Basisrente: Höherer Steuerabzug

Verbraucher mit einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2020 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente voraussichtlich auf 25.046 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2019: 88 Prozent). Somit sind 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.

Gut zu wissen: Die geleisteten Zahlungen in die Basisrente können Versicherte in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.

Höhere Bußgelder für Autofahrer

Fahrradfahrer gefährdet oder Rettungsgasse blockiert: Bei mehreren Vergehen werden Autofahrer ab dem neuen Jahr stärker zur Kasse gebeten. Wer zum Beispiel unzulässig in zweiter Reihe hält und einen Radfahrer gefährdet, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg (zuvor: 20 Euro). Wird ein Radfahrer durch ein geparktes Auto auf dem Radweg behindert, kostet das Bußgeld jetzt 70 Euro und einen Punkt (zuvor: 30 Euro).

Die Missachtung von Rettungsgassen wird ab dem neuen Jahr ebenfalls stärker bestraft. Wer unerlaubt eine Rettungsgasse mit seinem Auto nutzt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen sowie einem Monat Fahrverbot. Auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann nun mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Entlastung für Betriebsrentner: Weniger Krankenkassenbeiträge


Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen.

Entscheidende Neuerung: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag. Ein Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 169 Euro bezieht, muss lediglich auf die 10 Euro über dem Freibetrag Beiträge entrichten. Bislang lag die Freigrenze bei 155 Euro. Wer mehr Betriebsrente bezog, musste den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Wichtig zu wissen: Der neue Freibetrag gilt bereits ab Januar 2020. Die technische Umsetzung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Abläufe bei den Krankenkassen und auch den Versicherern müssen erst noch umgestellt werden. Betriebsrentner sollten sich also darauf einstellen, dass die Entlastung erst mit Verzögerung greift, dann aber natürlich auch rückwirkend.

Winterdienst – mehr Pflicht als Kür

Der erste Schnee hat einen ganz besonderen Zauber. Das glänzende Weiß, funkelnde Eiskristalle und die schneegedämpften Geräusche scheinen die Welt für einen Moment anzuhalten. Ein nicht ganz so romantischer Nebeneffekt für Hauseigentümer ist hingegen der Winterdienst. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten – und das werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern. Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt und die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf seine Mieter überträgt, bleibt er überwachungspflichtig und damit haftbar. Auch wer aufgrund von Urlaub, Beruf oder Krankheit nicht zum Schnee schieben kommt, muss sich um eine Vertretung durch gewerbliche oder private Dritte kümmern. Immerhin: Der Winterdienst zählt zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und die entstehenden Lohnkosten lassen sich von der Steuer absetzen.

Kommt es doch zu einem Unfall auf dem eigenen Grundstück, sind die Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen. Die gute Nachricht: Eine private Haftpflichtversicherung erhalten Privatpersonen für einen Beitrag von nur wenigen Euro im Monat und diese kommt für alle Schäden rund um die selbstgenutzten Immobilie auf.

Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sowohl für Privateigentümer als auch für Vermieter ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen, besser noch zehn Millionen Euro, zu achten. Wenn bei einem Glatteisunfall zusätzlich zum Bußgeld für die versäumte Räumpflicht, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche für das Opfer hinzukommen, können schnell hohe Forderungen entstehen.

 

Schnee auf dem Dach – wird leicht zu einem schwerwiegenden Problem!

So zart das einzelne Schneeflöckchen auch ist, die geschlossene Schneedecke auf dem Dach kann ein enormes Gewicht mit sich bringen und schwere Schäden oder im schlimmsten Fall einen kompletten Einsturz verursachen. Für Schäden, die durch Schneedruck entstehen, reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus. Schnee gehört ähnlich wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und, um gegen diese Risiken abgesichert zu sein, brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung. Aufgrund der Klimaveränderungen kommt es immer häufiger zu Extremsituationen – deshalb sollten Eigentümer einer Immobilie sich der Gefahr bewusst sein und auf eine entsprechende Absicherung achten.

Verkehrsrechtsschutz-Versicherung: wichtig für alle Vielfahrer

Nach einem Unfall übernimmt Ihre KFZ-Versicherung meist Gerichts- und Anwaltskosten, sofern Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abzuwehren sind. Bei Ihren eigenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, kommt dagegen die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ins Spiel. Sie hilft Ihnen, Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn selbst wenn der Unfallverursacher sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, müssen Sie als Kläger das erstmal vorstrecken – und das kann ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.

Deshalb gilt: Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem Auto zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben. Die Absicherung gelingt auch mit einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Wer in anderen Lebensbereichen keinen rechtlichen Ärger befürchtet, kann sich mit der kleinen Variante Verkehrsrechtsschutz zufriedengeben.

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Fahrerschutzversicherung: die Vollkasko für den Fahrer

Wer einen Unfall verursacht und sich dabei selbst verletzt, kann nicht auf Schadenersatz von der KFZ-Haftpflicht hoffen. Diese Versorgungslücke schließt der Fahrerschutz. Doch lohnt sich das überhaupt?

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein Baustein der Insassen-Unfall-Versicherung und ein Zusatz zur KFZ-Versicherung. Sie gilt für alle berechtigen Fahrer des Fahrzeugs – das kann je nach Vertrag nur der Versicherungsnehmer sein oder aber auch Ehepartner, Kinder oder sogar jedermann. Manche Versicherungen akzeptieren allerdings nur Fahrer ab einem bestimmten Alter – häufig erst ab 23 Jahren. Über den Fahrerschutz lässt sich folgendes abrechnen:

  • Schmerzensgeld
  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Die genaue Ausgestaltung des Leistungsumfangs ist wie so oft wieder von der jeweiligen Versicherung abhängig. Das Gute: Der Fahrerschutz greift auch ein, wenn es keinen Unfallgegner gibt, man sich beispielsweise bei einem Wildunfall verletzt.

Prinzipiell lohnt sich deshalb eine Fahrerschutz-Versicherung immer, zumal die fälligen Gebühren üblicherweise den Geldbeutel nicht sonderlich belasten. Vor allem Personen, die keine sonstige Absicherung haben, sollten ernsthaft über die Fahrerschutz-Versicherung nachdenken. Wer dagegen schon eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen und sich eingehend beraten lassen, ob eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung überhaupt noch weitere Vorteile bringt.

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KFZ-Versicherung: bis zum 30. November wechseln

Jeweils zum 30. November kann die alte KFZ-Versicherung gekündigt und zum 1. Januar des Folgejahres gewechselt werden. In den vergangenen Jahren ist der 30. November vermehrt auch in der Werbung kommuniziert worden, viele Versicherungen und große Vergleichsportale locken mit Sparpotenzialen von mehreren hundert Euro. Und es stimmt: Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann bares Geld sparen. Und es lohnt sich wirklich jedes Jahr erneut die Angebote zu vergleichen. Die Preise ändern sich ständig. Ein Tarif, der bisher günstig war, kann nun deutlich teurer sein. Manchmal müssen Bestandskunden mehr zahlen als Neukunden.

Dennoch sind pauschale Aussagen zu Einsparpotenzialen alles andere als seriös! Deshalb: Setzen Sie auf die Bequemlichkeit und sprechen mich an. Ich biete Ihnen einen unabhängigen KFZ-Versicherungsvergleich an und ermitteln Ihnen die Policen, die genau passen und mit denen Sie am meisten sparen.

Finden Sie nicht nur die günstigste, sondern auch die beste KFZ-Versicherung. Ich berate Sie im persönlichen Gespräch zu unterschiedlichsten Angeboten – melden Sie sich bei mir!

Die Herbstferien können kommen …

Bild eines startenden Flugzeugs„Ich packe meinen Koffer und nehme mit…“- die Herbstferien stehen schon (fast) wieder vor der Tür. Viele nutzen diese Zeit, um vor dem tristen November noch einmal Sonne zu tanken. Bei den Überlegungen des perfekten Reiseziels, bin ich leider keine große Hilfe – dafür aber bei der Frage, welche Versicherungen auf alle Fälle mitreisen sollten.

Reiserücktrittsversicherung
Wer einen Flug oder eine Pauschalreise nicht antritt, bekommt nur einen Bruchteil der bereits bezahlten Kosten erstattet, so zum Beispiel Flughafengebühren. Ein Großteil der Kosten aber behalten Anbieter ein. Eine Reiserücktrittversicherung ist deshalb gerade für chronisch Kranke oder besonders teure Reisen ratsam. Aber aufgepasst: Der Reiserücktritt bedarf triftiger Gründe, zum Beispiel einer Krankheit oder einem familiären Todesfall. Gerne wird Ihnen direkt auf den Buchungsportalen und Websites von Fluglinien eine entsprechende Versicherung mit angeboten. Die Preise sind oft hoch und es lauern Fallen. Deshalb halten Sie gerne vorher mit mir Rücksprache.

Kleiner Tipp: Falls Sie mehrmals im Jahr verreisen, ist ein Jahresvertrag oft günstiger als die Versicherung einzelner Reisen.

Reiseabbruchversicherung
Auch während des Urlaubs kann es wichtige Gründe für einen Reiseabbruch geben, zum Beispiel eine Krankheit oder ein Unglück zuhause. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet in diesem Fall die Kosten für nichtgenutzte Leistungen am Urlaubsort, den außerplanmäßigen Heimflug etc. Auch für den Reiseabbruch sind der Versicherung entsprechend des Leistungskatalogs Gründe vorzulegen, um eine finanzielle Erstattung zu erhalten.

Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor immensen Kosten im Krankheitsfall: Gerade wer Urlaub in Übersee macht, kann im Krankheitsfall keine Kostenerstattung von seiner deutschen Kasse erwarten. Und auch im europäischen Ausland ist die Zusatzversicherung sinnvoll, denn der EU-weite Versicherungsschutz für EU-Bürger deckt nur die grundlegende Behandlung, aber keine Folgekosten und -behandlungen oder den etwaigen kostenintensiven Rücktransport nach Deutschland. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein absolutes Muss und kann als Zusatzversicherung gebucht, als Baustein ergänzt oder in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden

Gepäckversicherung, Reisehaftpflicht, …
… Reisekomplettversicherungen oder Urlaubsrechtsschutz – es gibt für jede denkbare Situation auf Reisen eine entsprechende Versicherung. Nur wenige sind wirklich sinnvoll, die meisten an strenge Bedingungen geknüpft und teuer. Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht verunsichern und reisen Sie lieber mit kleinem Versicherungs-Gepäck!

Gerne prüfe ich Ihre Policen und berate Sie individuell und unabhängig zum besten Reiseschutz für Sie und Ihre Familie! Melden Sie sich bei mir!

Warentransportversicherung – macht Transportrisiken kalkulierbar

Bild eines startenden FlugzeugsIn Zeiten des Online-Shoppings, gibt es praktisch nichts, was man sich nicht direkt vor die Haustür liefern lassen kann. So bequem diese Art des Einkaufens auch ist – Unfälle passieren während des Transports häufiger als man denkt. Je nach Transportweg werden die Waren mehrmals umgeladen oder zwischengelagert, was die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts, z.B. durch Diebstahl, deutlich erhöht. Oft haftet der Spediteur oder Frachtführer nur unzureichend oder gar nicht – und auf dem Schaden bleiben Sie als Unternehmer sitzen. Die Warentransportversicherung sichert Sie gegen diese Risiken und die damit verbundenen Folgen ab.