
Über 40 Prozent mehr Neuzulassungen von Wohnmobilen gab es 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Ein Corona-Trend, ja, aber auch zu erklären mit mehr Flexibilität, Spontanität und Umweltfreundlichkeit gegenüber langen Flugreisen. Und der Trend hält an.
Klar ist: Bei einer Kfz-Zulassung in Deutschland sowie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Sie als Fahrzeughalter/in dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit der allgemeinen Versicherungspflicht in der EU wurde auch das Kennzeichenabkommen eingeführt. Um die Gültigkeit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, reicht somit Ihr Kennzeichen.
Aber aufgepasst! Diese Regelung gilt nicht in Ländern außerhalb der EU. Hier ist das Mitführen der sogenannten „Grünen Karte“ immer noch erforderlich. Durch die Grüne Karte können Sie Ihren Kfz-Versicherungsschutz auch auf Reisen ins Nicht-EU-Ausland bestätigen. Um die Grüne Karte für Ihr Wohnmobil zu beantragen, wenden Sie sich an Ihren Versicherer, der Ihnen das Dokument kostenlos ausstellt. Falls Sie bereits im Besitz einer Grünen Karte sind, prüfen Sie vor Ihrer Reise auf jeden Fall das Gültigkeitsdatum.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Teilkaskoversicherung für Ihr Wohnmobil abzuschließen, damit Sie auch bei Schäden durch äußere Einflüsse, wie Wetterextreme, Brand oder Diebstahl abgesichert sind. Eine Vollkaskoversicherung erweitert Ihren Versicherungsschutz um z. B. versehentlich selbstverursachte Schäden, je nach Police auch im Ausland.
Gerne berate ich Sie zur optimalen Versicherung Ihres Wohnmobils!






