Wer haftet, wenn ich ein Weihnachtsgeschenk beschädige?

Privathaftpflicht für beschädigte Geschenke an Weihnachten

Weihnachten steht vor der Tür, Geschenke werden unter den Baum gelegt, die Familie kommt zusammen – und in all dem weihnachtlichen Trubel passiert das Missgeschick: Sie laufen versehentlich gegen den Tisch, das neue Smartphone oder das neue Fahrrad werden beschädigt. Was nun?

Zuallererst gilt: Keine Panik! Die meisten Menschen sind für diesen Fall gerüstet – bzw. versichert: Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Denn egal ob Missgeschick oder Pech, die Private Haftpflicht greift immer dann, wenn durch Sie für eine andere Person versehentlich ein Schaden entstanden ist. Bei vorsätzlichen Taten müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen.

Da solche Situationen nicht nur an Weihnachten, sondern das ganze Jahr über passieren können, zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Sach-, Personen-, Vermögens- oder Mietschäden – für all diese und viele weitere Schäden kann die Private Haftpflichtversicherung zu Rate gezogen werden.

Zu beachten ist bei der Privaten Haftpflicht, dass sie als Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden kann. Gerade bei kleineren Schäden mit geringen Kosten entscheidet die festgelegte Höhe der Selbstbeteiligung darüber, ob Sie für die Kosten selbst aufkommen müssen oder nicht. Je nach persönlicher Situation bieten sich hier verschiedene Versicherungspolicen an.

Gerne berate ich Sie zur Police Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung!