb für Klarheit sorgen!

Wer in Deutschland als Arbeitnehmer tätig ist, also abhängig beschäftigt arbeitet, unterliegt der Sozialversicherungspflicht für die

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Deutsche Rentenversicherung und die
  • Arbeitslosenversicherung.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern, Vorständen und angestellten Familienangehörigen kann die Sozialversicherungspflicht, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, aufgehoben werden – das ist aber nicht zwangsläufig der Fall.

Um hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer gerade bei angestellten Familienangehörigen oder Lebenspartnern für Klarheit sorgen: Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beurteilt die Sozialversicherungspflicht rechtlich verbindlich in einem Statusfeststellungsverfahren.

Gerne berate ich Sie und Ihre Familie zur privaten Versicherung und Vorsorge!