Starkregen, Hochwasser & Co.: Versicherungen für Unternehmen

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Ob Lagerhalle, Praxisräume, Bürogebäude oder Werkstatt: Ein Großteil der deutschen Unternehmen ist direkt oder indirekt auf Gewerberäume angewiesen. Gewerbliche Gebäude und Inventar sollten deshalb auch gegen Schäden z.B. durch die Folgen von Unwettern versichert werden.

Die grundsätzliche Absicherung von Gewerbeimmobilien erfolgt über die gewerbliche Gebäudeversicherung, die Absicherung der Einrichtung über eine gewerbliche Inhaltsversicherung. Je nach Branche kann eine spezifische Inhaltsversicherung sinnvoll sein, die konkrete Werte absichert, zum Beispiel eine Maschinenversicherung.

Sowohl bei der Gebäude- als auch bei der Inhaltsversicherung decken gute Policen einen Großteil von Schäden ab, die durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Wichtig: Die Folgen von Überschwemmungen, witterungsbedingtem Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Hochwasser oder Erdbeben reguliert in beiden Fällen eine separate Elementarschadenversicherung!

Vor dem Abschluss sind eine umfassende Risikoanalyse und eine korrekte Wertermittlung der zu versichernden Gebäude bzw. Gegenstände sinnvoll, um Unterversicherung zu vermeiden.

Auch Folgekosten sollten bedacht werden, zum Beispiel der Ausfall von Mieteinnahmen, ein möglicher Ertragsausfall oder Vertragsstrafen. Solche Risiken können über Zusatzbausteine oder ergänzende Versicherungen abgedeckt werden, zum Beispiel eine Betriebsausfall-Versicherung.

Gerne berate ich Sie zur optimalen Absicherung Ihres Unternehmens!

Welche Versicherung hilft mir bei einem Fahrradunfall?

Unfallversicherung

Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ist seit Jahren rückläufig – die Zahl der tödlichen Unfälle von Fahrradfahrern aber steigt, seit 2010 sogar um 16,8 %: Immer mehr Menschen steigen aufs Rad, E-Bikes und Pedelecs erhöhen das Unfallrisiko. Vielfahrer sollten sich deshalb entsprechend absichern.

Ein unaufmerksamer Autofahrer, eine unübersichtliche Verkehrssituation oder eine falsch eingeschätzte Geschwindigkeit: Verursacht ein Radfahrer einen Sachschaden, kommt die Private Haftpflichtversicherung für Schäden an Fahrzeugen oder anderen Rädern auf. Ist der Radfahrer das Unfallopfer, leistet die Haftpflicht- oder KFZ-Versicherung des Gegners – übrigens auch bei Personenschäden.

Anders sieht es bei selbst verursachten Unfällen aus, bei denen der Radfahrer verletzt wurde: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Behandlungskosten, Folgekosten müssen über eine Private Unfallversicherung hingegen selbst abgesichert werden.

Die Police ist vergleichsweise günstig und im Falle eines Unfalls bares Geld wert: Die Unfallversicherung kommt zum Beispiel für Krankentagegeld oder eine Unfallrente auf und sichert Angehörige bei Invalidität oder im Todesfall ab.

Übrigens: Unfälle auf dem Arbeitsweg reguliert die gesetzliche Unfallversicherung – sie übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch die Lohnfortzahlung.

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Wie kann ich mich gegen digitale Erpressung absichern?

Die Fälle häufen sich: Schlecht gesicherte Firmennetzwerke oder von Unternehmen genutzte Cloud-Dienste werden regelmäßig mit Schadsoftware lahmgelegt, die Daten werden verschlüsselt – und die digitalen Erpresser verlangen ein Lösegeld. Eine Spezialversicherung sichert Betroffene im Fall der Fälle ab.

Die Opfer von digitalen Attacken sind längst nicht mehr nur Konzerne oder globale Unternehmen, sondern immer öfter auch kleine Unternehmen und Mittelständler aller Branchen. In Deutschland sind bereits 46 Prozent der Unternehmen mindestens einmal von einer Cyberattacke betroffen gewesen, der mittlere Schaden lag bei 21.800 Euro. Der langfristige Schaden, z.B. durch die Veröffentlichung von Kundendaten, den Zugriff auf Betriebsgeheimnisse oder den nachhaltigen Vertrauensverlust, kann kaum beziffert werden.

Risiken wie diese sichert eine Cyber-Versicherung ab: Sie deckt direkte Schäden digitaler Erpressung genauso wie Folgekosten, darunter Ertragsausfälle des eigenen Unternehmens und von Dritten, Datenrettung durch Spezialisten, Krisenmanagement und mögliche Gerichtskosten. Auch selbstverschuldete Schäden, die durch Bedienfehler oder versehentlich angeklickte Links in Spammails entstehen, sowie weitere Risiken wie Phishing können abgesichert werden.

Die notwendigen Bausteine einer Cyber-Versicherung sind von Branche und IT-Infrastruktur abhängig. Eine Risikoanalyse im Vorfeld unterstützt bei der Wahl des individuellen Versicherungsbedarfs.

Gerne berate ich Sie zur Absicherung Ihres Unternehmens gegen Cyber-Risiken!

Welche Versicherung übernimmt die Kosten für eine Zahnspange?

Zahnzusatzversicherung

Zahn- oder Kieferfehlstellungen können zu Kopfschmerzen oder Verspannungen führen. Fast jedes zweite Kind in Deutschland bekommt deshalb schon in der Pubertät eine korrigierende Zahnspange. Die gute Nachricht: Die Kosten von mehreren tausend Euro übernimmt eine Versicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten allerdings nur rudimentär und abhängig von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), die den Schweregrad der Fehlstellung definiert:

  • KIG 1 + 2: leichte Fehlstellungen, keine Leistung der gesetzlichen Kasse
  • KIG 3, 4 + 5: ausgeprägte Fehlstellungen, Übernahme von Basiskosten

Sinnvoll ist deshalb eine Zahnzusatzversicherung: Sie übernimmt zwischen 80 % und 100 % der anfallenden Kosten für die Zahnspange – und außerdem Mehrkosten für moderne zahnmedizinische Techniken, mit denen die Behandlung schneller und weniger schmerzhaft ausfallen kann.

Ein Zahnzusatztarif kann auch mit weiteren Leistungen kombiniert werden, zum Beispiel Zahnersatz nach Stürzen oder Unfällen, professionelle Zahnreinigung oder hochwertige Füllungen – je nach Tarif bis ins Erwachsenenalter.

Gerne berate ich Sie zur individuellen gesundheitlichen Absicherung Ihrer Familie!

Wie versichere ich Fehler von Geschäftsführern und ihre Folgen?

D&O-Versicherung / Managerhaftpflicht

Fehler sind menschlich, können mit zunehmender Verantwortung aber zu enormen Schäden führen. Denn: Geschäftsführer und Prokuristen haften persönlich – mit ihrem Privatvermögen! Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer versichert unternehmerische Fehler und ihre Folgen weitreichend.

Die D&O-Versicherung, englisch für „Directors & Officers“, ist eine Managerhaftpflicht für Entscheidungsträger in GmbHs, Aktiengesellschaften und anderen Unternehmen. Auch Verantwortliche in Vereinen und Stiftungen können sich mit einer D&O-Police absichern und eine finanzielle Haftungsfreistellung erwirken.

Konkret springt die D&O-Versicherung bei Haftpflicht- und Vermögensschäden ein, die Führungskräfte durch Fehlentscheidungen verursachen: Vertragszusagen vor einer anstehenden Insolvenz, Versäumnisse im Forderungsmanagement oder Formfehler bei Kündigungen, die zu Abfindungszahlungen führen. Ansprüche können sowohl im Innenverhältnis (Ansprüche des Unternehmens) als auch im Außenverhältnis (Ansprüche Dritter) geltend gemacht werden.

Interessant für Unternehmen mit mehr als einem Geschäftsführer oder mehreren bestellten Prokuristen: In einem D&O-Tarif können mehrere Entscheidungsträger und auch Tochterunternehmen gemeinsam versichert sein. Weitere Bausteine, zum Beispiel ein Strafrechtsschutz, können die Police sinnvoll ergänzen.

Gerne berate ich Sie zur Absicherung von Geschäftsführern und Prokuristen!

Wie spare ich den Eigenanteil für Krankengymnastik, Massagen & Co.?

Ambulante Zusatzversicherung

Das deutsche Krankenkassensystem gehört zu den besten der Welt – stößt im Einzelfall aber an Grenzen: Selbstbehalte und Kürzungen sind die Regel, vor allem bei Heil- und Hilfsmitteln. Wer öfter draufzahlt, sollte über eine Zusatzversicherung nachdenken – für bessere Leistungen ohne Kassenwechsel.

Möglich macht das eine ambulante Zusatzversicherung, die gesetzlich Versicherten ein deutliches Leistungsplus analog zur privaten Krankenversicherung verschafft.

Die noch recht neue Police gewährt Versicherten ein jährliches Gesundheitsbudget zwischen 500 € und 2.000 €, das fast ohne Einschränkungen für medizinische Leistungen genutzt werden kann, die die gesetzlichen Kassen oft nicht übernehmen:

  • Naturheilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, medizinischen Massagen oder Logopädie
  • Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Krankenfahrstühle (ohne Sehhilfen)
  • Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- oder Hilfsmittel
  • ergänzende Schutzimpfungen und Reiseimpfungen

Auch Vorsorgeuntersuchungen fallen in den Leistungsbereich. Versicherte können also im Rahmen ihres Jahresbudgets als Privatzahler bzw. Privatversicherte auftreten – und erhalten so in vielen Fällen bevorzugt Termine bei Fachärzten.

Gerne berate ich Sie zur individuellen gesundheitlichen Absicherung!

Wie vermeide ich als UnternehmerIn Sozialversicherungsnachzahlungen?

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Das deutsche Sozialversicherungssystem gehört zu den besten der Welt – stößt im Einzelfall aber an Grenzen: Der Sozialversicherungsstatus von mitarbeitenden Familienangehörigen ist oft unklar. Um Nachzahlungen und Rechtsbrüche zu vermeiden, sollten Familienunternehmen deshalb für Klarheit sorgen!

Wer in Deutschland als Arbeitnehmer tätig ist, also abhängig beschäftigt arbeitet, unterliegt der Sozialversicherungspflicht für die

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Deutsche Rentenversicherung und die
  • Arbeitslosenversicherung.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern, Vorständen und angestellten Familienangehörigen kann die Sozialversicherungspflicht, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, aufgehoben werden – das ist aber nicht zwangsläufig der Fall.

Um hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer gerade bei angestellten Familienangehörigen oder Lebenspartnern für Klarheit sorgen: Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beurteilt die Sozialversicherungspflicht rechtlich verbindlich in einem Statusfeststellungsverfahren.

Gerne berate ich Sie und Ihre Familie zur privaten Versicherung und Vorsorge!

Was passiert, wenn auf meiner Baustelle etwas passiert?

Bauherrenhaftpflicht / Bauleistungsversicherung / Feuerrohbau

Die meisten Menschen bauen nur einmal im Leben – und unterschätzen die Gefahren auf einer Baustelle: Unwetter oder Diebstähle können den Bau verzögern, Unfälle oder Schäden Haftungsansprüche nach sich ziehen. Sicherheit bieten drei günstige Versicherungen, die Bauherren vor teuren Überraschungen schützen.

Der Abschluss einer Hausbauversicherung ist dabei nicht nur im Interesse der Bauherren, auch Banken und Bauunternehmen fordern häufig eine entsprechende Absicherung. Drei Policen decken einen Großteil an Eventualitäten ab, die während eines Baus zu Verzögerungen oder finanziellen Rückschäden führen können:

  • Bauherrenhaftpflicht: Die Bauherrenhaftpflicht haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Unfälle, Verletzungen oder Verdienstausfall auf dem Grundstück der Bauherren entstehen.
  • Bauleistungsversicherung:D ie Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor Schäden durch Sturm, Hagel oder Hochwasser, bei Diebstahl, Vandalismus oder grober Fahrlässigkeit.
  • Feuerversicherung: Die Feuerversicherung, auch bekannt als Feuerrohbau, übernimmt die Kosten von Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion – im schlimmsten Fall bis zum Wiederaufbau.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten die drei wichtigsten Versicherungen für Bauherren als komfortables Policen-Paket an. Die Prämie richtet sich unter anderem nach dem Bauvolumen und kostet in der Regel einmalig nur wenige hundert Euro. Schließen Bauherren nach Fertigstellung eine Wohngebäudeversicherung beim gleichen Versicherer ab, sind Prämien-Nachlässe üblich.

Gerne berate ich Sie zur individuellen Absicherung Ihres Bauvorhabens!

Kann ich die Insolvenz eines Auftraggebers versichern?

Warenkreditversicherung

Die Insolvenz eines großen Kunden kann zu ernsthaften Liquiditätsproblemen führen und die Existenz bedrohen: Die Deckungsquote bei Firmeninsolvenzen betrug 2018 nur 6,1 % – Gläubiger mussten auf 93,9 % der offenen Forderungen verzichten! Das muss nicht sein: Unternehmen können das Risiko voll versichern!

Eine Warenkreditversicherung, auch bekannt als Forderungsausfallversicherung, bietet Sicherheit vor finanziellen Ausfällen: Sie haftet für offene Forderungen bei Warenlieferungen, Werkleistungen und Dienstleistungen sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden – bei Insolvenzen und bei Zahlungsverzug.

Viele Versicherer halten neben der reinen Absicherung von finanziellen Verlusten interessante Zusatzbausteine vor, zum Beispiel Bonitäts- und Kreditprüfungen bei Neukunden, ein professionelles Forderungsmanagement oder Rechtsschutz für versicherte Forderungen.

Vor Abschluss einer Warenkreditversicherung empfiehlt sich eine umfassende Bestandsaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit: Forderungen aus Miete oder Leasing oder von öffentlichen Institutionen sind beispielsweise anders zu versichern als Forderungen aus Warenlieferung- oder -produktion gegen andere Gewerbetreibende.

Gerne berate ich Sie zum gewerblichen Ausfallschutz!

Wie kann ich Gegenstände im Auto versichern?

KFZ-Versicherung

Gelegenheit macht Diebe – und die sehen es neben kompletten Fahrzeugen auch auf Gegenstände aus dem Auto ab: das Portemonnaie vom Beifahrersitz, der Schmuck aus der Mittelkonsole oder das Navigationsgerät.Gibt es eine Möglichkeit, sich gegen Diebstahl aus dem Auto zu versichern?

Kurz und knapp: Es kommt drauf an – auf Nummer Sicher geht, wer Wertsachen außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt! Die Mehrheit der Versicherer schließt nämlich die Versicherung von Wertgegenständen aus, die üblicherweise nicht ins Auto gehören – also zum Beispiel Portemonnaie oder Schmuck. Bei Diebstahl einer Jacke oder eines Navigationsgeräts gibt es hingegen eine gute Chance, dass die Hausratversicherung einspringt.

Anders sieht es bei Diebstahl von Multifunktionslenkrad, Entertainment-System oder Felgen aus. Sie zählen nicht als Wertgegenstände, sondern als fest verbaute Fahrzeugteile. In solchen Fällen ist die KFZ-Teil- oder Vollkasko für die Schadensregulierung zuständig.Sie kommt auch für Folgeschäden durch einen Autoeinbruch auf, etwa die Reparatur einer eingeschlagenen Scheibe.

Wird das Fahrzeug als solches gestohlen, ist statt der Hausratversicherung ebenfalls die Kaskoversicherung für die Schadensregulierung am Zuge. Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Autos oder etwaige Reparaturkosten, wenn das Auto beschädigt aufgefunden wurde.

Gerne berate ich Sie zur individuellen Absicherung Ihres KFZ!