Wer zahlt, wenn das Tischfeuerwerk explodiert?

Versicherung von Schäden durch Feuerwerk zu Silvester

Privates Feuerwerk ist zum Jahreswechsel 2021/2022 verboten – mit Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Wunderkerzen und Co. lässt sich das neue Jahr trotzdem gebührend begrüßen. Die Folgen: Silvester ist einer der unfallreichsten Tage des Jahres! Wer haftet, wenn der Silvesterspaß aus dem Ruder läuft?

Der Bodenkreisel beschädigt das Auto des Nachbarn, die Wunderkerze setzt die neue Winterjacke in Brand und das Tischfeuerwerk macht seinem Namen alle Ehre – und plötzlich brennt die Wohnung? Diese und andere Schäden sind in der Silvesternacht nicht ungewöhnlich – größtenteils sind sie gedeckt.

Wer durch Feuerwerk und Co. das Eigentum von Dritten beschädigt, kann die Private Haftpflichtversicherung einschalten; Gebäudeschäden deckt im Eigentum die Gebäudeversicherung, in der Mietwohnung die Versicherung des Vermieters. Für beschädigte Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.

Vandalismus am Auto, und dazu gehören auch Feuerwerks-Irrläufer, können über die Teilkasko bzw. Vollkasko abgewickelt werden. Aber Vorsicht: Schäden durch Pyrotechnik sind in der Regel auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen – die Versicherer schauen genau hin, Absicht bzw. Vorsatz sind nie versichert!

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten alle relevanten Versicherungen außerdem Schutz vor grober Fahrlässigkeit bieten und einen Unterversicherungsverzicht enthalten – ganz unabhängig von Silvester eine lohnenswerte Bedingung.

Gerne berate ich Sie zur individuellen Versicherung Ihres Eigentums!